Zürich

Die Stalkerin und der Lehrer

Von Monica Müller. Aktualisiert am 11.10.2011 26 Kommentare

Eine 14-Jährige verliebte sich in ihren Lehrer, dann stellte sie ihm fast zehn Jahre lang nach. Sie hätten Sex gehabt, sagt sie. Doch das Obergericht hob einen Schuldspruch gegen den Mann auf.

«Hier leidet ein anderer»: Der 44-jährige Lehrer wurde vom Obergericht Zürich freigesprochen.

«Hier leidet ein anderer»: Der 44-jährige Lehrer wurde vom Obergericht Zürich freigesprochen.
Bild: Keystone

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Jugendlichen glaubt man zuerst

Lilo Lätzsch vom Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverein (ZLV) ist kein vergleichbarer Fall von Stalking bekannt. Lehrpersonen seien heute sensibilisiert auf die Problematik und würden gewisse Grundregeln konsequent einhalten. Es gelte, sich nie länger mit einer Jugendlichen, einem Jugendlichen allein in einem Raum aufzuhalten. Sensible Gespräche zwischen Lehrperson und Jugendlichen seien stets in einem öffentlichen Raum zu führen, in Anwesenheit einer Drittperson. «In der heutigen Zeit glaubt man zuerst immer den Jugendlichen», sagt Lätzsch. Einer ihrer Kollegen sei vor Jahren von einer Schülerin der sexuellen Belästigung beschuldigt worden. Später habe sie die Vorwürfe fallen lassen und zugegeben, sie hätte bloss dem Lehrer eine Lektion erteilen wollen. Doch seine Familie sei fast daran zerbrochen. «Lehrpersonen tun gut daran, diese Grundregeln ausnahmslos zu befolgen.» (mom)

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In der Eingangshalle vor dem Gerichtssaal stehen sie so weit voneinander entfernt wie nur möglich, den Blick gegen die Wand. Er ist mittlerweile Mitte vierzig, sie zwanzig Jahre jünger. Er unterrichtet nicht mehr, ihr Schulabschluss ist Jahre her. Auch während des Prozesses kreuzen sich ihre Blicke nie.

Mit verstohlenen Blicken fing alles an. Sie war 14 Jahre alt, seine Schülerin und in ihn verliebt. Er sah ihre Blicke, verstand ihre Gefühle. Nach Abschluss der Schule fand sie seine Handynummer im Telefonbuch und gestand ihm ihre Liebe per SMS. Sie schrieb viele weitere SMS, rief ihn immer wieder an, bis man schliesslich ein Treffen vereinbarte.

An einem Samstag im September 2003 in seiner Wohnung. «Das war mein grösster Fehler», wird er immer wieder sagen. Der Lehrer wollte die Sache klären, ihr sagen, dass da nichts laufen würde zwischen ihnen. Er habe Abstand gewahrt. Aber sie habe es nicht verstanden. Auch nicht nach einem zweiten Treffen. Das dritte Mal klingelte sie bei ihm, ohne dass sie abgemacht hatten. Da habe er realisiert: Die Situation ist ausser Kontrolle geraten.

Die damals 14-Jährige habe in ihrer Fantasie eine Beziehung zu ihm aufgebaut. Sie habe ihm auf der Strasse nachgestellt. Sei bei ihm im Büro aufgetaucht. Habe seiner Sekretärin Unterwäsche für ihn gegeben. Habe während des Unterrichts an die Tür seines Schulzimmers geklopft. Ihm Rosen vor die Haustür gelegt. Ihn auf Facebook unter immer neuen Spitznamen angeflirtet. Ihn immer und immer wieder angerufen. Bis er seine Telefonnummern sperrte und sein Facebook-Profil löschte. Doch sie habe nicht aufgegeben, ihn vor der Kirche abgepasst, seine Eltern beschimpft, sein Auto bespuckt. «Sie hat mich terrorisiert», sagt der Lehrer.

Die Unterwäsche behielt er

Der Richter hakt nach: «Welcher Teufel hat Sie geritten, eine 14-Jährige in Ihre Wohnung zu lassen, von der Sie wussten, dass sie auf Sie steht?» Der 44-Jährige erklärt: Sie sei eine schüchterne, introvertierte Person gewesen, ein Kind mit empfindlichen Gefühlen. Nach dem Schulabschluss sei sie in ein Loch gefallen, habe nur noch ihn gesehen, ihn idealisiert, habe ihrer Fantasie freien Lauf gelassen. «Ich wollte ihr in aller Ruhe in einem privaten Rahmen helfen», sagt er.

«Warum haben Sie die Unterwäsche behalten, die sie Ihnen geschenkt hat?» fragt der Richter. Der Lehrer dachte, vielleicht brauche er die Unterwäsche eines Tages als Beweismaterial. Auch er habe erwägt, die junge Frau anzuzeigen. Aber sie war es, die schliesslich Strafanzeige erstattete, weil er mit ihr noch im Schutzalter Sex gehabt habe. Nachdem sie im Frühling 2009, rund sechs Jahre nach den Treffen in seiner Wohnung im September 2003, vergebens versucht hatte, erneut mit ihm abzumachen.

Im Dezember 2010 sprach ihn der Einzelrichter der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagsätzen à 100 Franken und einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Der 44-Jährige steht vor dem Obergericht, weil er Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingereicht hat.

Für den Einzelrichter, die Vorinstanz, war ihre Version glaubhafter. Sie habe die Beziehung und den Sex mit ihm «konkret, anschaulich, konstant und widerspruchsfrei» wiedergegeben. Sie habe stets eingeräumt, die Initiative sei von ihr ausgegangen, er habe sie zu nichts gedrängt. Zudem habe sie zugegeben, ihm nach Ende der Beziehung noch lange nachgestellt zu haben. Zwei Fakten belasteten ihn in den Augen des Einzelrichters besonders und werden auch vor dem Obergericht erneut aufgerollt: dass sie seine Narbe oberhalb des Gesässes kannte und viel Privates über ihn und seine Familie wusste.

Der 44-Jährige erklärt dies mit dem offenen Austausch, den er mit den Schülern gepflegt hatte. Viele wollten sich tätowieren oder piercen lassen, sagt er. Doch Tattoos und Piercings seien wie Narben und könnten Infektionen mit sich bringen. Und so habe er ihnen von seiner Narbe erzählt, ihnen gesagt, wie sie ihn störe. Auch seine Familie habe er hin und wieder erwähnt im Unterricht.

Sein Mandant sei ein offener, kollegialer Lehrer gewesen, der freimütig über sein Privatleben gesprochen habe, sagt der Verteidiger in seinem Plädoyer. Er sei aber auch naiv gewesen, sei der Schwärmerei der ehemaligen Schülerin falsch begegnet und habe diese so unfreiwillig zur Obsession geschürt. Hätte die ehemalige Schülerin ihn tatsächlich nackt gesehen, hätte ihr nicht nur die Narbe auffallen müssen. Der Beschuldigte habe ein weiteres auffälliges Körpermerkmal, das sie nie erwähnt habe.

Klage erst nach Psychotherapie

Aus der ehemaligen Schülerin ist eine junge Frau geworden, der im Gerichtssaal keine Emotionen anzusehen sind. Ihr Gesichtsausdruck bleibt auch leer, als der Verteidiger eine Videoaufzeichnung zeigt, auf der sie dem Beschuldigten vor seiner Wohnung im Treppenhaus nachstellt. Hier sehe man, wie die junge Frau lache, die Situation offensichtlich geniesse. «Hier leidet ein anderer», sagt der Verteidiger.

Gemäss der Geschädigtenvertreterin war die Schülerin naiv verliebt gewesen. Nach dem Ende der Beziehung sei sie depressiv, magersüchtig und suizidal geworden und habe ihren ehemaligen Lehrer gestalkt. Ihr Verhalten wäre nicht erklärbar, wäre es bei einer Schwärmerei geblieben. Erst in einer Psychotherapie habe sie die Beziehung verarbeiten und einordnen können. Erst mit Abstand sei ihr bewusst geworden, wie er ihre Naivität und Liebe ausgenutzt habe. Deshalb die späte Anklage.

Nach der Urteilsberatung hat das Gericht den Mann vergangenen Freitag freigesprochen. Man habe im Zweifel für den Angeklagten entschieden. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 11.10.2011, 07:41 Uhr

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26 Kommentare

Alex Steiner

11.10.2011, 08:14 Uhr
Melden 117 Empfehlung

So macht der Lehrerberuf doch wieder Freude. Sobald eine Schülerin sauer auf dich ist, kann sie dich anzeigen und ihr wird ohne wenn und aber geglaubt. Antworten


Mike Locher

11.10.2011, 08:49 Uhr
Melden 61 Empfehlung

Ich lese den Kasten rechts und wundere mich kaum noch, warum heute niemand mehr Lehrer werden will... Antworten



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