Zürich

Die VBZ dürfen keine «Blueschtfahrten» mehr machen

Von Hélène Arnet. Aktualisiert am 27.04.2011 9 Kommentare

Linienbusse der VBZ und Postautos sind von der Gurtenpflicht befreit. Nicht aber, wenn sie auf Extrafahrten gehen.

Sind auch im Privateinsatz von der Gurtenpflicht befreit: Oldtimer der VBZ (vorne).

Sind auch im Privateinsatz von der Gurtenpflicht befreit: Oldtimer der VBZ (vorne).
Bild: Keystone

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Das Ziel war, für die Limmattalbahn zu werben, indem man die künftige Strecke abfährt. Da lag es nahe, dass die Organisatoren dafür einen schönen blauen Züribus der Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) anheuern wollten. Die erste Rückmeldung vonseiten der VBZ gehörte eher in die Ecke skurril: Bus gehe nicht, aber man könne ein Tram mieten. Ein Tram ohne Schienen? Im Limmattal verkehren keine Trams. Als das geklärt war, hiess der Bescheid: Die VBZ können keine Extrafahrten mit Bussen mehr anbieten, weil die Fahrzeuge keine Gurten und Kindersitze hätten. Für Linienbetrieb und Extrafahrten bestünden eben nicht dieselben Vorschriften.

200'000 Franken fallen weg

VBZ-Sprecher Andreas Uhl erklärt die verworrene Geschichte: «Seit mit den bilateralen Verträgen EU-Recht ins Schweizer Recht übernommen wurde, sind unsere Fahrzeuge nur noch für den konzessionierten Linienbetrieb zugelassen.» Dort seien Stehplätze erlaubt, und es bestehe keine Gurtenpflicht. «Sobald wir aber für Private fahren würden, müssten wir die Fahrzeuge mit Gurten sowie Kindersitzchen ausstatten. Und das Stehen während der Fahrt wäre nicht mehr erlaubt.»

Es geht dabei auch um Versicherungsfragen: Wenn sich im Linienbetrieb bei einem unvermittelten Stopp ein Fahrgast verletzt, deckt das die Versicherung der VBZ ab. Geschähe dasselbe bei einer Extrafahrt, würde der Fahrer riskieren, selbst dafür zu haften, denn er steuert ein Fahrzeug, das für solche Fahrten keine Bewilligung des Strassenverkehrsamtes hat. «Wir sind nicht glücklich darüber, entgehen uns doch dadurch jährlich Einnahmen von rund 200 000 Franken», sagt Andreas Uhl. Die Nachfrage nach Extrafahrten sei nach wie vor gross. Juristische Abklärungen hätten aber ergeben, dass daran nicht zu rütteln sei.

Mit Postautos noch möglich

Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2003 immatrikuliert wurden, wären allerdings noch für Extrafahrten zugelassen. Diese Flotte ist, mit Ausnahme vereinzelter Oldtimer, bei den VBZ aber nicht mehr in Betrieb. Bliebe die Möglichkeit, die Busse mit Gurten nachzurüsten. «Viel zu teuer», winkt Uhl ab. Die «Blueschtfahrt» im blauen Bus ist also Vergangenheit, aber immerhin im gelben Postauto noch möglich. Postauto Zürich hat nämlich einige Fahrzeuge mit Gurten im Einsatz und kann diese für Extrafahrten einsetzen. Allerdings auch nur in einem beschränkten Ausmass, das die Nachfrage bei weitem nicht befriedigt, da der reguläre Betrieb kaum auf Fahrer und Fahrzeuge verzichten kann.

Die eingangs erwähnten Organisatoren verpflichteten übrigens einen privaten Busvermieter. Die Gäste genossen die Gratisfahrt mit Gurtenpflicht – jedoch ohne sich anzugurten. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.04.2011, 22:32 Uhr

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9 Kommentare

Mark La Rocca

27.04.2011, 07:44 Uhr
Melden 19 Empfehlung

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Edith Habermann

27.04.2011, 09:21 Uhr
Melden 11 Empfehlung

Der gesunde Menschenverstand wird durch immer mehr Gesetze, Vorschriften und Verordnungen wegrationalisiert. Schöne neue Welt. Wir werden immer mehr zu Sklaven der Apparatschiks. Antworten



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