Zürich
Die Wohnung ohne Heizung gekauft
Von Romeo Regenass. Aktualisiert am 17.09.2010 88 Kommentare
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Wenn Bau und Betrieb der Heizung ausgelagert werden
Beim Energie-Contracting übernimmt ein Unternehmen (etwa das EWZ) den Kauf, Bau und Betrieb einer Heizung im Auftrag eines Hausbesitzers. Dabei sorgt dieser Contractor für die Lieferung der Wärme für Heizung und Warmwasser. Dafür verrechnet er dem Hausbesitzer neben den Stromkosten einen fixen Grundpreis für Betrieb, Unterhalt und Amortisation der Heizung. Während diese Art von Verträgen bei Mehrfamilienhäusern, die vermietet werden, seit längerer Zeit an Verbreitung zunimmt, ist das Phänomen bei Liegenschaften, die im Stockwerkeigentum verkauft werden, relativ neu. Deshalb denken Immobilienkäufer auch gar nicht an diese Möglichkeit. Sie hat zum Beispiel noch nicht Eingang gefunden in den «Beobachter»-Ratgeber «Stockwerkeigentum». Contracting kann für die Käufer einer Eigentumswohnung eine gute Sache sein, sofern dies aus dem Kaufvertrag oder noch besser aus dem Verkaufsprospekt klar hervorgeht. Dann kann ein Käufer den Preis eines Objekts mit anderen vergleichen, die mit Heizung angeboten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beim Contracting eine monatliche Grundgebühr an den Contractor anfällt, dafür aber die Einlage in den Erneuerungsfonds der Liegenschaft tiefer ausfällt, weil die Heizung davon ausgenommen ist. (meo)
Im Sommer 2009 haben sieben Einzelpersonen und Familien mit Kindern eine Eigentumswohnung in einem neu erstellten Mehrfamilienhaus an der Imbisbühlstrasse in Höngg bezogen. Verkäuferin war die Immobilienfirma von Rotz in Bronschhofen bei Wil SG. Ihren Verwaltungsrat präsidiert als einziges Mitglied Hanspeter von Rotz, Autohändler und Präsident des lokalen Gewerbevereins.
Ein gutes Jahr später hat die Freude an der eigenen Wohnung grossem Ärger Platz gemacht. Ein Streit um die Investitionskosten der Heizung ist derart eskaliert, dass das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) die Heizanlage abgestellt hat. Seit einer Woche sind die Wohnungen unbeheizt, auch warmes Wasser gibt es nicht. Und das in Eigentumswohnungen, die je nach Lage und Grösse um eine Million Franken gekostet haben. Wie konnte es so weit kommen?
Zu viel für Wohnung bezahlt
Im Kaufvertrag verpflichtete sich die Immobilienfirma, die Überbauung gemäss Baubeschrieb und Plänen bezugsbereit und schlüsselfertig zu erstellen. Im erwähnten Baubeschrieb steht, dass nach Möglichkeit eine Wärmepumpe mit Erdsonden installiert werde. «Investition, Betrieb und Abrechnung erfolgen über ein Contracting mit z. B. EWZ, EKZ oder ähnlichem Partner.»
Für Wohnungskäufer sieht das zunächst nach einer guten Sache aus: Die Heizung ist gesichert, ich habe nichts damit zu tun! Nur, das ist ein Trugschluss. Der eine Satz im Baubeschrieb bedeutet etwas ganz anderes, obschon das nicht auf den ersten Blick klar wird. Er besagt, dass der Verkäufer der Liegenschaft keine Heizung einbaut, sondern diese Investition einem Dritten überlässt – «z. B. EWZ, EKZ oder ähnlichem Partner». Anders gesagt: Die Immobilien von Rotz hat die Wohnungen ohne Heizung verkauft. Weil die Stockwerkeigentümer von anderen Voraussetzungen ausgingen, haben diese für die Wohnung zu viel bezahlt – und die Immobilienfirma hat ein gutes Geschäft gemacht. Hätte sie mit offenen Karten gespielt, wäre der Kaufpreis wohl tiefer ausgefallen.
Vertrag läuft über 30 Jahre
Die Stockwerkeigentümer hingegen sollen die Heizung jetzt sozusagen doppelt zahlen. Denn das EWZ stellt ihnen nicht nur den gelieferten Strom in Rechnung, sondern auch eine Pauschale, mit der die vom EWZ erstellte Heizung amortisiert wird. «Der Grundpreis für die Liegenschaft beträgt 1293 Franken pro Monat. Er ist geschuldet, auch wenn keine Energie bezogen oder weniger als vereinbart beansprucht wird.»
Diese Angaben stehen im Vertrag zum Energie-Contracting (siehe Box), den das EWZ mit der Verkäuferin Immobilien von Rotz abgeschlossen hat. Den Vertrag hat allerdings keiner der Stockwerkeigentümer je zu Gesicht bekommen, geschweige denn unterschrieben. Dabei sind sie alle durch ihn 30 Jahre lang ans EWZ gebunden: Der Vertrag wurde bis Ende April 2039 abgeschlossen, und er hält fest, dass bei einer Eigentumsübertragung alle Rechte und Pflichten daraus auf die neuen Eigentümer übergehen.
Käufer muss für Betrieb aufkommen
Vertreten vom Hauseigentümerverband, haben sich die Stockwerkeigentümer an die verkaufende Immobilienfirma gewandt: «Nirgends sind unsere Mandanten orientiert worden, dass sie den Energie-Contracting-Vertrag übernehmen müssen. Auch der Formulierung im Baubeschrieb kann keine Verpflichtung zur Übernahme der Erstellungskosten entnommen werden.»
Der Anwalt der Immobilien von Rotz teilt diese Rechtsauffassung nicht: Die Formulierung im Baubeschrieb sei eindeutig. «Beim Energie-Contracting-Vertrag ist nun gerade wesentlich, dass der Contractor die Anlage plant, finanziert, erstellt und betreibt.» Der Käufer habe für die Investition und den Betrieb der Anlage aufzukommen.
In der Folge zog sich die Auseinandersetzung in die Länge. Rechtsanwalt Albert Romero aus Zürich, der die Stockwerkeigentümer unterdessen vertritt, hielt an der Auffassung fest, wonach der zwischen dem EWZ und der Immobilien von Rotz abgeschlossene Vertrag nicht auf seine Mandanten übergegangen war. Deshalb sähen sich diese auch nicht in der Pflicht, den aus dem Vertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu müssen, soweit dies die Grundgebühr betrifft. Obschon sich das EWZ weigerte, die Rechnungen in einen Beleg für die Energielieferung und einen für die Grundgebühr aufzuteilen, zahlten die Eigentümer jeweils lediglich die Kosten des Energiebezugs.
Unverhältnismässige Drohung?
Den Vorschlag des EWZ, die ganzen Rechnungen im Sinne eines Depots ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ans EWZ zu bezahlen, bis der Rechtsstreit entschieden ist, lehnten die Stockwerkeigentümer ab. Sie wären aber bereit gewesen, die aufgelaufenen Grundgebühren auf ein Sperrkonto einzuzahlen.
Am 23. August forderte das EWZ die Eigentümer ein letztes Mal auf, den offenen Betrag innert 10 Tagen zu bezahlen – andernfalls werde man die Energielieferung unterbrechen. Darauf bot Anwalt Romero nochmals Gespräche an und bezeichnete die Drohung als unverhältnismässig. Das EWZ blieb hart und teilte Romero mit, man sehe sich gezwungen, «nächstens den Betrieb der Heizanlage einzustellen».
Das war am Donnerstag, 9. September. Am Freitagmorgen darauf hat das EWZ die Energielieferung ausgesetzt. Seither leben die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses am Imbisbühlweg ohne Heizung und Warmwasser.
Auch wer bezahlt, muss frieren
Weil man nur das ganze Haus vom Netz nehmen kann, leidet auch der Eigentümer einer Wohnung, der alle Rechnungen des EWZ bezahlt hat. Ein Gesuch um eine superprovisorische Verfügung, mit der das EWZ zur Energielieferung zumindest in diesem Fall verpflichtet worden wäre, hat das Bezirksgericht Zürich letzten Freitag abgewiesen. Es sei dieser Familie unbenommen, den ausstehenden Betrag von Franken 14 814.40 für alle anderen Eigentümer zu bezahlen, um wieder in den Genuss von Warmwasser und Heizung zu gelangen, hielt eine Ersatzrichterin lapidar fest.
Die Liegenschaft Imbisbühlstrasse ist nicht die einzige, in der sich Stockwerkeigentümer unerwartet mit Zusatzkosten infolge eines Energie-Contractings konfrontiert sehen. Anwalt Romero hat Kenntnis von weiteren zwei Fällen mit insgesamt einem Dutzend Betroffenen.
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Erstellt: 16.09.2010, 20:46 Uhr
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88 Kommentare
@Rodolfo Estupendo: Genau auch meine Auffassung. Unsere Eigentümergemeinschaft wurde ebenfalls mit so einem 30-Jahres-Vertrag der EWZ und des Verkäufers zu überrissenen Preisen "beglückt". Da wir 150 Eigentümer sind und jeder mindestens 1000 Fr. für den Anwalt vorschiesst, werden sich EWZ und die Verkäuferschaft warm anziehen müssen. Wir gehen bis zum Bundesgericht, falls notwendig. Antworten
clever gemacht vom von rotz! käufer von liegenschaften sollten sich vorgängig erst mal über den ruf des bauherrn einholen. hätte man an richtiger stelle rumgehorcht wüsste man, dass man dem von rotz nichts abkauft kein auto und schon gar keine liegenschaft... Antworten
Vertrauen ist gut... Kontrolle ist besser. Wer so viel Geld ausgibt sollte sich schon rückversichern! Ich habe damals sämtliche Verträge einem Treuhänder UND einem Juristen vorgelegt und mir schriftlich bestätigen lassen, dass alles IO ist. Eigentlich hat auch die Bank geschlafen - aufgrund der Mehrkosten hätte sie die Berechnung wohl anders machen müssen. Antworten
An alle, die hier so reisserisch schreiben: Da im Artikel ja erwähnt wurde, dass einer der Käufer seine Zahlungen gemacht hat, kann ich nur schreiben, dass es diesem wohl klar ist, was er unterschrieben hat. Wenn es den anderen Käufern nicht klar war, tun sie mir nicht leid. Jeder der ein Haus/Wohnung kauft sollte sich wenigstens soweit für sein Heim interessieren, dass er weiss, was Contracting Antworten
Damit die Verkäuferschaft den Förderbeitrag (Kickback) für die Öko-Heizung kassieren kann, wid die Anlage nicht an die Käuferschaft verkauft, sondern an das EWZ, die im Gegenzug einen überteuerten Sevice-Contracting Vertrag mit der Verkäuferschaft abschliesst. Bei diesem Deal wird sozusagen der Förderbeitrag als Provision missbraucht. Die Käuferschaft hat fast keine Chance sich zu wehren. Antworten
Verträge mit Stockwerkeigentum ist etwas vom kompliziertesten, das es rechtlich überhaupt gibt. Es ist daher unbedingt zwingend den Vertrag durchzuarbeiten, die Parzelle im Grundbuch zu kontrollieren und die Reglemente ebenfalls zu lesen. Wir haben unseren Vertrag durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen, der eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen hat. Antworten
Ich habe vom Immobiliengeschäft keine Ahnung. Dass aber 1 Mio CHF ungefähr die Investition meines Lebens ist schon. Da zwacke ich gerne ein paar Tausender ab um mich durch einen HEV-Spezialisten jeden Passus aller Verträge prüfen und erläutern zu lassen. Hauskauf ist ähnlich wie Poker: Wenn du keine Ahnung hast wer an deinem Spieltisch der Idiot ist - bist du es wahrscheinlich. Antworten
unwissenheit schütz nicht. deshalb gehen alle verträge erst zum anwalt. auch wenn einige uns für etwas sehr vorsichtig halte. wir haben auch schon vom grundbuchamt ein schreiben erhalten, wo wir uns mit der vom amt geforderten unterschrift, selber enteignet hätten.es war ein versehen. auch beamten sind nur menschen! vorher prüfen, nachher ist zu spät! Antworten
Viele Postings hier sind gut gemeint, übersehen aber, dass auf Käufer im Grossraum Zürich ein enormer Druck ausgeübt wird. Freunde von uns hätten neulich innert 48h eine Anzahlung von 50k leisten sollen, was sie zum Glück nicht gemacht haben. Ich empfehle unter den gegebenen Umständen dringend, sich beim Hauskauf an ein sehr renommiertes Unternehmen zu wenden - das erspart jede Menge Ärger. Antworten
Wir hatten auch ein Haus gekauft, bei dem im Vertrag stand, dass eine neue Heizung und elektrische Leitungen inbegriffen seien. Da beides noch fehlte haben wir auf ein Sperrkonto beim Notar eine Summe des Kaufvertrages sicherstellen lassen, die die Kosten für die Gegenstände sicherstellte. Wir wussten das aber auch nur auf Anraten hin. Hat der Notar seine Pflicht vernachlässigt? Antworten
Darum lese ich sogar beim Handykauf alles durch. Im Vertrag steht ja klar geschrieben, dass die Heizung im Kauf nicht inbegriffen ist und später gegen Entgelt von einer Drittpartei zur Verfügung gestellt wird. Soweit so gut. Fragt sich nur, ob hier die Verwaltung ihre Vertretungsbefugnis nicht überschritten hat, was rechtlich aber leider keinen Einfluss auf die Lieferpflicht der EWZ hat. Antworten
Eine Wohnung für 1 Mio. Franken, und die Heizung ist nicht dabei! Und die oberklugen Kommentatoren finden das noch logisch - kein Wunder wohnen die lebenslang in Mietwohnungen! Eine Zumutung (wen wunderts?) ist das Verhalten der EWZ - Monopolisten-Arroganz - und natürlich der Richterin, die solches Vorgehen noch schützt! Aber: Beide kassieren ihren Lohn vom Staat... Antworten
"dass nach Möglichkeit eine Wärmepumpenheizung mit Erdsonde eingebaut wird", ist ja wohl etwas eine schwammige Formulierung. Kommt mir vor wie: "Dass nach Müglichkeit eine Badwanne mit Wasseranschluss eingebaut wird. Kleine Rüge an die Käufer, es sind ja alles Laien, warum lässt man einen solchen Vertrag nicht von einem Fachmann prüfen? Antworten
Als wir vor rund 6 Jahren eine ETW gekauft hatten, hat der Notar mit uns jeden einzelnen Paragrafen des Kaufvertrages durchgelesen und sich vergewissert, dass wir den auch RICHTIG verstehen. Er hat uns bei drei Stellen darauf hingewiesen, dass Amtsdeutsch eben nicht das aussagt, was "normale, intelligente Leute" - das waren seine Worte - darunter verstehen, sondern dass es für uns bedeute, dass... Antworten
"Diese Angaben stehen im Vertrag zum Energie-Contracting (siehe Box), den das EWZ mit der Verkäuferin Immobilien von Rotz abgeschlossen hat. Den Vertrag hat allerdings keiner der Stockwerkeigentümer je zu Gesicht bekommen, geschweige denn unterschrieben." Da ist ja wohl klar, dass die Eigentümer über den Tisch gezogen werden! Antworten
baubeschreibungen sind verbindlich und als bestandteil des kaufvertrages anzusehen. auf dem notariat muss jede seite einzel unterschrieben werden und dieser vertrag liegt ja meist schon wochen vor dem termin vor, nur lesen muss man ihn selber. klar ist heute, dass die unternehmer gerne "gummi" flosklen verwenden, aber man kann ja als käufer fragen und zur not auch den vertrag nicht unterschreiben Antworten
Unter Berücksichtigung anderer Service-Alternativen sind solche Energie-Contracting Verträge eher eine teure Angelegenheit. Zudem ist auch unklar wieviel noch nachgezahlt werden muss, wenn der Vertrag nach dreissig Jahren abgelaufen ist. Aus meiner Sicht ist das was mit diesen Energie-Contacting Verträge und auch Förderbeiträge abgeht, ethisch bedenklich. Antworten
Ich habe auch eine Stwg mit EWZ-Contracting gekauft. Wenn man alle Beschriebe und Verträge genau liest, weiß man, das die Heizanlage dem EWZ gehört. Dass das EWZ eine Grundpauschale verrechnet steht auch in den Verträgen. Ebenfalls wurden ja auch die Kaufverträge durch unsere städtischen Notariate geprüft. Der ganze Verkauf wurde sicher korrekt abgewickelt. Antworten
Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Gilt nicht nur für die Ehe, sonder auch für den Haus/STWE-Kauf. Ich stauen immer wieder, wie Verträge über sehr hohe Beträge nicht richtig gelesen werden. Es ist dich klar, dass nicht der Ersteller Kosten der Heizung zahlt, sondern die Eigentümer. Absurder Beitrag. Antworten
Den einzigen Vertagsbruch, den ich in dieser Sache sehen kann, macht das EWZ mit dem Käufer, welcher seinen Strom bezahlt hat. Alles andere ist doch rechtens, in der Schweiz besteht Vertragsfreiheit. Natürlich ist es ärgerlich, aber wenn ich 1. Mio. ausgeben, dafür kann ich mir auch die Baubeschreibung richtig durchlesen. Antworten
Es wäre gut gewesen, wenn anlässlich der Eigentumsübertragung auf dem Grundbuchamt, dort jemand auf diesen ungewöhnlichen Passus aufmerksam gemacht und sich versichert hätte, dass alles richtig verstanden wurde. Schliesslich arbeiten auf dem Grundbuchamt sachverständige Spezialisten. Antworten
@ Klara Schumacher: Was, bitteschön, haben die Linken mit dieser Geschichte zu tun? So eine sinnlose Aussage. Wenn es im Bauwesen wirklich nach dem Willen der Linken (und nicht die FDP/SVP-lobbyisten in den Kammern) gehen würde, würden diese Wohnungen nicht einmal die Hälfte kosten. Aber ganz klar sind hier die Juristen (ob die links sind?) nicht ganz bei trost. Antworten
Die frieren seit einer Woche? Wie wär's mit einem Pullover? Zudem haben wir ja noch über 20° tagsüber. Bei uns läuft die Heizung auch schon, leider. Habe die Radiatoren aber zugedreht. In der Schule hatte ich mal gelernt (70er- Jahre) dass man die Heizung erst ab einer Temp. unter 12° einschaltet. Heute hat liest man diese Zahl wohl umgekehrt (21°) und sorgt sich dafür um den Umweltschutz ?!?! Antworten
Und da wundert sich noch wer warum es so wenige Eigentümer gibt in der CH wie sonst wo in Europa? Warum die Schweizer ein Volk von Mietern sind? Der Entscheid des Nationalrates gegen die Mieter ist kein Sieg für die Eigentümer, wie das Beispiel deutlich zeigt. So oder so, beim Wohnen wird man vera...t in der Schweiz! Und die Politiker sind unfähig in dieser Sache und inkompetent, von a bis z. Antworten
Mit Geld und Macht kriegt man alles. Da gucken die Käufer nur in die Röhre. Jeder vernünftige Mensch würde von einem Betrug ausgehen und den Immobilienhai veruteilen und das EWZ in die Lieferpflicht nehmen bis alles gereglt ist. Aber nein ein von uns Bürgern bezahlte Richterin gibt dem EWZ das Recht die Grundbedürfnislieferung zu kappen, was kommt als nächstes? Keine Lebensmittel mehr? Pfändung? Antworten
Hier zeigt das EWZ sein wahres Gesicht. Der Wolf im Schafspelz ködert die Leute mit Oekostrom, Contracting's etc. ohne die daraus resultierenden Verpflichtungen und Einschränkungen klar darzulegen. Dass die Heizung resp. das Warmwasser abgestellt wurden, ist rechtlich nicht haltbar, da dies zu den Lebensgrundlagen zählt. Das allfällige Recht des EKZ muss anderweitig eingebracht werden. Antworten
@Felicitas Weilenmann: Ob die Käufer naiv sind, weiss ich nicht. Aber würden Sie eine Wohnung kaufen, wenn im Baubeschrieb steht, dass "nach Möglichkeit" eine Heizung mit Erdsonden eingebaut werde. Möchten Sie nicht verbindlich wissen, welche Art Heizung Ihnen die nächsten paar Jahrzehnte ein behagliches Wohnen garantiert? Antworten
@ Ralf Erder: Was hat das ganze mit der CS / UBS zu tun?!? Wer Eigentum kauft, sollte die Verträge schon vorab durchlesen. Die Situation ist ja eigentlich klar, eine Partei zumindest hat es verstanden. Es ist natürlich bedauernd und inakzeptabel, dass genau diese Partei jetzt für die anderen leiden muss. Bei so günstigen Verkaufspreisen muss man sich ja fragen, was da faul ist! Antworten
EWZ und Von Rotz machen einen Vertrag. Die Käufer werden nicht Informiert und dürfen zahlen. Dies ist die Katze im Sack kaufen. Die Interessen von EWZ und Von Rotz sind ähnlicher Natur (Profit) der Käufer darf bezahlen. Bin kein Richter, jedoch ist es klar dass so ein Vertrag nichtig ist. Die ersten Vertragpartner könnten auch die Heizung "vergolden" am Schluss muss der Käufer ja bezahlen. Antworten
Ein grundsätzliches Schweizerproblem der Neuzeit kommt bei diesen Kommentaren zum Tragen. Jedermann und jedefrau wägt sich in Sicherheit, alles scheint reguliert zu sein und vielen Menschen fehlt daher die notwendige Skepsis (zum Überleben). Einen Vertrag den man/frau nicht versteht sollte man/frau nicht unterzeichnen. So einfach ist das. Der Enkeltrick lässt grüssen. Antworten
unglaublich wie schnell einige leute hier wieder urteilen und die käufer als naiv bezeichnen ! ihr glaubt ja wohl selber nicht, dass die verträge vorab nicht geprüft worden sind. fakt ist, dass die vorgehensweise vom EWZ zu wünschen übrig lässt, zumal die betroffenen ja bereit gewesen wären, das geld auf ein sperrkonto einzuzahlen bis die angelegenheit geprüft ist. Antworten
Die Käuferschaft übers Ohr gehauen, die Banken (Hypo) haben das nicht gesehen und die Von Rotz hat mindestens Fr. 150'000.-- gespart. Langsam kann man sich als "Grosser" alles erlauben. EWZ stellt die Heizung ein und geht auf den richtigen los. Antworten
Früher galt ein Handschlag als Vertrag und unser Rechtssystem war auf Treu und Glauben aufgebaut. Dadurch, dass die gemeinsame Wertebasis in der Gesellschaft zerstört wurde, ist ein friedliches Zusammenleben in Frage gestellt. Da hilft auch der Konsumentenschutz oder ein aufgeblähtes Justizsystem nichts. Antworten
Das Contracting für Heizungswärmepumpen etc. ist nicht auf dem Mist der Immobilienhändler gewachsen. Die Schaumeierei kommt von den Lieferanten solcher Anlagen, welche um jeden Preis ihre Umsätze und Gewinne steigern wollen. Solche abstrusen Ideen gibt es noch viele um des Umsatzes willen.Das ganze MInergie und Oekogeschäft ist davon betroffen.Der Bauherr bezahlt die Zeche. Antworten
Da sieht man wieder wie unsere Gerichte funktionieren. Die Familie hat alle Rechnungen bezahlt. Also eine klares Recht auf Heizung und Warmwasser. Was sagt die liebe Richterin ?? April April Bezahl doch die Rechnung der andern auch sonst bekommst Du nichts. So ein Urteil ist doch zum Ko.... aber eben so sprechen unsere Gerichte Recht. Antworten
Es gibt durchaus sehr gute und sinnvolle Formen von Energie-Contacting. Zum Beispiel die Nutzung von Fernwärme in der Stadt Zürich ist eine gängige und saubere Art ein Gebäude zu Heizen. Auch hierbei handelt es sich um ein Energie/Wärme-Contacting in welchem vereinbart wird, dass die Stadt Zürich (ERZ) über einen gewissen Zeitraum Wärme für ein Gebäude zur Verfügung stellt. Antworten
Usanz ist, dass bei einem Erwerb die Heizung im Preis inbegriffen ist. Bei den Immo-Haien scheint, wie bei den Finanzjongleuren, die Gier keine Grenzen zu haben und jedes Mittel recht zu sein, um Leute übers Ohr zu hauen. Erstaunlich ist, dass sich das EKZ auf solche Kontrakte mit Immo-Firmen überhaupt einlässt. Richtig ist, dass unerfahrene Immo-Erwerber Kaufverträge überprüfen lassen sollten. Antworten
Das Thema ist brandheiss. EWZ und andere verdienen sich damit eine goldene Nase. Die Kosten beim Contracting sind horrend. Der teure Leasingteil (obwohl Investition) der Anlage ist meist noch an den Lebenskostenindex angehägt und könnte bei starker Teuerung explodieren. Doch auch beim Wärmebezugteil verdient der Contractor schön mit. Die günstigste Variante für die Eigentümer- Kauf der Anlage. Antworten
Vielleicht sollte man Immobilien nicht bei einem Autohändler kaufen.... Es lohnt sich, bei einem Kauf, besonders bei Neubauten einen Fachmann beizuziehen. Da lauern noch andere Fallen: unbezahlte Steuern und Handwerkerrechnungen, Garantieansprüche usw. Es ärgert mich seit 30 Jahren, dass dubiose Leute einen ganzen Berufsstand in Verruf bringen. Antworten
Nach meinem Wissensstand gehört Heizung und Warmwasser zu den Grundbedürfnissen und ist somit nicht als Druckmittel für ausstehende Zahlungen etc. verwendbar. Das bedeutet, dass der Energielieferant nicht einfach abschalten darf um die Zahlung einzutreiben. Er muss andere Mittel einsetzen. z.B. muss der installateur die Inbetriebnahme auch ausführen, wenn die Anlage nicht bezahlt ist. Antworten
Das Verhalten des Immobilienverkäufers wirkt reichlich schlitzohring, jenes der Käufer immerhin etwas naiv. Bei einem solch wichtigen Entscheid sollte man den Vertrag vor der Unterzeichnung sinnvollerweise einem Juristen oder einer anderen Fachperson vorlegen. Ich wüsste nicht, warum das EWZ - und damit die übrigen Strombezüger - für dieses Versäumnis gerade stehen sollten. Antworten
... aber Haupsache ist, dass die Imobiliern-Zocker fetten Gewinn gemacht haben und ganz unbescholten davon kommen, wie immer!! Lug und Trug, Buy and Die sind heute Standard, aber es wird ja auch jeder Preis für Wohneigentum bezahlt obwohl das Bauobjekt und die verbauten Materialien deutlich weniger wert ist. Antworten
Da bleibt jedem anständigen Bürger die Spucke weg, wie da ein raffinierter Liegenschaftenhändler seine Käufer reihenweise verprellt .Seit wann werden Wohnungen ohne Heizungen verkauft,,und dass man sich die Heizung mit einem zusätzlichen Contractor kaufen muss, der schon für 30 jahre festgelegt ist?Zu hoffen dass dieser fiese Trick diesen Viehhändler von Rotz sehr teuer zu stehen kommt!! Antworten
Die meisten Käufer von Eigentumswohnungen sind sich absolut nicht bewusst, was sich hinter dem Wort Contracting versteckt. Erst nach einer gewissen Zeit merkt man, dass hier ein absoluter Knebelvertrag für 30 Jahre eingegangen wurde. Es ist löblich, dass der Tagi dieses Problem endlich thematisiert. Antworten
was für eine frechheit! es bleibt zu hoffen, dass da schnell eine lösung gefunden wird denn wärmer wird's ja definitiv nicht mehr. würde mich allerdings nicht wundern wenn sich das noch über monate oder sogar jahre hinziehen würde. am meisten leid tut mir die partei, die immer bezahlt hat und jetzt auch frieren muss. da würde ich wohl ausrasten! ab ins hotel und die ewz bezahlt... Antworten
solche unternnehmer welche eigentümer so "verarschen" sollten aus dem verkehr gezogen werden... man wird so gezwungen die verträge durch einen anwalt begutachten zu lassen, was im bezug auf das vertrauen nicht unbedingt zukunftsführend sein wird... warum hat man die käuferschaft nicht informiert??? ganz klar, weil man so viel geld in der aktuellen bauboomphase verdienen konnte.. ich sag nur pfui Antworten
Wenn ich für eine Wohnung rund eine Million Franken auslege, kaufe ich diese ganz sicher mit Heizung und ganz sicher nicht, wenn "nach Möglichkeit" eine Wärmepumpe mit Erdsonden via Contracting installiert wird. Weshalb akzeptiert man eine solche Formulierung und lässt sich nicht eine gute juristische Beratung einige wenige Promille der Kaufsumme kosten und hat nachher dafür keinen Aerger??? Antworten
Es gibt einfach immer weniger anständige, ehrliche, gradlinige Menschen in unserem Land. Und die Grossen (UBS, CS...) machen's vor!!! In Verträgen steht offensichtlich immer weniger das drin, was jeder verstehen kann. "Übers Ohr hauen" wird Volkssport! Ich muss wohl wegen Spitzfindigkeiten bald jeden Vertrag einem Juristen vorlegen! Antworten
Blauäugige Ersteigentumsbesitzer kann man links und rechts rupfen: Überrissene Kaufpreise, happige Preisüberschreitungen, gerissene Verträge, Insolvenz des Bauherrn, und und. Dann Streit mit Miteigentümern, hohe Unterhaltskosten und die drohende Explosion der Hypozinsen. Bei Stockwerkeigentum gibts nur Ärger - würde ich nie kaufen. Antworten
Das kommt mir vor wie Kaffeefahrten oder wie den " Sie haben gewonnen" Trick.Es gibt doch immer wieder Leute die eine neue Masche finden um andere herein zu legen.Eine echt Schweinerei ,hoffentlich finden die Geprellten einen vernünftigen Richter. Antworten
Tja... Verträge sind zum lesen da! Und sollte man etwas nicht verstanden haben kann man immer noch eine Zweitmeinung einholen (Jurist oder Beratungsstelle). Aber meistens ist Gier und Zeitdruck doch zu gross um das Grosshirn noch funktionieren zu lassen Antworten
Wie schön war noch die Zeit, als ich damals mein Haus per Handschlag kaufen konnte und alles hat so gestimmt, wie wir es mündlich abgemacht hatten. Bei solchen Verträgen und Verkäufern, geht es ja ohne einen Fach-Anwalt beizuziehen nicht mehr. Da kann man froh sein, wenn man mit diesen Dingen nichts mehr zu tun hat! Wer denkt schon, dass er eine Wohnung ohne Heizung kauft? Schändliche Tricks ! ! Antworten
Das Bezirksgericht hat falsch entschieden, wer bezahlt hat ein Anrecht auf Lieferung. Ueberhaupt ist es doch klar ersichtlich, dass alle getäuscht worden sind. Hätte es nur einer nicht bemerkt sähe der Fall etwas anders aus. Vorsätzliche Täuschung nennt man das. Antworten
So neu ist diese "Masche" mit dem Energie-Contracting auch wieder nicht: Ich habe anno 2004 in Bülach eine Eigentumswohnung gekauft - im festen Glauben, dass der Kaufpreis auch die Investitionskosten für Heizung/Warmwasser beinhaltet. Die grosse Ueberraschung kam dann anlässlich der ersten Eigentümer-Versammlung: wir alle (insgesamt 16 Eigentümer!) hatten diese 'Finesse' im Baubeschrieb übersehen. Antworten
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717 Parkplätze wurden in der Stadt oberirdisch abgebaut. Ist die städtische Politik hierzu richtig?



Herbert Berger
@Michael Ryter: Es soll auch Leute geben, die lesen ihre Verträge durch und verstehen sie trotzdem nicht. Auch meine Hypothekar-Bank hat die Verträge gelesen und mein Anwalt auch. Nicht mal der Notar hat bemerkt, dass ich einen EWZ-Haifischvertrag bekam. An alle, die meinen, wer 1 Mio. ausgibt sei deshalb selber schuld, beschissen worden zu sein: Seid ihr neidisch? Antworten