Die perfekte Anleitung zum Sozialhilfebetrug
Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 03.02.2012 135 Kommentare
Sozialhilfe für Ali S. gestrichen
Ali S. erhält nach eigenen Angaben seit 2007 keine Sozialhilfe mehr, sagte er vor Gericht. Auch die Teil-IV-Rente wurde ihm gestrichen. Seine Ehefrau und die vier Kinder wurden bis vor rund zwei Monaten weiterhin unterstützt. Jetzt werde die Familie von Verwandten aus Pakistan unterstützt. Ali S. arbeitet und kriegt nach eigenen Angaben 2300 Franken monatlich.
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Ali S. wurde zu einer bedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Sind Sie mit dem Urteil zufrieden?
Ich hätte mir eine höhere Strafe gewünscht. Aber das Urteil hängt auch mit der unterschiedlichen Funktion eines Gerichtes und einer Staatsanwaltschaft zusammen. Wir klagen im Zweifel an, das Gericht spricht im Zweifel frei. Ich habe bestimmt auch einige Dinge angeklagt, die ich nicht bis ins allerletzte Detail nachweisen konnte. Meine Anklage lautete auf eine Deliktsumme von mindestens 450'000 Franken. Dafür forderte ich 42 Monate Haft. Das Gericht ging nun in seinem Urteil von 200'000 Franken aus. Doch auch bei diesem Betrag wäre eine höhere Strafe möglich gewesen. Es handelt sich ja nicht um einen einfachen Diebstahl. Es ist eine Ausnutzung eines Systems, das für Bedürftige da ist. Diese haben schliesslich unter Fehlbaren in ihren Reihen zu leiden.
Als aussenstehender Laie hat man folgendes Gefühl: Man muss nur ein komplexes Firmengeflecht einrichten, möglichst mit einigen Zweigstellen im Ausland und ein paar Freunde und Verwandte als Strohmänner einsetzen - und schon kann kaum jemand beweisen, über welche Gelder man eigentlich verfügt.
Das sehe ich genau gleich. Je komplexer und verschachtelter ein Firmenkonstrukt ist, je mehr Leute beteiligt sind, desto schwieriger wird ein Nachweis. Dies gilt aber für alle Betrugsfälle.
Hat Ali S. also die perfekte Anleitung zum Sozialhilfemissbrauch vorgelegt?
Das kann man so sagen. Aber wie gesagt, die Anleitung gilt für sämtliche Betrugsfälle, nicht nur für solche, welche die Sozialhilfe betreffen.
Bei zumindest einer Firma war ein mutmasslicher Strohmann eingesetzt. Dokumente, die den Verkauf der Firma an den Strohmann belegen sollten, waren nachweislich gefälscht. Für einen Aussenstehenden ist bei dieser Faktenlage nicht nachvollziehbar, wie ein Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht nachkommt. Wo liegt denn hier die Möglichkeit einer Andersdeutung durch das Gericht?
Das ist mir selber noch unklar. Es liegt auch noch kein begründetes Urteil des Gerichtes vor, wo alles schriftlich aufgeführt ist. Ich kann Ihnen nur sagen, wie ich vorgegangen bin. Man hat in solchen Fällen immer eine zentrale Beweiskette, der man folgt.
Erzählen Sie mehr davon.
Wir konnten belegen, dass der Strohmann ein funktionaler Analphabeth ist. Er kann kaum lesen, Englisch beherrschte er ebenfalls nicht. Wie er eine Firma leiten könnte, ist mehr als fraglich. Innerhalb der Pakistanischen Gemeinde, die in Zürich nicht besonders gross ist, fanden wir Zeugen, die aussagten, der Strohmann sei nur Ali S.' Gango gewesen und habe auf dessen Anweisung Dokumente unterschrieben. Zudem hatte Ali S. ein Auto auf die Firma gekauft und weiterhin Vollmachten zu sämtlichen Konten. Wir glaubten damit belegt zu haben, dass Ali S. weiterhin der eigentliche Inhaber und Eigentümer der Firma war. Das Gericht hat dies offenbar anders gesehen.
Ali S. fordert nun ja Schadenersatz in Millionenhöhe, weil ihm während seiner Untersuchungshaft angeblich ein Geschäft durch die Lappen ging. Ist es realistisch, dass er etwas bekommt?
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Einzig, wenn er von einer höheren Instanz freigesprochen würde, wäre dies möglich. Allerdings sind die geforderten drei Millionen völlig überrissen. In diesem Fall wären ein paar Tausend Franken realistisch. Aber daran will ich gar nicht denken.
Ist es möglich, dass Ali S. in Zukunft wieder Sozialhilfe erhält?
Das weiss ich nicht. Das müssen Sie die zuständigen Ämter fragen. Es würde mich aber persönlich auch interessieren.
Werden Sie den Fall nun an eine höhere Instanz weiterziehen?
Das klären wir zurzeit ab. Wir haben nun eine Woche Zeit und werden dies eingehend besprechen. Schliesslich werden meine Vorgesetzten entscheiden, wie wir weiterfahren. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 02.02.2012, 16:12 Uhr
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135 Kommentare
Der wahre Betrug ist, dass man offensichlich von der Sozialhilfe monatlich über CHF 9000 netto und steuerfrei bekommt. In der Wirtschaft wäre das ein Salär von etwa CHF 11'000 brutto. Und der Typ bekäme heute noch so viel Kohle, wenn er sich "nur" mit der Sozialhilfe zufrieden gegeben hätte. Das ist der legale Betrug an den Steuerzahlern. Antworten
Ich bekomme für mich und meine Tochter um die 1400.- Franken vom Sozialamt.
Meine Tochter ist 13 und ich 60+. Seit 12 Jahren Alleinerziehender
Bei uns wird jeder Stuz kontrolliert. Jeder Asylbewerber in unserer Gemeinde hat ein
Velo für sich und seine Kinder. Wir bekommen keines.
Dies nachdem ich 40 Jahre gearbeitet, Steuern bezahlt und ausgiebig Militärdienst geleistet habe.
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