Zürich
Einbürgerungen im Sog der Ausländerdebatte
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 23.10.2010 5 Kommentare
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Die kommenden Wochen stehen aus Zürcher Optik im Zeichen der Ausländerpolitik: Am 28. November gelangt die Ausschaffungsinitiative der SVP zur Abstimmung. Zuvor, am Montag, berät der Kantonsrat das neue Bürgerrechtsgesetz – eine Vorlage von Justizdirektor Markus Notter (SP) mit einer zentralen Aussage: Einbürgerungsentscheide sind kein politischer Akt.
In den Zürcher Gemeinden sollen Einbürgerungen künftig überall nach denselben Regeln erfolgen. Notter verspricht sich davon einen «fairen und einheitlichen Zugang zur Staatsbürgerschaft». Neu ist etwa, dass alle Ausländer im Kanton Zürich drei Jahre in einer Gemeinde gewohnt haben müssen, bevor sie dort ein Einbürgerungsgesuch stellen können. Heute bestehen unterschiedliche Fristen. An der Grundvoraussetzung von zwölf Jahren Wohnsitz in der Schweiz ändert sich nichts. Notter bezeichnet das neue Gesetz im interkantonalen Vergleich als «relativ strikt».
Obschon der bürgerlich dominierte Gesamtregierungsrat hinter dem Gesetz steht, drängen SVP, FDP und CVP auf eine Verschärfung. Die vorberatende Kommission will das Gesetz ändern: So müssen einbürgerungswillige Ausländer zwingend eine Niederlassungsbewilligung C vorweisen, eine Aufenthaltsbewilligung B reicht nicht. Weitere Differenzen: Wechselt ein Ausländer seinen Wohnort, muss er nach dem Willen der Bürgerlichen in jedem Fall ein neues Einbürgerungsgesuch stellen. Ob ein junger Gesuchsteller (bis 25 Jahre) integriert ist, soll immer und nicht nur im Zweifelsfall überprüft werden.
Kein Bürgerrecht für Raser
Die SVP will die Hürden für Einbürgerungswillige mit neun Minderheitsanträgen noch höher ansetzen. Zum Mass aller Dinge erhebt sie, gleich wie bei der Ausschaffungsinitiative, die Einhaltung der Rechtsordnung. Bei Vergehen im Strassenverkehr verlangt die Partei eine Wartefrist von bis zu 15 Jahren. Darunter fallen das Fahren mit über 0,8 Alkoholpromillen oder eine Tempoüberschreitung um 35 km/h auf der Autobahn. Eingebürgerte zwischen 14 und 25 Jahren sollen das Bürgerrecht in einer ersten Phase nur auf Probe erhalten. Einen Anspruch auf Einbürgerung lehnt die SVP ab. Über die Gesuche sollen die Einbürgerungsbehörden befinden, am liebsten das Volk – ungeachtet der Tatsache, dass ihre Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» 2008 an der Urne durchgefallen ist. Vor diesem Hintergrund droht das neue Bürgerrechtsgesetz zwischen den Fronten zerrieben zu werden. Es könnte, so befürchten Kantonsräte aus CVP und FDP, zu einer unheiligen Allianz zwischen der SVP und der SP kommen.
Die zwei Parteien vereinigen im 180-köpfigen Parlament zusammen 92 Sitze (SVP: 57, SP: 35), könnten das Gesetz folglich versenken. Die SVP schwingt bereits die Referendumskeule für den Fall, dass der Kantonsrat nicht auf ihre Linie einschwenken wird. Gleiche Signale kommen aus der SP, die ein überhartes Gesetz ablehnt.
Wer ist kompromissbereit?
Wie strikt SVP und SP an ihren Positionen festhalten, ist allerdings offen. SVP-Fraktionschef Hans Frei macht das Verhalten seiner Partei davon abhängig, wie viele der geforderten Verschärfungen einfliessen. Ob die SVP Kompromisse mittragen wird, dürfte nicht zuletzt vom Ausgang der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative abhängen. Die Schlussabstimmung zum Bürgerrechtsgesetz findet womöglich erst nach dem Urnengang vom 28. November statt. Gewinnt die SVP dort, könnte sie im Siegestaumel versucht sein, auf ihren Maximalforderungen zu beharren.
Auch die SP taktiert: Zuerst wird sie mit den Grünen versuchen, ihre elf Minderheitsanträge durchzubringen, etwa die Forderung nach einer Wohnsitzdauer von zwei statt drei Jahren in der Gemeinde. Fraktionschef Raphael Golta sagt: «Wir hoffen, dass die Mitteparteien die Verschärfungen der Kommission wieder rückgängig machen.»
Doch dies wird kaum der Fall sein. Die Mitteparteien wollen den Kommissionsantrag tel quel ins Gesetz schreiben. CVP-Fraktionschef Philipp Kutter hält den Verschärfungskatalog der SVP für «jenseits von Gut und Böse», FDP-Fraktionschef Thomas Vogel wirft der SP vor, «die Zeichen der Zeit nicht erkannt zu haben». Dies wird in der SP zwar vehement bestritten, ein gewisses Entgegenkommen scheint jedoch möglich. SP-Kantonsrat Benedikt Gschwind (Zürich) jedenfalls sagt, seine Partei werde dem Kommissionsvorschlag unter Umständen zustimmen, falls dessen härteste Neuerungen entfielen, etwa die Klausel mit der Forderung nach der Niederlassungsbewilligung C.
Ablehnung wäre verheerend
Eine Ablehnung des Kommissionsvorschlags hielte Vogel für verheerend: «Die SVP muss sich gut überlegen, ob sie es verantworten kann, ein verschärftes Bürgerrechtsgesetz zu verhindern.» Wahrscheinlicher ist, dass die SVP das Gesetz im Sinn des Kommissionsantrags mittragen wird, um danach das konstruktive Referendum zu ergreifen; diese Option hält Fraktionschef Frei für «gut möglich». So hätte das Volk das letzte Wort. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 23.10.2010, 20:50 Uhr
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5 Kommentare
Kann mir bitte jemand erklären, warum man 3 Jahre in einer Gemeinde gelebt haben muss? Also: Weshalb ist man dann besser oder schlechter "geeignet" Schweizer zu sein? In den USA, Frankreich, Großbritannien Australien und Neuseeland gibt es übrigens nicht mal eine Meldepflicht für Einheimische... Antworten
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