Fall Höngg: «Die Familie kann ein sehr gefährlicher Ort sein»
Interview: Christoph Landolt. Aktualisiert am 18.05.2010 21 Kommentare
Stefan Blum ist Geschäftsführer der Kinderanwaltschaft Schweiz und als Anwalt auf die Vertretung von Kinder und Jugendlichen spezialisiert. (Bild: PD)
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Es sieht ganz so aus, als ob die Polizei die ausgerissene Swera zu ihren Eltern geschickt hat – und nicht zu ihrem Beistand, wie, gemäss ihrem Freund, von ihr gewünscht. Darf das sein?
Ich kann das als Aussenstehender im konkreten Fall nicht beurteilen, diese Frage kann erst nach eingehenden Untersuchungen über die genauen Hintergründe beantwortet werden. Wenn ein Kind eine Straftat begeht, steht bei der Polizei der Erziehungsgedanke vermutlich mehr im Vordergrund als der Kinderschutzgedanke. Wenn die Polizei über keine Akten verfügt, welche auf eine Gefährdungssituation hinweisen und eine betroffene Jugendliche auch mündlich nicht darauf hinweist, ist es grundsätzlich nicht abwegig, wenn die Polizei die Eltern informiert, auch wenn das Kind einen Beistand hat. Es kommt aber auch stark auf die Umstände an: Wer ist überhaupt erreichbar im Zeitpunkt X ?
Im Fall Höngg wie auch einige Monate zuvor, als ein Bonstetter Vater seinen vierjährigen Sohn umbrachte, wusste die Polizei nicht, was die Vormundschaft wusste, oder umgekehrt. Braucht es einen automatischen Informationsaustausch?
Da müsste zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Wenn Informationen zusammengeführt werden, werden Gefährdungen tendenziell besser sichtbar. Doch ein solcher automatischer Informationsaustausch kann auch heikel sein. Neben denkbaren positiven Aspekten können neue, negative Auswirkungen entstehen.
Wie sehen diese negativen Auswirkungen aus?
Wenn eine Vormundschaftsbehörde etwa immer automatisch von Strafverfahren erfährt, kann die Gefahr der vorsorglichen Überaktivität entstehen: Dass man vorschnell etwas unternimmt und unnötige einschneidende Massnahmen trifft, wie die Trennung von den Eltern, was wiederum unkontrollierte Reaktionen hervorrufen kann. Man unterschätzt wohl die Dynamik von schwierigen Kindesschutzsituationen, wenn man annimmt, dass ein automatischer Aktenaustausch allein und per se den Kinderschutz generell verbessert.
Die Bonstetter Vormundschaftsbehörde hat das Sorgerecht für den vierjährigen Florian dem Vater zugesprochen, der bereits vorher einmal einen Sohn umbringen wollte. Damals wurde kritisiert, dass die Behörde aus Laien zusammengesetzt ist.
Die Stadtzürcher Vormundschaftsbehörde ist eine professionelle Behörde mit einer sehr hohen Kompetenz. Die Professionalisierung bringt sicher Verbesserungen. Aber auch Profi-Behörden können mal eine Situation falsch einschätzen.
Müssen Kinder stärker vor ihren Eltern geschützt werden?
Die Familie ist für das Kind die wichtigste soziale Einheit für seine Entwicklung, kann aber auch ein sehr gefährlicher Ort sein. Die Kinderschutzfachleute müssen sich immer wieder fragen, ob sie das Kindesinteresse höher gewichten als andere involvierte Interessen. Auch die UNO-Kinderrechtskonvention verlangt, dass das Wohl des Kindes stets höherrangig berücksichtigt wird. Dieses Denken ist bei uns noch unterentwickelt und die Familie als sich selbst regulierende Einheit wird vom Staat und von der Gesellschaft immer wieder zu lange geschützt. Das ist aber nicht das Problem von Einzelnen oder «des Staates», sondern der ganzen Gesellschaft und es lässt sich auch nicht mit ein paar Gesetzesänderungen lösen.
Welche Rolle kann hier der Staat spielen?
Nicht nur die für den Staat handelnden Fachpersonen, sondern die ganze Gesellschaft müsste vermehrt bereit sein, Interessen und Rechte von Kindern in konkreten Situationen zu sehen und das Kindeswohl höher zu gewichten als andere Gesichtspunkte. Das allein ist jedoch nicht ausreichend, man muss den Beteiligten auch Hilfestellungen anbieten, wie sie gut damit umgehen können. Die Zusammenarbeit der beteiligten Fachleute und anderen Involvierten ist nicht einfach, aber sie kann bestimmt verbessert werden. Das ist auch eine Ressourcenfrage.
Sollten Kinder vor Gericht besser vertreten werden?
Ja, es wäre notwendig und sinnvoll, dass Kinder und Jugendliche in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren öfter und früher eine eigene und unabhängige Vertretung hätten. Eine engagierte Fachperson mit juristischen und psychosozialen Kompetenzen, die sich ausschliesslich um das Interesse des Kindes kümmern kann und muss und über ausgeprägte kommunikative Kompetenzen verfügt. Seit einigen Jahren werden auch in der Schweiz solche unabhängigen Kindervertreter ausgebildet. Der vermehrte Einsatz von ihnen müsste aber bei der heute geltenden Rechtslage von den Vormundschaftsbehörden selber initiiert oder mindestens begrüsst werden. Das ist bisher nur zaghaft der Fall.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 18.05.2010, 10:59 Uhr
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21 Kommentare
@Lovejoy: Für den Fall, dass Sie jemals Präsidentin einer Vormundschaftsbehörde werden, kann ich Ihnen versprechen, dass Sie Tag und Nacht an Kinder und Eltern denken werden, bevor Sie hart eingreifen. Kindswegnahmen und -zuteilungen sind etwas vom Schwierigsten, was man als Behördenmitglied entscheiden muss. (ehem. Vormundschaftsbehörde-Präsident) Antworten



