Fallätsche wird Schutzgebiet

Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 01.12.2009

Zwischen Jura und Voralpen ist kein Gebiet reicher an Flora und Fauna als die offenen Felshänge der Fallätsche am Uetliberg. Fortan sollen dort strengste Schutzmassnahmen gelten – wie auch in fünf weiteren Gebieten zwischen Leimbach und der Waldegg.

Postkarte von 1916: Drei Männer im Aufstieg in der Fallätsche.

Postkarte von 1916: Drei Männer im Aufstieg in der Fallätsche. (Bild: Roman Koch)

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Nirgends in der Stadt Zürich ist die botanische Vielfalt so stark schau- und hörbar wie im Geröllhang der Fallätsche: Grillen zirpen, die gelbbauchige Unke klagt, die Schlingnatter geht um, der Perlgrasfalter flattert über einzigartige Gebirgspflanzen, Orchideen wiegen sich im Wind. Diesen besonders wertvollen Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere will der Stadtrat jetzt unter rigorosen Schutz stellen. Das Pflücken, Ausgraben oder Zerstören wild wachsender Pflanzen und Pilze ist strikte verboten, Grillieren nur auf bezeichneten Feuerstellen erlaubt. Hunde gehören an die Leine.

Trotz der strengen Auflagen, die für solche Zonen gelten, können Wanderer weiterhin die reiche Artenvielfalt auf bestehenden Wegen geniessen: «Wir schaffen einen speziellen Erlebnisraum für die Bevölkerung, sie soll daran teilhaben», sagt Stefan Hose, Landschaftsarchitekt bei Grün Stadt Zürich.

Der Hang hat seine Tücken

Doch das Naturerlebnis ist für Otto Normalverbraucher nicht leicht zu haben. Der Hang hat seine Tücken. Steil und rutschig ist die Fallätsche und dementsprechend gefährlich. Oft verirren sich Wanderer, die von Leimbach den Rütschlibach entlang auf den kaum erkennbaren Pfaden hochsteigen. Wenn sie sich im unwegsamen Gelände verlieren und plötzlich nur noch Grasbüschel Halt bieten – wie das vor gut sechs Jahren TV-Autor Charles Lewinsky und seiner Frau passiert ist –, sind spektakuläre Bergungen aus der Luft keine Seltenheit. Auch eine Schulklasse mit zwanzig Kindern musste einst aus der Geröllhalde gerettet werden. Früher zog der Erosionstrichter vor allem Berggänger an; ringsum gibt es Clubhütten, die noch heute besucht werden.

Seit einigen Jahren ist der felsige Kessel ungleich stärker bewaldet als früher. Immer mehr Stickstoff gelangt aus der verschmutzten Luft in den Boden, der Dünger treibt das Wachstum voran. Auch Bachverbauungen beeinträchtigen die Vegetation. Von nun an sind bauliche Veränderungen und Düngen nicht mehr gestattet. Künftig sollen Fachleute Pflege und Erhaltung der seltenen Pflanzen- und Tierarten im neuen Schutzgebiet sichern, was durchaus auch Eingriffe in den Holzbestand bedeuten kann.

Fünf weitere Schutzgebiete

Neben der Fallätsche hat der Stadtrat fünf weitere Schutzgebiete ausgeschieden. Sie alle liegen auch am Uetliberghang. Es sind dies die Magerwiesen und grossen Obstgärten beim Höckler auf der Allmend, das Hangried Hueb, das neben dem Katzenseegebiet zu den einzigen Flachmooren von nationaler Bedeutung auf städtischem Boden gehört, sowie die Wiesen von Leiterli, Ankenweid und Rossweidliegg. Das Leiterli ist mit 32 Arten der artenreichste Tagfalterlebensraum der Stadt.

Alles in allem umfasst die Grundfläche der sechs neuen Schutzzonen 61 Hektaren. Bis anhin wurden in Zürich lediglich 30 Hektaren als Naturschutzgebiete rechtlich gesichert wie beispielsweise die Lehmgrube in der Binz in Wiedikon sowie 19 kleinere Objekte verteilt auf die ganze Stadt. Vor allem für die Uetlibergkette von Leimbach bis zur Waldegg fehlt eine umfassende Schutzverordnung. «Dabei handelt es sich um die wertvollste Landschaft der Stadt Zürich», wie Stefan Hose erklärt. Eine für das gesamte Gebiet umfassende Verordnung sei auf einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Erweiterung der Schutzgebiete ist ein erklärtes Ziel des Stadtrats. Er will die biologische Vielfalt fördern, weil zunehmend mehr Arten aussterben und Ökosysteme verloren gehen.

Als erste Schweizer Stadt hatte Zürich am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2008 eine Deklaration mit dem Namen «Countdown 2010» unterzeichnet. Darin verpflichtet sie sich, dem negativen Trend entgegenzuwirken. Aktuelle Beispiele sind der kürzlich eröffnete Naturerlebnis-Park im Sihlwald sowie die naturnahe Pflege von Bach- und Flussräumen an Sihl und Limmat. Mit den sechs neu bestimmten Schutzzonen sei ein wichtiger Schritt zur Erhaltung seltener Pflanzen und Tiere getan, sagt Stefan Hose. Die Grundeigentümer – namentlich Stadt, Kanton und die ETH – sind über die Verordnung im Bild. Sie wird in diesen Tagen amtlich ausgeschrieben und tritt sofort in Kraft, sofern niemand dagegen Rekurs erhebt.

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(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 01.12.2009, 04:00 Uhr

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