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Familie Comagic muss ausreisen

Die Comagic-Zwillinge und ihre Mutter müssen ausreisen. Es liege kein Härtefall vor, lautet die Erklärung des Migrationsamtes. Somit wird das Wiedererwägungsgesuch vom Juli 2008 abgewiesen.

Die Geschichte der Familie Comagic

Die Familie Comagic ist 1995 in die Schweiz eingereist. Im Jahr 2000 wurde ihr Asylgesuch durch die Asylrekurskommission des Bundes definitiv abgewiesen. Die Familie reiste in der Folge zwar aus der Schweiz aus, kehrte aber nach der Scheidung der Eltern in Serbien zwei Monate später wieder zurück nach Zürich. Die Geschiedenen verheirateten sich dann hier mit aus Jugoslawien stammenden Schweizern, lebten jedoch nie mit dem neuen Ehepartner zusammen, sicherten sich dadurch aber in rechtsmissbräuchlicher Weise den Aufenthalt in der Schweiz. Im August 2006 wurden die Mutter und ihre beiden 14-jährigen Töchter zur Ausreise aufgefordert, nachdem der Vater bereits wieder nach Serbien zurückgekehrt war.

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Die Situation der Töchter Comagic, die beide fast vollständig in der Schweiz aufgewachsen sind und trotzdem nach Serbien ausgewiesen werden sollen, erregte öffentliches Aufsehen. Noch im Sommer dieses Jahres hat ein Schülerkomitee in Zürich 2000 Unterschriften für das Bleiberecht der Zwillinge Aleksandra und Tijana sowie deren Mutter gesammelt. Doch die Bemühungen bleiben ohne Erfolg: Das Migrationsamt kommt laut einer Mitteilung vom Dienstag zum Schluss, dass die Familie ausreisen muss.

Rekurs gegen den Entscheid des Migrationsamtes noch möglich

Es würden keine grundlegenden Änderungen vorliegen, die es erlauben, vom Entscheid des Regierungsrates vom Mai 2008 abzuweichen, heisst es in einer Mitteilung. Der Regierungsrat entschied damals, dass hinsichtlich der Integrationsmöglichkeiten in Serbien kein Härtefall vorliegt.

Somit wird das Wiedererwägungsgesuch vom Juli 2008 abgewiesen und eine Ausreisefrist bis am 15. Februar festgesetzt. Die Familie Comagic hat jedoch die Möglichkeit, beim Regierungsrat gegen den Entscheid des Migrationsamtes erneut zu rekkurieren.

(los)

Erstellt: 18.11.2008, 15:17 Uhr

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72 Kommentare

Marc Frunz

12.05.2009, 16:27 Uhr
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Man breche das Gesetzt (Scheinehe), danach gehe man die ganze Rekursinstanzen und wenn das alles nichts nützt schaffe man ein Sonderrecht. Irgendwann wird das Gesetzt nicht mehr gebraucht, da es eh keine Rolle mehr spielt. Bekomme ich indemfall in Zukunft auch für jeden Fall ein Sonderrecht? Antworten


janine Hüssy

07.03.2009, 15:20 Uhr
Melden

ich finde das richtig das sie ausgewiesen werden denn gesetz ist gesetz und sie hätten schon lange ausgewiesen werden sollen , ohne alle rechtsmittel auszuschöpfen unser gesetz ist hier zu large. Es wird zeit dass endlich den Scheinehen einen riegel geschoben wird. Und dieses ohne rekurse über mehrere Jahre. In anderen Ländern wird auch nicht so lange gefakelt. Antworten


Natasha Bulajic

06.03.2009, 18:51 Uhr
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Die Tatsache, dass extrem viele echte Schweizer während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien viel Geld dank genau solchen Menshen verdient haben indem sie Ihre Schweizer Papiere für 10'000 - bis über 30'000 CHF verkauft haben und somit Scheinehen eingegangen sind - was passiert eigentlich mit ihnen, weshalb werde die nicht ausgeschafft? Überlegt euch mal, wo alles angefangen hat?!! Antworten


Sascha Milojevic

03.03.2009, 13:05 Uhr
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Gesetzt ist Gesetz, das stimmt. Man sollte trotzdem die Formalitäten ein wenig auf die Seite schieben und Verständis für die Mädchen zeigen. Die Mutter wollte die Zukunft der Mädchen sichern und sicher nicht straffällig werden. Guantanamo-Häftlinge werden aufgenommen aber anständige Ausländer werden ausgewiesen. Das ist beschämend und nicht nachvollziehbar. Antworten


Jürg Bernhard

26.11.2008, 08:55 Uhr
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Rechtlich läuft alles im Rahmen ab; wie es ja rechtlich auch keine Probleme gibt, wenn finanzkräftige Schweizer oder Ausländer, ihre Mittel rechtlich einsetzen um das Recht zu ihren Gunsten zu biegen. Hier geht es also nicht darum das Recht - Recht sprechen soll, sondern um ein Akt der Humanität. Gut integrierte Familien sollen hierbleiben dürfen. Alles was Recht ist. Antworten


Vasovic Goran

22.11.2008, 21:30 Uhr
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Die Regirungsrat der Stadt Zürich Migrationsamt hält sich nach prinzipien und da, kann es ,und wird es ,nicht viel verändern die haben ihre Massnahmen und richtlinien ,und Gesetze Prävenzionen und Stattistik über Bevölkerung und die wissen alles Besser und am Schluss hat Das Gesetzbuch das Letzte Sagen und vieles wird sich nichts ändern ,und am schluss habe die Nase Voll das Interessiert mich nöd Antworten


Sanela M.

22.11.2008, 12:47 Uhr
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Sehr Schade das die Schweiz nicht so ein Land wie z.B. SCHWEDEN ist! Ein Soaziales, korrektes, starkes, Land auch mit sehr vielen Ausländer, Dank dem fairen und starken Gesetzen! Vorallem für Frauen mit Kindern oder alleinerziehende ist dieses Land sehr korrekt! Schade in der letzten zeit habe ich gemerkt das CH nicht so ist, wie mans von draussen hört! Antworten


sanela m.

22.11.2008, 12:40 Uhr
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Als ich klein war den Namen Schweiz hörte. dachte ich immer über ein korrektes und sozalland. z.B. das Frauenschutz hier ist nicht so wie es von draussen aussieht. und Frauen von Häuslichen Gewalt (mit Beweisen) mit Kindern die hier Intergriert sind etc. müssen weg, weil Ihre Männer alkoholiker oder sadisten etc. sind, sie dürfen FREI hier bleiben! Die Männer haben hier viel zuviel RECHTE! Antworten


Linda m.

22.11.2008, 12:07 Uhr
Melden

Anständige und Intergrierte Familien müssen gehen, und Rauschgiftdealer, Raser und Steuerbetrüger auch mit nur Ausweis B dürfen hir bleiben, weil sie z.B ein geschäft haben oder Kinder in der Schweiz haben! Mein expatrner mit dem ich kinder habe hat so vieles gerichtlich am Hals, aber nur weil er viel geld hat und 2Kinder hier geboren darf er bleiben! JA? WAS IST DAS FÜR EINE KRANKE POLITIK! Antworten


David Ondraschek

20.11.2008, 17:42 Uhr
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Einerseits habe ich Verständnis für die Gefühle der Mädchen und ihren Freunden. Offensichtlich trifft sie keine Schuld. Andererseits ist die Scheinehe der Mutter ein bewusster Versuch, sich ein Aufenthaltsrecht in der CH zu verschaffen. Dies ist aus guten Gründen nicht rechtens und soll geahndet werden. Allerdings ist es ungünstig, dass inzwischen so viel Zeit vergangen ist. Antworten


Sämi Lang (25)

20.11.2008, 15:48 Uhr
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In diesem Fall muss man sich definitv lösen von den juristischen Gedanken. Alle die etwas Menschenverstand besitzen, erkennen, dass hier total Falsches geschehen wird! Gerade von Menschen wie den Zwillingen können wir Schweizer enorm viel lernen und uns ein Beispiel nehmen. Leider gibt es hier viele, die ihrer Frustration wegen, nicht mehr von kriminellen und unschuldigen Ausländern unterscheiden! Antworten


Georg Balmer

20.11.2008, 05:55 Uhr
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Eigenartig. Diejenigen Ausländer, die sich in der Schweiz integrieren, gute Schulausbildung bekommen "wollen", sich anständig aufführen und uns auch etwas zurückgeben, werden ausgewiesen. Kriminelle, Raser und dergleichen werden hier auf Samthandschuhen getragen. Was sind wir doch für ein komisches Land geworden? Antworten


Kitu Miyashi

19.11.2008, 23:52 Uhr
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Die Geburtenrate geht zurück, und das Geld für die AHV auch. Zwei potenzielle Mädchen mit einer glänzenden Zukunft in der Berufswelt werden ausgewiesen. Sie sind integriert und helfen dem Staat (auch Kleinvieh macht Mist). Sie werden aus Prinzip ausgewiesen, weil das so im Gesetz steht. Würde die Schweiz nicht so viel Geld haben würde hier nicht mal der Teufel vorbeischauen. Antworten


Igor Jovanovic

19.11.2008, 22:49 Uhr
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es ist eine Schande für unseres Land und für unseres System, die Zwillinge reden ja perfekt züridütsch und sind so zu sagen völlig intergriert in unseren System. ein völlig falscher ENTSCHEID Antworten


Nikolina D.

19.11.2008, 18:41 Uhr
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Ich komme ebenfalls aus einem Ex-Yugoslavischen Land und kann die Ängste der Töchter absolut verstehen. Sie kennen genau so wie ich den Staat dort und vermutlich sprechen sie die serbische Sprache unvollständig. Absolut Hirnlos ist es zu meinen, dass Kinder die hier ihre Schule absolviert haben im Schweizersystem, nur irgend eine Ahnung haben wie es im serbischem Staat abläuft. So ein schwachsin Antworten


Dragan Dimitrijevic

19.11.2008, 01:36 Uhr
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Man sollte sich fragen, wieso und warum sie eine Scheinehe eingegangen ist? Sie wollte fuer Ihre Kinder die Zukunft sichern, und nicht etwas falsches tun. Die Kinder in Ihrem Alter sind in Serbien verloren, da sie die Sprache gar nicht richtig können. Es gibt andere die man ausweisen sollte ( Drogen, Kriminalität, usw.) Ich hoffe das man der Familie helfen kann, mit Spenden für den Rekurs! Antworten


Arne Jacobsen

18.11.2008, 23:09 Uhr
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Leider ist es so, dass weniger die objektive Eignung, als vorhandene oder nicht vorhandene Papiere darüber entscheiden wer hier leben darf. All jene welche hier die Fahne des Gesetzes hochhalten, müssen sich fragen, ob sie den Schweizer Pass verdienen und nie falsch geparkt haben, was einem zum Verhängnis werden kann. Zum Glück werde ich mich als EU Bürger nie um einen roten Pass bemühen müssen. Antworten


A Berg

18.11.2008, 22:28 Uhr
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Es ist ein Schande, dass grosszügige und humane Gesellschaften so ausgenützt werden. Aus einem Rechtsmissbrauch wird ein Anspruch abgeleitet, ich schäme mich für alle die das unterstützen. Antworten


Roger Grunder

18.11.2008, 21:39 Uhr
Melden

Habe völliges Verständnis für den Entscheid. Irgendwann ist Schluss mit der Gastfreundschaft. Gute Reise Famile Comagic und viel Glück. Antworten


Charles Stieger

18.11.2008, 21:28 Uhr
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Müssen Kinder für das unverantwortliche Handeln ihrer Eltern bluten? Salomonisch gerecht wäre, die Mutter auszuweisen und den Töchtern den Verbleib freistellen. Sie bekämen bis zum Erreichen der Volljährigkeit einen Beistand. Der Mutter könnte man ein Besuchsrecht zweimal drei Monate pro Jahr mit Touristenvisum zugestehen. Antworten


Peter Würelos

18.11.2008, 21:27 Uhr
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Einfach lächerliche Entscheidung irgendetwas lauft hier im Lande falsch, diese Personen haben sich vorbildlich integriert und sind nicht kriminell und werden ausgewiesen, ich als Kreis 4 Anwohner muss mich gegen die tägliche Drohungen der afrikanischen Dealer stellen,die seit Jahren an den gleichem Platz ihre Geschäfte tätigen, wieso wird da nicht durchgegriffen? Irgenwas lauft im Lande falsch. Antworten


Benedikt Mei

18.11.2008, 21:22 Uhr
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Und am nächsten Tag wird gejammert, in der Schweiz gäbe es zu wenig Junge menschen, die demografische Entwicklung sei katastrophal.... Antworten


W B

18.11.2008, 21:21 Uhr
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Der ehemalige Vater dieser Familie ist anscheinend wegen Drogendelikten (oder ahnliches) verurteilt worden. Vergessen wir das nicht. Es iist hart aber kein Weltuntergang wenn man zurück ins Heimatland muss. Letzlich ist es da unten gar nicht so schlecht wie alle meinen. Die Wirtschaft boomt bereits. Antworten


Andreas Kyriacou

18.11.2008, 21:09 Uhr
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Wie einfach doch das Weltbild einiger KommentatorInnen ist. Auch SVP-Schulpfleger haben sich für Comagics eingesetzt. Käme die Familie aus einem anderen Teil Ex-Jugoslawiens, hätte sie heute einen EU-Pass und damit automatisch ein Bleiberecht, das nicht von ein paar Schreibtischtätern weggeputzt werden könnte. Zudem weist Zürich Personen aus, die andere Kantone als Härtefälle anerkennen würden. Antworten


Chris Faltin

18.11.2008, 20:44 Uhr
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Sauerrei Es trift leider immer wieder die falschen. Verbrecher und rasser etc. können dafür den Luxus unseres Landes in vollen zügen geniesen! Antworten


Daniel Landwehr

18.11.2008, 20:41 Uhr
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Einfach nur krank, die CH-Ausländerpolitik. Oder werden jetzt auch ausländische CEO-Manager-Direktoren der CH-Grossbanken ausgewiesen, oder haben die genug Bestechungsgelder? Antworten


Balz Rau

18.11.2008, 20:39 Uhr
Melden

Ich habe dieses Mädchen unterrichten. Viele Schweizer Jugendliche könnten sich ein Vorbild nehmen! Es ist eine Schande für dieses Land, dass diese Familie ausgewiesen wird. Antworten


siegfried müller

18.11.2008, 20:37 Uhr
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schön, dass es in dieser doch eher hektischen zeit doch noch erfreuliche Nachrichten gibt ..... Antworten


Marcel Zufferey

18.11.2008, 20:33 Uhr
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Eine gewiefte Familie hat hier versucht, unseren Rechtsstaat auszutricksen: Scheinehen werden auch bei Schweizern strafrechtlich verfolgt- warum sollte das bei Serben nicht der Fall sein? Ich bin selbst mit einer Ausländerin (Nicht-EU) verheiratet- doch bis ich sie überhaupt heiraten konnte, musste ich einen geradezu kaffkaesken Gang durch die Institutionen antreten. Der Entscheid ist so richtig. Antworten


Marianne Müller

18.11.2008, 20:29 Uhr
Melden

Bei Autorasern wird der Ermessenspielraum der Gerichte sehr viel grosszügiger ausgelegt als bei motivierten und leistungsorientierten Schülerinnen. Den Jungs nimmt man den Ausweis nach vielen, für den Staat teuren Rechtsverfahren vielleicht für drei Monate ab, junge Frauen weist man endgültig aus. Sie haben keine Lobby. Antworten


N. Leuzinger

18.11.2008, 20:14 Uhr
Melden

Auf Grund der klaren juristischen Sachlage und der kriminellen Vorgeschichte ist die Ausweisung absolut korrekt. Antworten


Josef Rauchenstein

18.11.2008, 20:00 Uhr
Melden

Ich muss der Regierung und dem Migrationsamt ein Kränzchen winden. Unsere Gesetze, welche Aufnahme, Bleiberecht und Abweisung von ausländischen Mitbewohnern der Schweiz regeln, basieren auf unseren Volksentscheiden und gehören umgesetzt. Antworten


Klaus Distel

18.11.2008, 19:58 Uhr
Melden

Verständnis? Das ist der Beweis das das System einfach nicht funktioniert. Man muss zwischen anständigen integrierten Mitbürgern und kriminellen Ausländern die dem Land schaden differenzieren können. Skanadal!! Antworten


Andi Herzog

18.11.2008, 19:56 Uhr
Melden

Die Mutter hat ganz klar eine Schein-Ehe geführt und so auch dazu beigetragen, dass ihre Töchter auch so lange hierbleiben durften. Im weiteren sieht man unter anderem an den Fussballern Rakitic und Petric, welche hier aufgewachsen sind, wo ihr Herz wirklich liegt ! Gesetz ist Gesetz. Antworten


Nenad Obgradovic

18.11.2008, 19:52 Uhr
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Die Töchter sind erstens unschuldig, zweitens angepasste Schweizerinnen und drittens potentielle Mütter für unseren CH Nachwuchs. Ausserdem müssen sie dafür zahlen, dass CH Behörden unfähig sind, effizient zu entscheiden - hier (und nur hier) muss ich der SVP Recht geben, dass sie das Verfahren maximal beschleunigen wollen. Kommentare zu Gesetzen sind lächerlich (Ospel & Konsorte lassen grüssen) Antworten


mike litoris

18.11.2008, 19:49 Uhr
Melden

ich denke das, die Mutter ihre Zwillinge nicht liebt, wär würde in liebe zu ihren Kindern Ihnen solch last zumuten, ist doch die jetztige volgerung doch nur vorherschibbar. daher wäre ein Vormund für die beiden wohl das richtigste. Natürlich muss die Mutter mindestens ausgeschaffen werden. Antworten


Marcel Zürich

18.11.2008, 19:43 Uhr
Melden

Was soll die Diskussion? Hier wurden ganz klar Scheinehen dazu benutzt um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Konsequenz daraus? Sie gehöhren ausgewiesen, wie andere auch. Oder wie ist das nun,,,einfach genug lange hier sein, assimilieren (was für ein Wort) und dann gut ist? Schön wäre wenn das Gesetzt bei schwer kriminellen Ausländern auch so vorgehen würde. Antworten


Pierre Nussbaumer

18.11.2008, 19:07 Uhr
Melden

Immer Datenschutz ! endlich mal ein konkretes Beispiel, dass unsere Verwaltung Ihre Arbeit nach Auftrag erfüllt. Habe oft geflucht, jetzt sage ich Danke unserer Administration. Antworten


Martin Schwarz

18.11.2008, 19:06 Uhr
Melden

Nach der Meinung einiger KommentatorInnen hier würde also in Zukunft das mediale Echo und der Tränendrüsenfaktor darüber entscheiden, wer sich für seine Straftaten (denn darum geht es hier: es wurden illegal Scheinehen geschlossen) verantworten muss und wer nicht. Pech für alle Verdächtigen ohne Kinder in der Schule. Warum sollte den Mädchen ausserdem Serbien nicht zugemutet werden können? Hallo?? Antworten


A. S.

18.11.2008, 19:03 Uhr
Melden

Ja, die Ausreise ist mehr als gerechtfertigt. Beide Eltern gingen Scheinehen mit Schweiz-Jugoslawen ein, allein das genügt schon. Auf Tele Züri behaupteten die Töchter, die Rückkehr nach Serbien sei für sie unzumutbar, da sie der Sprache nicht mächtig sind - dies mit starkem jugoslawischem Akzent! Selbst mit mir befreundete Ex-Jugoslawen haben darüber gelachtt. So dumm kann man doch nicht lügen! Antworten


Konrad Merkhofer

18.11.2008, 19:03 Uhr
Melden

Ein richtiger und völlig korrekter Entscheid. Die Vorgeschichte (der Eltern) verdient kein Bleiberecht. Was mich einfach stört ist, dass es so lange geht bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Fertig ist es ja mit den heutigen Entscheid noch lange nicht......... wie schon gesagt: Die Schweiz ist kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsmittelstaat. Antworten


Ronald Rüegg

18.11.2008, 18:58 Uhr
Melden

Wir wollten diese Leute vorübergehend aufnehmen um sie zu beschützen und damit sie bei sicherer Heimat wieder zurückkehren. Und dann: die prozessieren und prozessieren (auf Steuerkosten!!!) und nutzen uns schamlos aus. Das "Aufwachsen in unserem Land" haben diese Leute nur durch Betrug erreicht. Was müssen wir Schweizer uns eigentlich noch alles gefallen lassen? Respekt? Dankbarkeit? Antworten


Salome D

18.11.2008, 18:16 Uhr
Melden

Davon abgesehen scheint es sich um anständige, leistungsbereite und anpassungsfähige Menschen zu handeln. Wenn die Töchter etwas taugen und man sie bleiben lässt, darf man die Mutter nicht ausweisen, denn sie hat sie erzogen und die Töchter möchten sicher nicht auf ihre Mutter verzichten. Ich schließe mich denjenigen an, die feststellen, dass es viele andere gibt, die man vorher ausweisen müsste. Antworten


Salome Diener

18.11.2008, 18:11 Uhr
Melden

Ich verstehe, wie es zu diesem Ausweisungsentscheid kam, aber ich bin überzeugt, dass er für die Schweiz schlecht ist. Auch wenn die Eltern straffällig wurden, so handelt es sich bei sogenannten Scheinehen um konstruierte Delikte: Wenn die rechtlichen Bestimmungen nicht so schlecht wären, wären sie nie auf die Idee gekommen, Scheinehen einzugehen. Davon abgesehen scheint es sich hier um Antworten


Muhamet resul

18.11.2008, 18:07 Uhr
Melden

Ja die schweiz ist so sozial und so Humanist wie die Schweizer behaupten leider ist es nicht der Fall.Wo bleibt die Menschlichkeit der Behörden wo bleibt die Hilfe für Armen.Wir verlieren die schönheiten, die Menschlichkeiten dieser Bevölkerung.Aber was solls Druckt mehr Geld dafür hatt men Genug Maschienen und Papier.Wir sind zu Mechanischen Fanatiker geworden. Antworten


Karl Müller

18.11.2008, 18:01 Uhr
Melden

Formal-juristisch ist der Entscheid richtig. Es stellt sich für mich aber doch die Frage, ob wir keine grösseren Probleme haben als mit der Familie Comagic. Angesichts der hohen Anzahl an Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien in unserem Land drängt sich allerdings eine reduzierte Bürokratie förmlich auf. Wir sind schliesslich nicht Russland. Antworten


Willy Gunter

18.11.2008, 17:49 Uhr
Melden

ich bin entäuscht dass hier einige Aussagen meiner Meinung nach mit rassistischen Gedanken niedergeschrieben wurden. Für mich ist es klar, dass Leute die sich gut migriert haben, bleiben dürfen. Straffällige sollten bei schweren Fälle ausggewiesen werden. Leider sieht Herr und Frau Schweizer zu oft das ganze Volk als Schuldigen, wenn einer was schlechtes gemacht hat. Antworten


maurus candrian

18.11.2008, 17:34 Uhr
Melden

dieser entscheid ist, wie viele andere auch, ein witz bzw. eine tragödie. man kann doch nicht kinder jahrelang hier haben, hier aufwachsen lassen, hier ihre kulturelle identität sich entwickeln lassen, und dann mit gesuchten formaljuristischen begründungen jugendliche ausweisen. diese schreibtischtäter und auch die täter in den regierungen sollten einmal selber in einer ähnlichen sch. sitzen ..... Antworten


Markus Huber

18.11.2008, 16:55 Uhr
Melden

Typisches Beispiel: Man kommt in unser Land, reist bei einem negativen Entscheid nicht aus, benützt sämtliche Rechtsmittel/Rekurse, um hier zu bleiben. Und wenn der letztinstanzliche Entscheid definitiv negativ ist, drückt man auf die Tränendrüse und sagt, eine Ausreise sei eine Zumutung, weil man sich in der CH assimiliert hat. Lassen wir Schweizer uns doch nicht immer auf der Nase rumtanzen! Antworten


Claudio Enggist

18.11.2008, 16:51 Uhr
Melden

Die Gesetze sind klar. Aber machen sie auch wirklich Sinn? Die Kinder sind hier aufgewachsen, wurden hier sozialisiert und genossen die Schweizer Schulbildung. Sie sind deshalb wohl mehr CH-erinnen als Serbinnen. Sind sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge wirklich schlechtere Menschen, nur weil sie mangels Perspektiven im eigenen Land in ein Land auswandern, welches ihnen diese Perspektive geben kann? Antworten


Martin Kramer

18.11.2008, 16:47 Uhr
Melden

jaa jetzt sagen alle " Richterentscheid" da kann man nichts machen, das sind unsere Gesetzte. Wartet nur ab bis der Niktis von Schönenwerd seine Strafe bekommt, dann wird ein Schrei durch die Schweiz gehen weil sie sehr milde ausfallen wird. Dann werde ICH "Richterentscheid" schreiben!! Ich freu mich schon drauf!! Antworten


Thomas Faber

18.11.2008, 16:35 Uhr
Melden

Schön währe, wenn man bei allen straffälligen Ausländer den gleichen Massstab anwenden würde. z.B. bei den kriminellen Rasern! Antworten


Harald Moser

18.11.2008, 16:34 Uhr
Melden

Ja, die Ausweisung ist gerechtfertigt. Antworten


Ellen Scherrer

18.11.2008, 16:30 Uhr
Melden

Wenn man den Hintergrund liest muss ich Patrick Mueller zustimmen, die Muttel hat klar Fehler gemacht und das gesetz missbraucht, aber die Tochter sind hier bestens integriert und kennen ihr "Heimatland" gar nicht, daher sollte der Entscheid fuer die Toechter nochmals erwogen weden Antworten


Heinrich Blaser

18.11.2008, 16:23 Uhr
Melden

Es sollte einfach schärfere Gesetze geben, dass z.B. auch straffällig gewordene Ausländer per sofort ausgewiesen werden können. Antworten


Rolf Klausen

18.11.2008, 16:21 Uhr
Melden

Ich kann nicht verstehen das man Leute die unsere Gesetze missbrauchen und foutieren als anständige Leute bezeichnet. Die Ausweisung ist hart aber absolut gerecht. Antworten


Ruedi Innauer

18.11.2008, 16:20 Uhr
Melden

Die Gesetze dürften klar sein und Härtefälle könnten wohl sehr viele Flüchtlinge geltend machen, trotzdem können wir nicht alle behalten. Und Serbien ist jetzt wirklich kein Kriegsgebiet mehr, zudem waren ökonomische Gründe noch nie ein Asylgrund Antworten


Heinrich Blaser

18.11.2008, 16:20 Uhr
Melden

Vollkommen richtiger Entscheid. Dafür gibt es Gesetze und Bestimmungen. Wer sich nicht daran hält, muss mit den Konsequenzen leben. Antworten


Tina Baumann

18.11.2008, 16:19 Uhr
Melden

Wenn man diese Kommentar-Blogs in den letzten Monaten so verfolgt hat, dann kommt einen das kalte Grausen!!! Sind das die heutigen Leser des Tages-Anzeigers? Ist das die Durchschnittsmeinung der Schweizer? Gibt es da draussen auch noch andere Stimmen die es für nötig halten könnten auch mal den Mund auf zu tun?? Denn dieser jetzt vorherrschende Tenor ist die reinste Katastrophe!!! Pfui Teufel.... Antworten


Patrik Müller

18.11.2008, 16:18 Uhr
Melden

Was ich nicht verstehe ist, wieso so viele Serbische Familien heute einen Schweizer Pass haben und die Familie Comacic nicht bleiben darf. Ich finde, man sollte die Mutter ausweisen, welche den Fehler begangen hat und die Töchter, welche ja bald erwachsen werden, hier lassen. Was wäre fair. Anständige Ausländer sollte man auch anständig behandeln. Und ich bin gar nicht links denkend. Antworten


Alex *****vic

18.11.2008, 16:09 Uhr
Melden

Schade. Ich verstehe jeden Schweizer, der ausländische Kriminelle ausweisen will. Aber eine anständige Familie, die sich nichts zu schulden kommen lassen hat, soll ausgewiesen werden. Was ist das für eine Politik. Man bezeichnet die SVP als nationalistisch, weil sie Kriminelle ausschaffen will und wenn anständige Leute, die ja auch hier arbeiten, ausgeschafft werden, reagiert niemand... ??!!! Antworten


Peter Baschung

18.11.2008, 16:05 Uhr
Melden

Hier spinnt die Demokratie total !!! Wer diese beiden jungen Frauen gesehen hat und bei Verstand ist, der weiss das hier gerade grosses Unrecht geschieht! Sie tun mir wirklich leid! Wo bleibt der klare Menschenverstand nach menschlichem Ermessen zu handeln. Was ist das für ein Staat,wirkliche Schwerkriminelle lässt man laufen und belohnt sie sogar (siehe Ospel),Ich schäme mich sehr für dieses Land Antworten


Peter Scherrer

18.11.2008, 15:49 Uhr
Melden

Also wer sich auf so schamlose Weise um unsere Gesetze foutiert, hat nichts Besseres verdient. Scheinehen sind strafbar. Einzig schade ist es für die Töchter, die auf diese Weise für die Taten ihrer Eltern büssen müssen. Allerdings weiss man ja nicht, ob die Kinder ehrlicher sind, wenn sie mit so schlechten Beispielen aufgewachsen sind. Antworten


Paul Segmüller

18.11.2008, 15:46 Uhr
Melden

Wer auf rechtsmissbräuchlicher Weise den Aufenthalt in der Schweiz erschlichen hat ,muss die Schweiz verlassen. Dem Entscheid kann ich nur zustimmen. Antworten


babs widmer

18.11.2008, 15:43 Uhr
Melden

Die familie comagic hat mit ihren tricks unser recht missbraucht. Vielleicht schaffen sie das auch in serbien. Die ausweisung finde ich korrekt. Antworten


Heinz Schmid

18.11.2008, 15:28 Uhr
Melden

Dieser Entscheid ist ausserordentlich hart für die beiden Töchter. Allerdings dürfen die Vorwürfe nicht gegen die Ämter gerichtet werden. Ihre Eltern waren es, welche die Gesetze umgangen und damit ihren Kindern die Integration in der eigentlichen Heimat verunmöglicht haben. Antworten


peter bucher

18.11.2008, 15:16 Uhr
Melden

anständige leute müssen gehen, raser und messerstecher dürfen hier bleiben. so funktioniert unsere kranke politik die grösstenteils politiker verschulden welche dem land schaden wollen aus lauter trotz. sie sind gegen jeden menschenverstand und oft leider im rot -grünen umfeld zu finden. die armen schwerverbrecher müssen ja unbedingt therapiert werden obgleich dies unmöglich ist Antworten


Walter Müller

18.11.2008, 15:10 Uhr
Melden

Solche Fälle machen mich unglaublich sauer. Ausländische Verbrecher werden mit Samthandschuhen angefasst, dürfen in der Schweiz bleiben und diese Famile muss ausreisen. Traurig was in der Schweiz abgeht. Antworten


Stefan Schüle

18.11.2008, 15:10 Uhr
Melden

Emotionen hin oder her. Wenn es zutrifft, dass die Familie bereits im Jahr 2000 nach Serbien zurückkehrten, so wäre die Einschlung der Kinder dort ohne weiteres möglich gewesen. Wie mit Scheinehen umgegangen wird ist hinlänglich bekannt. Alles andere als eine Ausweisung entspricht nicht dem Schweizer Gesetz. Die Schweizer Bevölkerung wollte dies so. Antworten


Rolf Imhof

18.11.2008, 15:08 Uhr
Melden

Ein trauriger Fall, vorallem für die Kinder, die hier aufgewachsen sind. Verstehe aber trotzdem nicht warum sie nicht bleiben können. Antworten


Rolf Tanner

18.11.2008, 15:04 Uhr
Melden

Richtiger Entscheid. Wir können nicht alle aufnehmen, aber wir können den Leuten in Krisenzeiten über die Runde helfen und danach zurückschicken. Antworten


Lena Spielmann

18.11.2008, 15:01 Uhr
Melden

Ich habe für den Entscheid vom Migrationsamt völlig Verständnis. Bei ihrer Einreise in die Schweiz wurde die Familie darüber informiert, dass sie nur vorübergehend bleiben könne. Weshalb sollte jetzt die Ausreise in die Heimat nicht stattfinden? Es herrscht kein Krieg mehr im Heimatland. Antworten



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