Familie Comagic muss ausreisen

Aktualisiert am 18.11.2008 72 Kommentare

Die Comagic-Zwillinge und ihre Mutter müssen ausreisen. Es liege kein Härtefall vor, lautet die Erklärung des Migrationsamtes. Somit wird das Wiedererwägungsgesuch vom Juli 2008 abgewiesen.

Die Geschichte der Familie Comagic

Die Familie Comagic ist 1995 in die Schweiz eingereist. Im Jahr 2000 wurde ihr Asylgesuch durch die Asylrekurskommission des Bundes definitiv abgewiesen. Die Familie reiste in der Folge zwar aus der Schweiz aus, kehrte aber nach der Scheidung der Eltern in Serbien zwei Monate später wieder zurück nach Zürich. Die Geschiedenen verheirateten sich dann hier mit aus Jugoslawien stammenden Schweizern, lebten jedoch nie mit dem neuen Ehepartner zusammen, sicherten sich dadurch aber in rechtsmissbräuchlicher Weise den Aufenthalt in der Schweiz. Im August 2006 wurden die Mutter und ihre beiden 14-jährigen Töchter zur Ausreise aufgefordert, nachdem der Vater bereits wieder nach Serbien zurückgekehrt war.

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Die Situation der Töchter Comagic, die beide fast vollständig in der Schweiz aufgewachsen sind und trotzdem nach Serbien ausgewiesen werden sollen, erregte öffentliches Aufsehen. Noch im Sommer dieses Jahres hat ein Schülerkomitee in Zürich 2000 Unterschriften für das Bleiberecht der Zwillinge Aleksandra und Tijana sowie deren Mutter gesammelt. Doch die Bemühungen bleiben ohne Erfolg: Das Migrationsamt kommt laut einer Mitteilung vom Dienstag zum Schluss, dass die Familie ausreisen muss.

Rekurs gegen den Entscheid des Migrationsamtes noch möglich

Es würden keine grundlegenden Änderungen vorliegen, die es erlauben, vom Entscheid des Regierungsrates vom Mai 2008 abzuweichen, heisst es in einer Mitteilung. Der Regierungsrat entschied damals, dass hinsichtlich der Integrationsmöglichkeiten in Serbien kein Härtefall vorliegt.

Somit wird das Wiedererwägungsgesuch vom Juli 2008 abgewiesen und eine Ausreisefrist bis am 15. Februar festgesetzt. Die Familie Comagic hat jedoch die Möglichkeit, beim Regierungsrat gegen den Entscheid des Migrationsamtes erneut zu rekkurieren.

(los)

Erstellt: 18.11.2008, 15:17 Uhr

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72 Kommentare

Heinz Schmid

18.11.2008, 15:28 Uhr
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Dieser Entscheid ist ausserordentlich hart für die beiden Töchter. Allerdings dürfen die Vorwürfe nicht gegen die Ämter gerichtet werden. Ihre Eltern waren es, welche die Gesetze umgangen und damit ihren Kindern die Integration in der eigentlichen Heimat verunmöglicht haben. Antworten


Rolf Tanner

18.11.2008, 15:04 Uhr
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Richtiger Entscheid. Wir können nicht alle aufnehmen, aber wir können den Leuten in Krisenzeiten über die Runde helfen und danach zurückschicken. Antworten



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