Zürich

Fragen und Antworten zur Parkplatzverordnung

Von Stefan Häne. Aktualisiert am 11.11.2010

Was will die neue Parkplatzverordnung und was ändert sich damit?

Durch die neue Parkplatzverordnung werden viele Parkplätze verschwinden.

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Bild: Keystone

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Der Stadtrat will die geltende Parkplatzverordnung (PPV) aus dem Jahr 1996 an die veränderten Bedürfnisse der Bevölkerung sowie an neue Begebenheiten im Verkehr anpassen. Die rot-grüne Mehrheit im Gemeinderat hat der Teilrevision mit 72 zu 43 Stimmen zugestimmt, worauf die Bürgerlichen das Behördenreferendum ergriffen haben. Ein Überblick über die Fakten und Argumente:

Was will die neue PPV?

Die neue PPV regelt, wie viele private, nicht öffentlich zugängliche Autoparkplätze eine Liegenschaft minimal braucht und wie viele maximal möglich sind. In der Stadt Zürich gibt es heute rund 200 000 private, nicht öffentlich zugängliche Autoparkplätze. Nur um diese geht es in der Abstimmung. Nicht tangiert sind jene 70 000 öffentlich zugänglichen Parkplätze auf öffentlichem oder privatem Grund.

Was ändert sich mit der neuen PPV?

Die neue PPV berücksichtigt, dass die Wohnfläche pro Kopf seit 20 Jahren langsam, aber stetig steigt und fast die Hälfte der Haushalte kein Auto besitzt. Neu braucht es deshalb pro 120 Quadratmeter Wohnfläche einen Autoparkplatz (bislang 100). Mit der neuen PPV wird autofreies Wohnen möglich – ein Novum für Zürich. Kann ein Grundeigentümer ein alternatives Mobilitätskonzept vorlegen, wird er aus der Parkplatzpflicht ganz oder teilweise entlassen. Zudem werden die sogenannten Reduktionsgebiete ausgedehnt: In jenen Stadtgebieten, die speziell gut an den ÖV angeschlossen sind, gelten strengere Parkplatzvorgaben.

Verschwindet jeder sechste Parkplatz, wie die Bürgerlichen sagen?

Gemäss Tiefbauamt ist diese Schätzung zu hoch. Sie lasse ausser Acht, dass bestehende Parkplätze nicht rückwirkend aufgehoben werden. Zudem werde auch in Zukunft gebaut, weshalb Tausende neuer Parkplätze entstünden. Einzig der Zuwachs werde mit der neuen PPV gedämpft, schätzungsweise um ein Viertel gegenüber der geltenden PPV.

Droht mehr Schleichverkehr?

Die Bürgerlichen warnen davor, weil jeder sechste Parkplatz verschwinden werde. Das Tiefbauamt bestreitet dies: In den Wohnquartieren sei das Angebot an privaten Parkplätzen «eher grösser» als die Nachfrage; dies würden Untersuchungen und Aussagen von Baugenossenschaften zeigen.

Wie viele neue Veloabstellplätze werden entstehen?

Heute gibt es rund 200 000 Veloabstellplätze auf Privatgrund. Neu müssen Hausbesitzer bei jedem Gebäude pro 40 Quadratmeter Wohnfläche (bisher 70) einen gedeckten und diebstahlsicheren Veloabstellplatz bereitstellen. Die Bürgerlichen warnen vor 350 000 neuen «Zwangsveloplätzen» in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Das Tiefbauamt rechnet mit bloss 50 000 bis 70 000. Es geht von der aktuellen Entwicklung mit jährlich rund 1500 neuen Wohnungen aus. Dies ergebe zusätzliche 4500 Abstellplätze pro Jahr. Bei den Läden und Restaurants ändere die neue PPV nichts.

Weshalb diese Diskrepanz?

Die Gegner gehen davon aus, dass die neue PPV faktisch überall zu neuen Veloabstellplätzen führt. Diese müssen aber nur bei Neu- und Umbauten erstellt werden, sagt das Tiefbauamt. Veloabstellplätze seien zudem heute schon vorgeschrieben, einfach nicht in der PPV, sondern in Merkblättern. Die Anzahl vorgeschriebener Abstellplätze ändert sich gemäss Tiefbauamt nur bei Wohnungen und Büros. Bei Verkauf und Gastronomie bleibe sie gleich.

Werden Behinderte diskriminiert?

Die Bestimmung für Parkplätze für Menschen mit Behinderung hat bloss empfehlenden Charakter. Sie orientiert sich an der Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Diese verlangt derzeit pro 50 Abstellplätze einen rollstuhlgängigen Parkplatz. Ändert der SIA diese Zahl, gilt diese automatisch für die PPV. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.11.2010, 15:03 Uhr

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