Für 60 Franken auf den Strich

Von Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 26.01.2012 14 Kommentare

Der Zürcher Gemeinderat hat gestern beschlossen, dass Prostituierte eine Bewilligung für die Ausübung ihres Gewerbes brauchen. Das kostet sie gleich viel wie der Standplatz eines Taxifahres.

Müssen bald eine Bewilligung einholen: Prostituierte auf dem Strassenstrich am Sihlquai.

Müssen bald eine Bewilligung einholen: Prostituierte auf dem Strassenstrich am Sihlquai.
Bild: Keystone

Strengere Regeln im Sexgewerbe: Stadtrat Daniel Leupi (Grüne) und und der SVP-Gemeinderat Marco Tuena über die neue Verordnung. (Video: Keystone )

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Frauen, die sich in Zürich prostituieren wollen, müssen künftig eine Gebühr von 60 Franken per Einzahlungsschein entrichten. Die Bewilligungsdauer hängt vom Aufenthaltsstatus ab, beträgt aber maximal ein Jahr.

Die Höhe der Gebühr entspreche ungefähr den amtlichen Standplatzkosten eines Taxifahrers sagt der Sprecher des Polizeidepartements, Reto Casanova auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Die Verordnung soll frühestens im Sommer 2012 in Kraft treten.

Mehr Sicherheit für Prostituierte

Mit der neuen Verordnung für Prostituierte reagiert der Gemeinderat auf die Auswüchse der Strassenprostitution. Insbesondere die Lärm- und Abfallbelastung für Anwohner der Strichzone soll Einhalt geboten werden. Aber auch Gesundheitsprobleme und Sicherheitsrisiken sowohl von Prostituierten, als auch Freiern sollen mit der amtlichen Bewilligungspflicht entgegengewirkt werden.

Für die Umsetzung der Verordnung richtet die Stadtpolizei eigens eine Stelle ein, die die Handlungsfähigkeit sowie die notwendige Aufenthaltsbewilligung mit Berechtigung der Erwerbstätigkeit der Prostituierten überprüft. «Mit der neuen Verordnung erhalten die Behörden aber auch ein Instrument, um gegen die häufig ausbeuterischen Machenschaften der Zuhälter vorzugehen», sagt Casanova. Denn um eine entsprechende Bewilligung zu erhalten wird kontrolliert, ob die Frauen selbstständig erwerbend sind.

Mit dem Kriterium der Handlungsfähigkeit wird minderjährigen Prostituierten de facto die Ausübung des Gewerbes untersagt. Denn handlungsfähig und somit bemächtigt, eine behördliche Bewilligung zu beantragen ist nur, wer volljährig ist. Die Gefahr, dass Prostituierte, die noch nicht 18 Jahre alt sind durch diese Klausel in die Illegalität abdriften, stuft Casanova als klein ein: «In Zürich gibt es ohnehin relativ wenige minderjährige Prostituierte.»

Arbeitsbedingungen in Salons überprüfen

Doro Winkler von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) legt in der Diskussion um die Prostitutionsgewerbeverordnung den Fokus auf die Situation der Sexarbeiterinnen. Es sei wichtig, dass die Frauen rechtlich besser gestellt werden: «Durch die Gütligkeit der Verträge können die Sexarbeiterinnen nun den Freierlohn einfordern. Aber auch ihre Stellung gegenüber den Salonbesitzern wird somit verbessert.»

Im Gegensatz zum Strassenstrich blieben die Arbeitsbedingungen in den Salons oft verborgen, sagt Winkler. Wichtig sei es deshalb, wie die Ausführungsbestimmungen konkret ausgearbeitet werden: «Die Arbeitsbedingungen in den Etablissements müssen fair sein und Kontrollmechanismen eingeführt werden.»

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 26.01.2012, 12:01 Uhr

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14 Kommentare

Richard Hennig

26.01.2012, 12:16 Uhr
Melden 71 Empfehlung

Wieso nicht ein städisches Puff, dann wären die Kontrollen einfacher und die Stadt würde noch Geld verdienen. Antworten


Robert Herz

26.01.2012, 13:58 Uhr
Melden 26 Empfehlung

Die Frauen bekommen dann auch so einen gelb markierten Platz, einfach dass anstatt "TAXI" dann in der Mitte "SEX" steht. Damit die Kunden auch wissen, wo sie sich anstellen müssen. Bloss heisst das dann anstatt "Standplatz" eher "Ständerplatz". Man muss das doch auch von der praktischen Seite her sehen...
Vielleicht könne die sich ja so einen Platz für eine einzige Gebühr mit einem Taxi sharen?
Antworten



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