Geheimpapier warnt vor Kurswechsel im Migrationsamt
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 23.08.2010 53 Kommentare
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Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) will das Migrationsamt zu einem «kundenorientierten Dienstleistungszentrum» umbauen. Die Verfahrensabläufe sollen «markant und dauerhaft» beschleunigt werden. Diese Neuausrichtung will Amtschef Adrian Baumann nicht mittragen, weshalb er seinen Posten räumt.
Den Grund für Baumanns Zweifel am neuen Kurs offenbart ein internes Dokument aus dem Migrationsamt; es liegt dem TA vor. Baumann schildert darin die Konsequenzen für das Amt, das mit mannigfachen Problemen konfrontiert ist: Die Geschäftslast steigt, die Rechtslage wird komplexer, es kommen neue Aufgaben wie etwa die Einführung der Biometriepässe dazu – und all dies ohne Personalaufstockung. Unter diesen Voraussetzungen liesse sich gemäss Baumann eine Entlastung für das Amt nur dann erreichen, wenn Verfahren vereinfacht oder ganz gestrichen würden.
Kontrollen stark abbauen
Baumann schickte das Dokument im Februar 2009 an die Sicherheitsdirektion. Mittlerweile hat das Amt zwar 18 neue Stellen erhalten und zählt rund 145 Vollzeitstellen. Doch dies reicht nicht aus, um den Anforderungen dauerhaft gerecht zu werden; das räumte am Freitag auch Hollenstein ein. Er hat deshalb eine «Betriebsprozessanalyse» angeordnet. Weshalb, ist unklar. Denn Baumann hat längst eine Analyse vorgenommen, wie das Dokument mit dem Titel «Verzichtsplanung» zeigt. Der Katalog ist lang.
Nachfolgend einige der vorgeschlagenen Massnahmen, für deren Umsetzung das Migrationsamt die Genehmigung der Sicherheitsdirektion braucht. Gemäss Verzichtsplanung würde das Migrationsamt bei Gesuchen – etwa von unselbstständigen Erwerbenden aus den EG/Efta-Staaten – nur noch abklären, ob ein Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung vorliegt. Eine «inhaltliche Prüfung im Hinblick auf Missbräuche» fiele weg. Bei selbstständig Erwerbenden würde das Amt zwar weiterhin sicherstellen, dass ein Handelsregisterauszug vorliegt. Ob der Gesuchsteller die Existenz seiner Firma dauerhaft sichern kann – diese Untersuchung gäbe es nicht mehr. Das Amt unterliesse es etwa, die Geschäftsbücher zu prüfen. Es sähe ferner davon ab, Strafregisterauszüge systematisch einzuholen.
Keine Einreiseverbote mehr für Kriminaltouristen
Ebenso entfielen die lückenlose Durchsetzung der Einreisevorschriften und Abklärungen bei mutmasslichen Scheinehen. Beim Familiennachzug würde sich das Amt bei der Bekämpfung der Missbräuche auf «klare Fälle» beschränken. Für Kriminaltouristen gäbe es keine Einreiseverbote mehr.
Wegen Massnahmen dieser Art, warnt Baumann im Dokument, verkäme das Migrationsamt zu einer «reinen Verwaltungs- und Bewilligungsfabrik». Als Folge davon sänke die Attraktivität der Arbeit, es würde schwierig, gutes Personal zu rekrutieren und zu behalten. Der Kanton Zürich müsste sich zudem aus der «Ostschweizer Praxisvereinheitlichung» verabschieden, sein Einfluss als migrationspolitischer Taktgeber auf nationaler Ebene schwände, schreibt Baumann. Der Kanton Zürich sähe sich gezwungen, einen ähnlich sanften Kurs zu fahren wie etwa der Kanton Waadt.
Baumann warnt im Papier weiter, Missbräuche blieben unentdeckt und ungeahndet. Die Erfahrung zeige, dass «eine milde Bewilligungspraxis» eine Sogwirkung entfalte und eine Zuwanderung in den Kanton Zürich auslöse, «alleine der grosszügigen Bewilligungserteilung» wegen. Attraktiv werde Zürich somit für all jene, die in anderen Kantonen keine Aussicht auf eine Bewilligung oder bereits einen abschlägigen Entscheid erhalten hätten. Zu rechnen wäre laut Baumann auch mit der Kritik anderer Kantone und Gemeinden, wenn sich aus der «milden Praxis Missbräuche oder gar Missstände ergeben».
Bund warnte Kanton Zürich
Baumann unterbreitete im Herbst 2009 seine Bedenken dem Bundesamt für Migration (BFM). Und stiess auf offene Ohren. Jörg Gasser, damals interimistischer Amtschef, antwortete Baumann im Dezember in einem Schreiben, das dem TA vorliegt. Gasser warnt darin vor den Folgen, «wenn Rechtsmissbräuchen durch unterlassene Kontrollen Vorschub geleistet wird». Und er stellt klar, die Umsetzung der Verzichtsplanung wiederspräche dem gesetzlichen Auftrag. So etwa würde das Migrationsamt seine «Abklärungspflicht» verletzten, wenn es davon absähe, Strafregisterauszüge der Ausländer einzuholen. Ein solches Vorgehen, so Gasser, stehe nicht im Einklang mit den migrationspolitischen Zielen des Bundes.
Als Reaktion darauf empfahl Baumann Hollenstein, das Projekt «Verzichtsplanung» zu beenden und frühestens im Herbst 2011 die Lage neu zu beurteilen. Hollenstein war einverstanden. Nun, da er den Machtkampf gegen Baumann gewonnen hat, will er das Projekt offensichtlich neu beleben.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 22.08.2010, 22:57 Uhr



