Gehörlose planten Raubüberfall mit Handzeichen

Aktualisiert am 27.01.2010

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Mittwoch drei gehörlose Räuber zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Laut Richter hatten sich sich für die Tat «abgesprochen».

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Die drei wegen Raubes angeklagten Täter zeigten sich vor Gericht geständig und reumütig. Sie hatten vor fast zwei Jahren in Zürich zwei 18-jährige Jugendliche überfallen. Das Urteil nahmen sie in Gebärdensprache entgegen.

Der Ablauf der Ereignisse vom 24. März 2008 war nicht mehr bestritten. Nicht einige waren sich Anklage und Verteidigung allerdings, ob die Tat geplant war.

Vierter Täter war minderjährig

Insgesamt waren vier gehörlose und zum Teil taubstumme Schweizer am Raubüberfall beteiligt. Nur die drei älteren standen vor Gericht, weil für den jüngsten die Jugendanwaltschaft zuständig war.

Die vier Gehörlosen befanden sich am 24. März 2008 in Zürich-West im Ausgang und begaben sich kurz nach Mitternacht in einen Club. Einer stahl dort einer Discobesucherin unbemerkt das Mobiltelefon.

Durch Sprachbehinderung keine Absprachen möglich?

Danach begaben sich die vier nach draussen und überfielen auf der Hardturmstrasse zwei 18-Jährige. Eines der Opfer erhielt einen Faustschlag ins Gesicht. Der andere wurde festgehalten und zur Herausgabe von 60 Franken gezwungen.

Gemäss Anklage war der Überfall geplant, gemäss den Angeschuldigten war es eine völlig spontane Tat. Der Verteidiger schloss aufgrund der Sprach- und Gehörbehinderung der Angeklagten aus, dass sie sich vor dem Überfall absprachen und Anweisungen zum Handeln machen konnten. Es sei deshalb von einem blossen Raubversuch auszugehen.

Das Gericht kam jedoch zu einem Schuldspruch wegen Raubes. Die Richter gingen von einer mit Handzeichen organisierten Tat aus. Als Ersttäter kamen die Angeklagten mit bedingten Geldstrafen davon. 200 Tagessätze zu 40 Franken kassierte der Schläger, je 190 Tagessätze zu 40 beziehungsweise 30 Franken die beiden anderen. (ep/sda)

Erstellt: 27.01.2010, 16:41 Uhr

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