Gericht bestätigt: US-Star hat Sohn in Zürich
Von Claudia Imfeld. Aktualisiert am 30.07.2009 20 Kommentare
«Who's ur Daddy» hiess die letzte Single von Sisqo. Von seinem Sohn in Zürich will er aber nichts wissen. (Bild: Keystone)
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Verjährungsfristen mehrfach geändert
Der damals 20-jährige Sisqo hatte 1999 in Zürich Geschlechtsverkehr mit einer 14-Jährigen. Dass sich der US-Star Sisqo darum nachträglich wegen sexueller Handlungen mit einem Kind – einem Offizialdelikt – verantworten muss, ist aber unwahrscheinlich. Denn die Verjährungsbestimmungen dazu sind im Strafrecht in den letzten zehn Jahren mehrmals geändert worden. Seit Dezember 2006 gilt, dass die Verjährungsfrist mindestens bis zum 25. Altersjahr des Opfers gilt. Nach heutigem Recht werden sexuelle Handlungen mit unter 16-Jährigen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Beträgt der Altersunterschied zwischen Opfer und Täter weniger als drei Jahre, ist die Tat nicht strafbar. Ist der Täter noch nicht 20 Jahre alt und liegen besondere Umstände vor, kann von einer Strafe abgesehen werden. (TA)
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Der 30-jährige Mark Andrews – besser bekannt unter dem Künstlernamen Sisqo – mag schöne Frauen. Und viele Frauen mögen ihn: den R'n'B-Sänger mit dem silberblond gefärbten Haar, zu dessen Repertoire anzügliche Lieder wie «Thong Song» und Soul-Balladen wie «Incomplete» gehören. Schon 1999, als er als 20-Jähriger mit seiner Band Dru Hill im damaligen El Cubanito in Zürich gastierte, beeindruckte er seine Fans. Auch Jasmina K.*
Sie war 14 und hatte mit ihren Freundinnen Tickets für den VIP-Bereich. «Nach dem Konzert standen Sisqo und die anderen Band-Mitglieder an der Bar – und wir gingen hin und sprachen sie an», erinnert sich die heute 25-Jährige mit afrikanischen Wurzeln. Sie zuckt die Achseln und lächelt: «Danach ging alles ganz schnell.» Jasminas Mutter nennt die Begegnung zwischen Sisqo und ihrer Tochter heute «Hit and run» – «zuschlagen und abhauen».
«Der Kleine gleicht dem Vater sehr»
Das Abenteuer hatte Folgen. Die junge Frau wurde schwanger und gebar einen Sohn. Sie war sich sofort sicher: «Sisqo ist der Vater.» Jasmina K. fiel das Muttersein nicht immer leicht, wie sie gesteht: «Ich war jung, wollte das Leben geniessen.» Während mehrerer Jahre wohnte sie mit ihrem Sohn daheim bei ihren Eltern.
Erst wollte sie den Vater ihres Sohnes rechtlich nicht belangen. Doch dann änderte sie ihre Meinung. «Der Kleine weiss, wer sein Vater ist, und gleicht ihm auch sehr», sagt Jasmina K. Sie wollte ihrem Kind alle Möglichkeiten offenhalten – etwa eine amerikanische Staatsbürgerschaft. Sie kontaktierte Sisqo über dessen Homepage, mailte ihm ein Bild des Jungen. «Er erinnerte sich an mich. Aber zu seinem Sohn wollte er sich nicht äussern», erzählt sie. Ihr war klar: Bei ihm melden sich öfter Frauen, die behaupten, ihre Kinder seien das Resultat eines seiner wohl zahlreichen Abenteuer.
Sisqo wollte vom Sohn nichts wissen
Doch davon liess sich Jasmina K. nicht abschrecken. Sie wandte sich an die Vormundschaftsbehörde: Diese ernannte einen Beistand, der im Namen des noch minderjährigen Kindes eine Vaterschafts- und Unterhaltsklage einreichte. Es begann eine jahrelange Odyssee. Denn Sisqo hat keinen Wohnsitz in der Schweiz.
Als Sisqo im El Cubanito erneut ein Konzert gab, schickte das Gericht jemanden in den Club. Im Schreiben wurde der R'n'B-Musiker aufgefordert, in Zürich einen Vaterschaftstest machen zu lassen und dem Gericht seine Adresse zu hinterlegen. Doch Sisqo reiste unbehelligt ab. Die zuständige Richterin wandte sich an die US-Botschaft, um an die Adresse von Mark Andrews alias Sisqo heranzukommen. Das gelang. Er wurde auf dem offiziellen Rechtshilfeweg über die Vaterschaftsklage informiert. Ende 2004 kam es in Zürich zur Gerichtsverhandlung. Doch der angebliche Vater erschien nicht.
Klage abgelehnt
Dann passierte, womit Jasmina K. nie gerechnet hätte: Das Bezirksgericht lehnte die Vaterschaftsklage ab. Nach ärztlichen Angaben sei es vom Termin her unwahrscheinlich, dass Mark Andrews der Vater des Jungen sei. «Ich verstand die Welt nicht mehr», sagt Jasmina K. «Kein anderer konnte der Vater sein.» Der Rechtsvertreter des Kindes zog die Klage weiter mit der Begründung, es fehle ein korrektes ärztliches Gutachten. Das Obergericht hiess die Beschwerde gut. Es schickte den Fall zurück ans Bezirksgericht.
Monate verstrichen. Das Bezirksgericht liess ein ärztliches Gutachten über das mutmassliche Datum der Befruchtung erstellen. Anfang dieses Jahres war es dann so weit: Nach fast sechs Jahren hiess das Bezirksgericht die Vaterschafts- und Unterhaltsklage gut – auch ohne die hundertprozentige Sicherheit eines Vaterschaftstests, der nie gemacht worden war.
Unterhaltszahlungen ungewiss
Der inzwischen fast 10-jährige Junge hat somit Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Ob er diese allerdings je von seinem Vater erhalten wird, ist ungewiss. Denn dieser hat das Urteil vermutlich gar nicht mitbekommen, wie der Rechtsvertreter des Kindes sagt. «Er hätte dem Gericht eine Adresse in der Schweiz angeben müssen, um informiert zu werden. Das hat er aber nie getan.»
Väter, die im Ausland leben, wegen Alimenten zu belangen, ist schwierig (siehe Interview), das weiss Jasmina K. Aber sie hofft weiter. Vielleicht wird sie irgendwann mit ihrem Sohn in die USA fliegen und versuchen, ihn Sisqo vorzustellen. «Der Kleine hat seinen Vater öfter im Fernsehen gesehen. Er ist sehr stolz auf ihn. Es liegt nun an seinem Vater diesen Stolz weiterhin aufrechtzuerhalten.»
*Name von der Redaktion geändert
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 30.07.2009, 09:17 Uhr
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20 Kommentare
Hier geht es doch nicht um juristisches Fachsimpeln. Wäre doch gut für alle 3 Beteiligten wenn sie sich treffen würden. Ganz langsam, wenigsten ein bisschen kennenlernen. Hallo Sohn, schön dich kennen zu lernen, entschuldiung K dass ich mich nicht gemeldet hab. Unterhalt/Besuchsrecht lässt sich sicher regeln. Nicht immer gleich auf Konflikt schalten, das führt zu nichts und ist schlecht fürs alle Antworten
Opfer sind und bleiben in Zürich immer Opfer. Die starken zürcher Behörden haben sich darauf spezialisiert, Opfer durch Gerichtsbeschlüsse offiziell zu Menschen abzustempeln, die weder Wert noch Rechte haben. Täter hingegen bleiben Täter, mit denen legt sich die Justiz nicht so gerne an. Ein pädophiler US-Musiker hat hierzulande mehr Rechte als ein Schweizer Mädchen. Bravo Zürich, chapeau! Antworten


































