Gymi-Lehrer hatte Softpornobilder Minderjähriger auf dem Computer
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 01.12.2011 2 Kommentare
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Der Fall wirbelte Mitte Oktober viel Staub auf: Ein Gymnasiumslehrer stand vor dem Obergericht, weil er angeblich mit seinen Schülern pornografische Schriften und Bilder im Unterricht behandelte. Damit habe er seine Schülerinnen und Schüler in einer «nicht adäquaten Form und im Übermass mit Sexualität konfrontiert», hiess es in der Anklageschrift. Der Lehrer wurde in den Hauptpunkten freigesprochen. Im nun vorliegenden schriftlichen Urteil zerpflückte das Gericht die Arbeit der Staatsanwaltschaft geradezu. Der Vorwurf, die Schüler seien übermässig mit Sexualität konfrontiert worden, lasse sich aus den «unvollständig erscheinenden» Unterlagen in keiner Weise erhärten. Und die Werke, von denen die Rede sei, seien nicht als Pornografie im Sinne des Strafgesetzbuchs zu werten.
Einen Schuldspruch gab es in einem Nebenpunkt: Der 48-Jährige hatte verbotene Pornobilder auf seinem Computer gespeichert. Dafür brummte ihm das Gericht eine bedingte Strafe von 15 Tagessätzen zu 160 Franken auf.
Bilder «nicht schwerer Natur»
Das Urteil zeigt nun, was im Fall des Lehrers konkret darunter zu verstehen ist. Neben unzähligen Aktfotos von Menschen jeden Alters fanden sich auf dem Computer und dem Speicherstick des Lehrers 35 Bilder minderjähriger Mädchen in lasziven Posen. Einige waren geschminkt, andere entblössten ihre Scham teilweise oder ganz. Die Bilder hatte der Mann gemäss eigenen Angaben auf seinen Computer geladen, als deren Besitz noch nicht strafbar war. Er sehe darin nichts Pornografisches, die Bilder seien Aktfotos wie alle anderen, sagte der Lehrer vor Gericht.
Das Gericht sah das anders. Es könne immerhin zugunsten des Lehrers gewertet werden, dass die Bilder nicht «schwerer Natur sind», also keine sexuellen Handlungen darstellten. Hingegen könne von einem Lehrer durchaus eine «höhere Sensibilität im Umgang mit grenzwertiger und grenzüberschreitender Pornografie verlangt werden.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft hat Berufung angemeldet. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 01.12.2011, 07:11 Uhr
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2 Kommentare
"übermässig mit Sexualität konfrontiert"? Aber bitte, wacht mal auf. Jede(r) 12Jährige wird heute "übermässig mit Sexualität konfrontiert" wenn er den Fernseher anschaltet, auf den Pausenhof geht, sich ins Internet einloggt oder mit älteren Geschwistern zu tun hat. Die ganze Thematik in einem geschützten Rahmen zu behandeln, anstatt es der Gesellschaft zu überlassen empfinde ich daher als zwingend Antworten
Das ist ein eigenartiger Gymilehrer. Hat Softpornobilder auf dem eigenen PC und liest mit seinen Schülern grenzwertige Erotiktexte, die selbstverständlich hochwertigste Literatur sein sollen. Bei dem ginge meine Tochter nicht mehr zur Schule. Gemäss Zeitungsmeldungen findet der Rektor alles bestens. Vielleicht müsste man mal seinen PC näher anschauen. Antworten

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