Zürich

Hafturlauber verprügelt – zwei Jahre Haft

Aktualisiert am 06.11.2012

Zwei Zürcher haben einen Koch, der im Hafturlaub war, spitalreif geschlagen. Nun wurden sie zu bedingten Strafen von zwei Jahren beziehungsweise 20 Monaten verurteilt.

Laut Gericht ein Notwehrexzess: Die Auseinandersetzung fand an der Langstrasse statt.


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Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstagabend zwei junge Männer der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Es verurteilte sie zu bedingten Freiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise 20 Monaten. Der Staatsanwalt will das Urteil weiterziehen.

Die heute 19- und 21-Jährigen hatten an der Zürcher Langstrasse einen heute 21-Jährigen spitalreif geprügelt. Das Gericht hielt den beiden allerdings zu Gute, dass sie sich gegen den aggressiven Kontrahenten wehren mussten: Es ging von einem Notwehrexzess aus.

Häftling auf Hafturlaub

Das spätere Opfer, ein Häftling auf Hafturlaub, und die beiden späteren Täter trafen in den frühen Morgenstunden des 13. Juni bei einem Geschäft aufeinander, wo das Duo zwei Flaschen Wodka gekauft hatte. Es kam zum Streit, nachdem der dritte die beiden aggressiv angemacht hatte.

Die zwei Angegriffenen wehrten sich, schmissen die Flaschen gegen den Angreifer und prügelten auf ihn ein. Auch als er schon am Boden lag, trat ihm der eine noch gegen den Kopf, der andere gegen Oberkörper und Beine.

Schwer verletzt

Dann rannten sie davon und liessen den Verletzten liegen. Mit einem Schädel-Hirn-Trauma und Knochenbrüchen im Gesicht wurde dieser ins Spital gebracht und notoperiert.

Der Staatsanwalt forderte wegen versuchter schwerer Körperverletzung teilbedingte Freiheitsstrafen von je drei Jahren; ein Jahr davon sollte jeder der Beschuldigten absitzen.

Demgegenüber plädierten die Verteidiger auf Notwehrexzess und bedingte Freiheitsstrafen von je 14 Monaten. Auch sie gingen aber von versuchter schwerer Körperverletzung aus.

Dies tat auch das Gericht. Es kam aber wie die Verteidigung zum Schluss, dass das Duo in Notwehrexzess gehandelt habe. Den einen, der bereits wegen Raubes vorbestraft ist, bestrafte es mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, den anderen mit 20 Monaten bedingt.

(ses/sda)

Erstellt: 06.11.2012, 22:23 Uhr

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