Handelsrichter hatte Doppelrolle
Von René Staubli. Aktualisiert am 08.03.2011 42 Kommentare
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Am 16. Juni 2008 urteilte das Zürcher Handelsgericht im Fall Bono vs. Zürich-Versicherung. Es befand, die gravierenden gesundheitlichen Probleme der Rechtsanwältin Caroline Bono nach einem Auffahrunfall seien auf berufliche und familiäre Überlastung zurückzuführen; die Zürich müsse deshalb keine Entschädigung zahlen. Bei jenem Urteil wirkten zwei Berufsrichter und drei nebenamtliche Handelsrichter mit, darunter Hans Nigg. Sie stammten alle aus der Versicherungsbranche.
Nigg spielte eine Doppelrolle
TA-Recherchen ergaben in der Folge, dass Nigg im selben Jahr 2008 die Zürich-Versicherung als Rechtsanwalt vor dem Handelsgericht vertreten, also eine Doppelrolle gespielt hatte. Dieses Rechercheergebnis ist nun amtlich bestätigt: Nigg habe die Zürich tatsächlich «als Beklagte in einem Regressprozess unter Versicherungsgesellschaften als Rechtsanwalt vor Handelsgericht vertreten», schreibt das Handelsgericht. Es war vom Bundesgericht aufgefordert worden, diese Frage zu klären – im Rahmen eines Revisionsgesuchs, das Bonos Anwalt Philip Stolkin eingereicht hatte.
Nigg spielte also eine Doppelrolle: Im einen Fall urteilte er über die Zürich als Handelsrichter, im andern Fall kassierte er von der Versicherung Honorare, um sie als Rechtsanwalt vor dem Handelsgericht zu verteidigen. Ende 2010 trat Nigg als Handelsrichter zurück, weil eine neue Gesetzesbestimmung diese Doppelrolle untersagte.
Keine rechtmässige Richterin
Niggs Engagement auf beiden Seiten könnte dazu führen, dass das Bundesgericht das Urteil im Fall Bono aufhebt. Zumal die zweite involvierte Handelsrichterin, Marianne Bolliger, keine rechtmässige Richterin war. Als sie im Jahr 2007 wiedergewählt wurde, wohnte sie ausserhalb des Kantons Zürich und erfüllte damit die Wahlvoraussetzungen nicht. Sie ist mittlerweile zurückgetreten. Kürzlich hat das Zürcher Kassationsgericht ein Urteil des Handelsgerichts aufgehoben, weil ein Richter nicht im Kanton Zürich wohnte.
Bono hatte von der Zürich-Versicherung eine Entschädigung für die schweren gesundheitlichen, beruflichen und finanziellen Folgen eines Auffahrunfalls im November 2002 gefordert. Obwohl ihr alle Fachärzte attestierten, sie leide unter Unfallfolgen, befand das Handelsgericht, der Grund für ihre Beschwerden sei nicht das «banale Auffahrereignis»; ursächlich seien die Belastungen als Mutter, Hausfrau, getrennt lebende Ehefrau, Juristin und Seminarleiterin. Das Kassations- und das Bundesgericht übernahmen diese Ansicht. Der TA berichtet seit Mai 2009 über den Fall. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.03.2011, 07:58 Uhr
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42 Kommentare
Die Versicherungen sind längst zur Lobby vereint mit den Richtern und Gerichte .Es ist normal geworden dass man versucht Forderungen mit allen Mitteln abzuschmettern .So eine Doppelrolle des Herrn Dr.Nigg nichts Neues.
Für Geld macht man alles.
Herr Nigg wäre gut beraten ins Ausland umzusiedeln.Es wird doch kaum einer geben der sich von einer solchen Person noch vertreten lässt.
Gute Reise.
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