Hartes Urteil gegen Hooligan
Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 13.05.2011 11 Kommentare
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Das Bezirksgericht verurteilte einen Basler Fan, der am 17. Mai 2009 im Letzigrund drei Signalkörper in die Zuschauer abgefeuert hatte, wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon muss er zehn Monate im Gefängnis absitzen, zudem muss er die Gerichtskosten von über 7000 Franken bezahlen. Der vierfach vorbestrafte Handelsschüler aus Jona hatte eine Frau getroffen und leicht verletzt. Er gestand zwar, die Petarden abgefeuert zu haben, habe aber niemanden verletzen wollen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht mehrheitlich dem Antrag von Staatsanwalt Michael Scherrer, der von einem Pilotprozess sprach: Der 24-jährige Mann wurde mithilfe von Bildern im Internet eruiert und verhaftet. Diese Fahndungsart ist bei einem Hooligan im Februar 2010 erstmals im Kanton Zürich getätigt und vom Gericht explizit gutgeheissen worden. ¬ Das Gericht folgte dem Antrag, das Abfeuern von Signalkörpern in eine Menschenmenge als versuchte schwere Körperverletzung zu taxieren, unabhängig davon, ob jemand verletzt wird. ¬ Der Beschuldigte muss einen Teil der Strafe absitzen und kam nicht mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon. Gerichtsvorsitzende Kathrin Bretschger Bitterli betonte, dass der Beschuldigte Glück gehabt habe, dass niemand ernsthaft verletzt wurde: «Sonst wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.05.2011, 08:12 Uhr
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11 Kommentare
Was ist an diesem Urteil "hart"? Nachdem vier (!) bedingte Vorstrafen keine Besserung bewirkt haben, ist es endlich Zeit, den Herrn einzusperren.
Noch schlimmer finde ich allerdings, dass der Verteidiger das Abfeuern von Pyros als Teil der Fussballkultur bezeichnet, und so das Problem verharmlost. Wenigstens hat ihn der Richter dafür ermahnt.
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