Zürich

Hirschmann: Haftrichter stellt Vorwurf der sexuellen Nötigung in Frage

Aktualisiert am 01.04.2010

Obwohl der Staatsanwalt den Milliardärssohn Carl Hirschmann in Untersuchungshaft sehen wollte, hat ihn der Haftrichter vorerst frei gelassen. Es sei keine Wiederholungsgefahr gegeben.

Keine Wiederholungsgefahr: Carl Hirschmann.

Keine Wiederholungsgefahr: Carl Hirschmann. (Bild: Keystone)

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Nach zwei Tagen Haft wurde Carl Hirschmann heute Donnerstag morgen unter Auflagen auf freien Fuss gesetzt. Nachdem zwei Anzeigen gegen den Milliardärssohn eingegangen waren, nahm ihn die Stadtpolizei Zürich am vergangenen Dienstag fest.

Laut einer Mitteilung der Stadtpolizei hielt der Haftrichter fest, dass der dringende Tatverdacht bezüglich der sexuellen Handlungen mit Kindern gegeben sei, die Hirschmann mit einer 15-jährigen Polizistentochter begangen haben soll. Jedoch bezweifelt der Richter, dass der Klubbesitzer sich der sexuellen Nötigung einer 18-Jährigen schuldig gemacht hat.

Haftrichter: «Keine Wiederholungsgefahr»

Ausserdem liege weder Wiederholungs- noch Fluchtgefahr vor, weshalb keine Haftgründe vorlägen. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Hirschmann den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Verfügung halte. Nach wie vor gilt für den Milliardärssohn eine Pass- und Schriftensperre.

Auch eine Wiederholungsgefahr wollte der Haftrichter nicht erkennen: Die Voraussetzung einschlägiger Delinquenz fehle – dies obwohl der 30-jährige Klubbesitzer in den letzten Monaten mehrfach der sexuellen Nötigung beschuldigt wurde und in Schlägereien verwickelt war. Den «verbleibenden Bedenken in Bezug auf die Kollusionsgefahr» habe der Richter Rechnung getragen, indem er eine Kontaktsperre angeordnet habe, teilte die Stadtpolizei mit.

Die Untersuchung wird im geplanten Rahmen durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weitergeführt. Über die laufenden Ermittlungen würden derzeit keine Auskünfte erteilt. (cal)

Erstellt: 01.04.2010, 15:06 Uhr

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