Zürich

Hirschmanns Freilassung «bedeutet noch gar nichts»

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 01.04.2010

Klubbesitzer Carl Hirschmann ist aus der Haft entlassen worden. Trotzdem droht ihm eine jahrelange Gefängnisstrafe.

Carl Hirschmann nach dem Gerichtstermin in Basel.

Carl Hirschmann nach dem Gerichtstermin in Basel. (Bild: Keystone)

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Am Donnerstagvormittag entschied der Haftrichter, dass Carl Hirschmann nicht in Untersuchungshaft genommen wird. Nachdem zwei Anzeigen gegen den Milliardärssohn eingegangen waren, nahm ihn die Stadtpolizei Zürich am vergangenen Dienstag fest.

Laut dem Anwalt und Strafrechtsexperten David Gibor bedeutet die jüngste Freilassung Hirschmanns in Bezug auf das laufende Strafverfahren «noch gar nichts». «Der Haftrichter befindet nicht über die Schuldfrage, sondern prüft einzig, ob die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Haftgründe vorliegen. Die Strafuntersuchung wird von der Entscheidung eines Haftrichters jedoch nicht tangiert. Eine Untersuchung kann selbstverständlich auch durchgeführt werden, ohne dass ein Angeschuldigter in Untersuchungshaft verweilen muss.», so Gibor. Dem Klubbesitzer droht bei einer Verurteilung weiterhin eine jahrelange Haftstrafe.

Hirschmann wird verdächtigt, eine 18-Jährige sexuell genötigt zu haben und sexuelle Handlungen mit einer 15-jährigen Tochter eines Polizisten begangen zu haben. Weshalb Hirschmann wieder auf freiem Fuss ist, will die zuständige Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nicht sagen. Offenbar besteht keine Gefahr, dass Hirschmann flieht, Beweise verschwinden lässt oder die mutmasslichen Opfer beeinflusst. Auf Anfrage heisst es nur, man werde sich allenfalls nach den Ostern zum Fall äussern.

Hirschmann schweigt

«In Anbetracht der hängigen Verfahren darf und will Carl Hirschmann nicht in der Öffentlichkeit zu den Vorwürfen und zu seinem Privatleben Stellung nehmen», heisst es in einer schriftlichen Mitteilung von Hirschmanns Seite. Auf Anfrage sagt sein Mediensprecher Max Fischer gegenüber Tagesanzeiger.ch, man gehe bei den hängigen Verfahren von der Unschuldsvermutung aus.

Gestern noch erhob Robyn Panier, eine 32-jährige Englischlehrerin, auf Tele Züri schwere Vorwürfe gegen Hirschmann. Sie beschuldigte ihn vor laufender Kamera, bei der Auseinandersetzung mit Ex-Mister-Schweiz Sven Melig im Dolder Grand auch sie attackiert zu haben. Hirschmann habe sie mit einer Eisenstange in den Bauch und mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen, so Panier.

«Ich habe sie nicht angerührt»

Diese Vorwürfe wies Hirschmann bereits letzte Woche weit von sich. «Ich habe sie nicht angerührt», sagte er auf Tele Züri. Die gegensätzlichen Aussagen kann sich Mediensprecher Fischer nicht erklären. «Wir vertrauen nun auf die Untersuchungsbehörde.»

Das Dolder Grand Hotel, in dem die Schlägerei und die sexuellen Handlungen stattgefunden haben sollen, will sich zum Fall nicht mehr äussern. Auch zur Frage, wie sich denn eine Eisenstange im Gästebereich des Nobelhotels befinden kann, will Mediensprecherin Vanessa Flack nichts sagen.

Nicht über alle Zweifel erhaben scheinen die Aussagen des angeblichen Opfers Panier: Faustschläge ins Gesicht hinterlassen üblicherweise Spuren. Solche stellten die herbeigerufenen Polizisten bei der Frau jedoch keine fest, wie Stapo-Medienchef Marco Cortesi sagte. Deshalb wurde Hirschmann in der Nacht auch nicht weiter behelligt. Nach dem Vorfall ist es offenbar in der gleichen Nacht zu den mutmasslichen sexuellen Handlungen mit den Teenagern gekommen.

Immer wieder Ärger

Staatsanwalt Daniel Kloiber hatte die Verhaftung am Dienstag dann aufgrund erster Befragungen von Betroffenen veranlasst. Tags darauf beantragte er, den Jetsetter in Untersuchungshaft zu nehmen. Kloiber war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die beiden Anzeigen reihen sich ein in eine Jahre zurückreichende Serie. Auch in Haft sass er schon merhmals. Gewöhnlich ging es um Prügeleien und/oder Sexualdelikte.

Im Dezember 2009 verurteilte das Basler Strafgericht den Milliardärssohn wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe. Hirschmann hat das Urteil angefochten, der Fall ist hängig. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 01.04.2010, 16:14 Uhr

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