Zürich

«Hotel Suff»: Jeder zweite Rekurrent musste die Rechnung nicht zahlen

Von Stefan Häne. Aktualisiert am 25.01.2012 59 Kommentare

Die Zürcher Stadtpolizei hat 20 Betrunkene zu Unrecht in die Ausnüchterungsstelle der Urania-Wache gebracht. Für die Linke zeigt dies, dass keine ausreichende Gesetzesgrundlage besteht.

<b>«Rechtliche Grundlagen unklar»</b>: Zellentrakt der Zentralen Ausnüchterungsstelle in der Regionalwache Urania.

«Rechtliche Grundlagen unklar»: Zellentrakt der Zentralen Ausnüchterungsstelle in der Regionalwache Urania.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Rund 1100 Betrunkene haben in den letzten knapp zwei Jahren eine Nacht in der zentralen Ausnüchterungsstelle der Urania-Wache (ZAS) verbringen müssen. Dass sie den Aufenthalt in dieser landesweit einzigartigen Einrichtung selber berappen mussten, wollten nicht alle hinnehmen. Davon zeugen 42 Einsprachen seit der Eröffnung im März 2010. In fünf Fällen hat der Stadtrat die Rekurse abgewiesen, weitere fünf Fälle sind erledigt, weil die Betroffenen ihre Einsprache zurückgezogen haben. Zwölf Einsprachen sind hängig.

In 20 Fällen konnten die Rekurrenten einen Erfolg verbuchen: Sie mussten ihre Rechnungen in der Höhe von 600 bis 950 Franken nicht bezahlen, wie das Polizeidepartement von Stadtrat Daniel Leupi (Grüne) auf Anfrage bekannt gab. Die Stadt musste somit bei jedem zweiten Rekursfall einräumen, dass die Einlieferung ins «Hotel Suff» nicht verhältnismässig war.

Aus Jux gegen Wagen geklopft

Der Fall war dies etwa bei Jörg L.* Der damals 19-Jährige war am Züri-Fäscht vor eineinhalb Jahren alkoholisiert unterwegs. Aus Jux schlug er gegen das Fenster eines Polizeifahrzeugs und schnitt dabei eine Grimasse. Darauf wurde er in Handschellen gelegt und ein Alkoholtest durchgeführt.

Der Befund: 1,52 Promille. Der Jugendliche landete im «Hotel Suff». Jörg L. argumentierte in der Folge, er habe entgegen der Darstellung der Polizisten keine Fremdgefährdung dargestellt und wäre in der Lage gewesen, zusammen mit seinen Kollegen mit der S-Bahn nach Hause zu fahren. Das Kommando der Stadtpolizei gab ihm recht und widerrief die Rechnung in der Höhe von 950 Franken.

Dass die Stadtpolizei zuweilen überreagiert hat, ist unbestritten. Robert Soos, Sprecher im Polizeidepartement, spricht von «Anfangsschwierigkeiten», wie es jedes Pilotprojekt mit sich bringe: «Die Stadtpolizei musste zuerst Erfahrungen sammeln. Mittlerweile hat sich eine gute Praxis etabliert.» Als Beleg führt Soos die abnehmende Zahl aufgehobener Kostenverfügungen: 2010 waren es 13, im letzten Jahr noch 7. Das Polizeidepartement rechnet mit weiter sinkenden Zahlen.

Auf dem Bahngleis gefunden

Der Fall von Jörg L. zeigt, wie schmal der Grat ist, auf dem sich die Polizisten bewegen. Im Grundsatz gilt: Aufgegabelt wird, wer zu viel getrunken oder Drogen konsumiert hat und die öffentliche Ordnung, sich selbst oder andere gefährdet. Wer zum Beispiel besoffen und johlend durch die Altstadt zieht, ist kein Fall für das «Hotel Suff». Wenn jedoch derselbe Betrunkene die Uraniastrasse entlanggeht und dabei auf die Fahrbahn torkelt, gefährdet er sich selber und andere – und wird eingeliefert. In dieselbe Kategorie gehören jene, die im letzten Jahr berauscht im Niederdorf randalierten. Oder jener stark alkoholisierte Mann, den die Stadtpolizei auf einem Bahngleis liegend fand.

An der politisch umstrittenen Kostenüberwälzung auf die Betrunkenen will der Stadtrat festhalten (TA von gestern). Er stützt sich dabei auf das kantonale Polizeigesetz. Handelt jemand vorsätzlich oder grobfahrlässig und verursacht damit einen Polizeieinsatz, kann er für dessen Kosten zur Kasse gebeten werden. Rot-grüne Politiker halten diese Gesetzesgrundlage für ungenügend.

Dass die Hälfte der Rekurrenten erfolgreich war, bestärkt sie in ihrer Haltung: «Das Ergebnis ist nicht überraschend. So kommt es heraus, wenn die rechtlichen Grundlagen nicht klar sind», sagt Esther Guyer, Kantonsrätin und Vorstandsmitglied der Stadtzürcher Grünen. Bereits im letzten Sommer rief die Ombudsfrau der Stadt Zürich, Claudia Kaufmann, in Erinnerung, dass bei einem Freiheitsentzug hohe Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen bestünden.

Noch hat kein Gericht die Rechtslage beurteilt, weil keiner der erfolglosen Rekurrenten den Fall weitergezogen hat. An einem solchen Urteil wäre das Polizeidepartement «interessiert», wie Soos sagt: «So liesse sich der juristische Aspekt ein für alle Mal klären.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.01.2012, 07:02 Uhr

59

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

59 Kommentare

willi mosimann

25.01.2012, 07:31 Uhr
Melden 70 Empfehlung

Ich bin ja weiss Gott kein SVP Fan, hier muss ich jedoch dem Anliegen der SVP zustimmen. Wer sich sinnlos besäuft, soll auch selber die Kosten tragen. Es kann ja nicht sein, dass immer mehr durch die Allgemeinheit getragen werden müssen. Ich würde sogar weitergehen, wer aus Selbstverschuldung zu fett ist soll dies auch finanziell spüren(in Form eines Selbstbehaltes). Antworten


Renzo Giambonini

25.01.2012, 09:10 Uhr
Melden 54 Empfehlung

Also liebe Mitbürger, sauft weiter bis ihr umfällt, rapelt euch auf, schlagt gegen Polizeiautos, uriniert an Häuser und Hecken, fahrt johlend mit der S-Bahn nach Hause und schaut, dass Ihr das verkotzt Abteil bei der richtigen Station verlässt. Sollte euch aber Unrecht infolge einer Einlieferung in die Ausnüchterungszelle wiederfahren, könnt ihr anschliessen nüchtern mit 50% Erfolg rekurieren :-) Antworten



Zürich

Populär auf Facebook Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?