Hürlimann-Villa darf kein Tessinergrotto werden
Aktualisiert am 02.08.2010 19 Kommentare
Sie gehört zu den pompösesten Bauten Zürichs: Die Villa Sihlberg, die 1897 von Albert Heinrich Hürlimann, dem Patron der Brauerei Hürlimann, erbaut wurde. Türme wie bei einem Prunkschloss, Stuckschnörkel an der Decke, Sandsteinskulpturen an der Fassade zeichnen das Haus aus.
In den letzten Jahrzehnten verblasste der Glanz der Villa. In den Siebzigerjahren war die Steiner-Schule eingemietet, später wurde das Stadtschloss von Wohngemeinschaften genutzt. Obwohl die Erben Hürlimanns einen Käufer suchten, fand sich lange Zeit keiner. Erst im Jahr 2005 griff der Architekt Edgar Schwyn zu und kaufte die Villa für weniger als die Hälfte des ursprünglichen Preises von 16 Millionen.
Weiterbauen trotz Denkmalschutz
Auch Schwyn wurde mit der Villa nicht glücklich. Seine Nutzungspläne konnte der Hausherr bis heute nicht verwirklichen. Wie die NZZ berichtet, ist er in eine ganze Reihe von Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt verwickelt. Alles begann offenbar nach dem Kauf, als Schwyn damit begann, das Gebäude zu sanieren und umzubauen – obwohl er bisweilen über keine Baubewilligung verfügte. Die Stadt reagierte darauf mit einem Veränderungsverbot. Doch auch als die Villa 2007 unter Denkmalschutz gestellt wurde, baute Schwyn weiter.
Gegen die Weigerung der Stadt, alle Veränderungen nachträglich zu bewilligen, und gegen den Umfang des Denkmalschutzes reichte der Architekt Rekurs ein. In beiden Punkten unterlag er bei der Baurekurskommission, die feststellte, dass Schwyn eigenmächtig gehandelt habe und seine Umbauten von «hoher Unsensibilität gegenüber dem hochkarätigen Schutzobjekt» zeugten.
Schwyn liess Notausgang bauen
In die Schlagzeilen kam die Villa Sihlberg als Quartier für die Kandidaten der Castingshow «Music Star» oder als Schauplatz einer grossen Feier zum russischen Neujahr. Doch auch solche Anlässe wären heute nicht mehr möglich. Laut NZZ hat die Feuerpolizei verordnet, dass sich höchsten 15 Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen. Schwyn kommt das ungelegen: Im Keller wollte er eine Disco, ein Tessinergrotto und eine Raucherlounge eröffnet, im Erdgeschoss und im ersten Stock waren diverse Event-Räume geplant.
Obwohl Schwyn einem Vorschlag der Stadt gefolgt ist, einen Teil der Räume als Geschäftssitze zu vermieten, ist weiterer Streit programmiert. Bei einer Begehung der Liegenschaft, zu der das Verwaltungsgericht geladen hatte, waren die Behördenvertreter laut NZZ «entsetzt». Anscheinend hat Schwyn erneut Veränderungen am Gebäude vorgenommen und etwa einen neuen Notausgang aus dem Keller geschaffen. Der Architekt gibt sich unbeirrt: «Es hat doch keinen Sinn, jahrelang zu diskutieren und Leute zu gefährden.» (cal)
Erstellt: 02.08.2010, 11:07 Uhr
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19 Kommentare
@Gregor Müller: Okay, aber wenn dann mal was los ist, müssen die spiessigen Beamten auch nicht kommen: keine Feuerwehr, keine Rohrreinigung, kein Strassenbau, keine Polizei, keine Schutz & Rettung, einfach nix. Der Staat darf dann auch zuhause bleiben. Schade, dass Sie nicht König von Zürich sind: Sie wüssten ja wahrhaftig, wie "es" zu gehen hat im Staatswesen. JeKaMi, wie schön!!! Antworten
Ich habe als kleines Mädchen auf dem Estrich der Villa Sihlberg "Geischterlis" und "Versteckis" gespielt und wir waren IMMER MEHR ALS 15!! ich kann aber allen versichern: Wir leben noch und es isch nüüt passiert ;o) Aber es war immer ein riesen Gaudi!! Antworten





