«Ich würde niemandem empfehlen, nackt durch die Stadt zu laufen»
Interview: Tina Fassbind. Aktualisiert am 10.08.2011 13 Kommentare
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«Es gibt kein Gesetz, das Sex im Freien verbietet»: Judith Hödl, Sprecherin der Zürcher Stadtpolizei. (Bild: PD)
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Frau Hödl, im «Tagblatt der Stadt Zürich» geben Sie darüber Auskunft, wie viel Nacktheit in Zürich erlaubt ist. Ist Nacktheit denn ein Problem in Zürich?
Wir haben wenig Meldungen oder Anzeigen in diesem Zusammenhang. Es würde wohl keine Minute dauern, bis jemand gemeldet würde, der nackt durch die Stadt läuft. Ich würde das niemandem empfehlen.
Muss die Polizei nur ausrücken, wenn jemand nackt ist?
Nein, es kann auch eine sexuelle Belästigung vorliegen. Oder ein Exhibitionist taucht auf. Von Exhibitionismus spricht man, wenn jemand seine Geschlechtsteile bewusst zur Schau stellt und sich die Personen genau aussucht, vor denen er sich präsentiert. Das ist ein Vergehen und wird der Staatsanwaltschaft gemeldet.
Ab wann spricht man von sexueller Belästigung?
Die Abgrenzung ist schwierig. Es gibt eine generelle Belästigung, wenn jemand durch eine Situation erschreckt wird oder sich in der persönlichen Sicherheit bedroht fühlt. Das muss nicht zwingend mit Nacktheit verbunden sein. Eine sexuelle Belästigung kann vorliegen, wenn man jemanden bei sexuellen Handlungen im öffentlichen Raum beobachtet. Aber auch eine Plakatwerbung kann als sexuelle Belästigung empfunden werden. Die Grenzen sind fliessend. Schlussendlich muss der Stadtrichter darüber entscheiden, ob tatsächlich eine sexuelle Belästigung vorliegt.
Ist Sex im Freien in Zürich nicht erlaubt?
Es gibt kein Gesetz, das Sex im Freien verbietet. Aber wer sich durch solche sexuellen Handlungen gestört fühlt, kann sich bei uns melden. Ob die Betroffenen dann wegen einer Übertretung gebüsst werden, hängt von verschiedenen Umständen ab – von der Örtlichkeit zum Beispiel und der Zeit, in der die sexuellen Handlungen stattfanden.
Was heisst das?
Wenn sie beispielsweise in der Umgebung eines Schulhauses Sex hatten, ist es natürlich ganz etwas anderes, als wenn sie sich in einem abgelegenen Waldstück vergnügten. Bei Schulhäusern muss man damit rechnen, dass Kinder in der Nähe sind. Dann kann es nicht nur als sexuelle Belästigung, sondern als sexuelle Handlung mit Kindern eingestuft werden, selbst wenn der Sex nur vor und nicht mit Kindern stattfindet. So lautet das Gesetz. Dann liegt ein Vergehen vor und die Betroffenen müssen mit einem Verfahren bei der Staatsanwaltschaft rechnen. Fälle von sexueller Belästigung werden aber nur selten gemeldet.
Also hat man in Zürich keine Lust auf Sex im Freien?
Entweder das oder die Leute sind einfach diskret und überlegen sich etwas, bevor sie sich ausziehen. Das ist ja auch gut so. Aber das sind nur Spekulationen.
An der Street-Parade am kommenden Samstag wird sicherlich viel Haut zu sehen sein. Müssen Sie dann häufiger wegen sexueller Belästigung ausrücken?
Nein, in den vergangenen Jahren kam das sehr selten vor. Es gab einmal einen Fall von sexueller Belästigung an der Mainstation-Party im Zürcher Hauptbahnhof. Es braucht immer Leute, die Anzeige erstatten. Sexuelle Belästigung ist ein Antragsdelikt. Wenn sich niemand gestört fühlt, dann ist alles in Ordnung.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.08.2011, 16:18 Uhr
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