Zürich

Interessengemeinschaft bekämpft die Sexboxen

Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 04.01.2012 42 Kommentare

Gegen den geplanten Strichplatz in Altstetten sind drei Rekurse eingegangen. Bereits jetzt seien die negativen Auswirkungen auf das Quartier spürbar, sagt einer der Rekurrenten.

1/9 Auf dieser Brache soll der Strichplatz gebaut werden. Im Hintergrund die Containersiedlung für Asylbewerber.
Sophie Stieger

   

Der geplante Strichplatz

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Im Mai 2011 gab der Zürcher Stadtrat seine Pläne bekannt, auf einer Brache in Zürich Altstetten einen betreuten Strichplatz mit sogenannten Verrichtungs- oder Stichboxen zu erstellen. Im Frühling 2012 hätte der Betrieb bereits aufgenommen werden sollen. Doch von diesem Ziel ist die Stadt noch weit entfernt.

Zwar hat der Gemeinderat den 2,4-Millionen-Kredit für den Strichplatz bewilligt, im Quartier regte sich jedoch schon bald Widerstand. Drei Rekurse sind inzwischen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich eingegangen.

«Wir haben über die Medien vom Strichplatz erfahren»

Einer der Rekurrenten ist die Interessengemeinschaft Aargauerstrasse 180. «Wir haben über die Medien vom geplanten Strichplatz auf dem angrenzenden Areal erfahren. Erst später hat die Stadt direkt mit uns Kontakt aufgenommen und uns ein Modell präsentiert», erklärt IG-Mitglied Michael Meier gegenüber Tagesanzeiger.ch. «Gemeinsam mit anderen Stockwerkeigentümern der Liegenschaft haben wir uns daraufhin dazu entschlossen, eine Baueingabe zu bestellen und Rekurs einzureichen.»

Schon in früheren Jahren habe die Brache zwischen der Bernerstrasse Süd und der Aargauerstrasse den Anwohnern Probleme bereitet, erinnert sich Meier. «Drogenabhängige, aber auch Prostituierte vom Sihlquai haben sich dort aufgehalten. Wir befürchten, dass der neue Strichplatz wieder Drogenhändler und Kleinkriminelle anziehen wird.» Das Milieu werde sich nicht nur auf dem geplanten Strichplatz aufhalten, sondern sich auch auf den restlichen Freiraum des grossen Areals ausbreiten – «also auch um unsere Liegenschaft herum. Alle Aufwendungen und Unterhaltsarbeiten würden dann an uns hängen bleiben.»

Entwertung der Liegenschaft

Die IG-Mitglieder befürchten zudem eine Entwertung ihrer Liegenschaft, sollte der Strichplatz tatsächlich in Altstetten entstehen. «Die Stadt hat uns zwar mitgeteilt, dass dies keine Rolle spiele, weil der Aufschwung in Zürich-West ohnehin sehr gross sei. Das sehen wir natürlich völlig anders», betont Meier.

Die Auswirkungen des Milieus hätten ganz klar einen Einfluss auf die Qualität der Liegenschaft und auf die Umgebung. «Dass unsere Bedenken nicht unbegründet sind, zeigte sich bereits Ende 2011, als ein bestehender Stockwerkeigentümer seine Räumlichkeiten verkaufte: Als einzige Käuferschaft meldete sich ein Investor, welcher einen Swingerclub bei uns einrichten wollte.»

Selbst für das Image der Unternehmen, die sich in den Liegenschaften entlang der Aargauerstrasse befinden, seien die Pläne der Stadt schlecht. «Die Aargauerstrasse ist unsere Geschäftsadresse. Dass sie im Zusammenhang mit dem Strichplatz immer wieder genannt und nicht von Anfang an vom Depotweg gesprochen wurde, ist unprofessionell.»

Vernehmlassungsfrist für die Gegenseite läuft

Im Baurechtsverfahren um den Strichplatz liegt der Ball nun bei der Stadt. «Wir haben die Vernehmlassungsfrist für die Gegenseite, also die Baubehörde und Bauherrschaft, angesetzt», erklärt Ulrich Erb, Kanzleichef des Baurekursgerichts des Kantons Zürich. In diesem Falle liegt die Bauherrschaft bei der Abteilung Soziale Einrichtungen und Betriebe der Stadt Zürich.

Die Vernehmlassungsfrist für die Gegenseite betrage 30 Tage und laufe noch bis zum 25. Januar 2012, so Erb weiter. «Vermutlich wird aber eine Fristerstreckung um weitere 30 Tage verlangt. In dieser Zeit kann die Gegenpartei eine Rekursantwort bei uns eingeben. Wir prüfen danach, ob die vorliegende Baubewilligung rechtens ist oder ob sie aufgehoben oder angepasst werden muss.»

Auch auf politischer Ebene müssen noch einige Hürden genommen werden. Am 25. Januar wird der Zürcher Gemeinderat über die neue Prostitutionsverordnung befinden. Sie ersetzt die Vorschriften von 1991 und regelt die Strassen- und Fensterprostitution sowie den Betrieb in Sex-Salons. Am 11. März 2012 muss das Zürcher Stimmvolk schliesslich darüber entscheiden, ob der Kredit für den Strichplatz bewilligt werden soll oder nicht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 03.01.2012, 12:28 Uhr

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42 Kommentare

paul schaller

03.01.2012, 15:38 Uhr
Melden 53 Empfehlung

Toll. Mit meinen Steuern werden diese Boxen und Infrastuktur bezahlt. Die Prostiuerten koennen sie gratis benutzen und bezahlen obendrauf auch nicht einmal Steuern. Leupis Idee ist einfach genial. Antworten


Felix Müller

03.01.2012, 14:18 Uhr
Melden 47 Empfehlung

warum braucht es in Zürich eine offene Prostitution? Es hat genügend Bordelle. Der Strassenstrich ist meiner Meinung nach kein Grundbedürfnis. Private staatlich kontrollierte Bordelle würden am meisten Sinn machen. So wie es bei Restaurant und Gasthäuser der Fall ist. Prostitution ist ein Geschäft wie jedes andere und sollte auch die gleichen Rechte und Pflichten haben wie alle anderen. Antworten



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