Jetzt ist Paula O. rechtskräftig verurteilt
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Weder Verteidigung noch Anklage hat nach Ablauf der Weiterzugsfrist Berufung gegen das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts angemeldet, wie der zuständige Staatsanwalt Marcel Frei heute Donnerstag bekannt gab. Verteidiger Roger Müller wollte sich auf Anfrage nicht äussern. Die Brasilianerin war wegen Irreführung der Rechtspflege zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Franken - also insgesamt 10'800 Franken - verurteilt worden. Sie muss zudem Gerichtsgebühren und Untersuchungskosten von rund 15'000 Franken zahlen.
Am 9. Februar 2009 hatte sie sich mit einem Messer rund 200 Schnittverletzungen zugefügt und sich das Kürzel «SVP» in die Haut geritzt. Danach gab sie an, beim S-Bahnhof Zürich-Stettbach Opfer einer Neonazi-Attacke geworden zu sein. Der Fall hatte nicht nur in der Schweiz, sondern vor allem auch in Brasilien für grosses Aufsehen und Empörung gesorgt. Verwandte des Opfers warfen der Zürcher Polizei Untätigkeit vor und Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva hatte von einem inakzeptablen Gewaltakt gegen eine Staatsbürgerin im Ausland gesprochen. (fsc/ddp)
Erstellt: 21.01.2010, 15:55 Uhr





