Junger Kolumbianer muss die Schweiz verlassen
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 25.02.2010 41 Kommentare
Juan Montana erfüllt den Anspruch an einen tadellosen Leumund «klar nicht»: Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP). (Bild: Keystone)
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Ausgerechnet an der Spielstätte seines Lieblingsklubs ging Juan Montana der Polizei ins Netz: Am 15. September letzten Jahres wollte der damals 17-jährige Kolumbianer bei der Championsleague-Partie zwischen dem FCZ und Real Madrid im Letzigrund mitfiebern. Vor dem Stadion entriss Montana einem Fan eines der begehrten Tickets. Er rannte davon, wurde vom Beklauten aber eingeholt; darauf gab er das Ticket zurück. Die Polizei beobachtete die Szene, kontrollierte Montana. Und verhaftete ihn. Grund: illegaler Aufenthalt in der Schweiz. Montana wurde in Ausschaffungshaft gesetzt. Dasselbe Schicksal widerfuhr kurz darauf seiner Mutter.
Juan Montana war 1998 mit seinen Eltern in die Schweiz eingereist. Die Familie stellte ein Asylgesuch. Das Bundesamt für Flüchtlinge lehnte dieses jedoch ab und wies die Eltern samt Sohn aus der Schweiz weg. Einen Rekurs der Familie beantwortete die Asylrekurskommission abschlägig. 2001 verliess Montanas Vater die Schweiz. Die Mutter hingegen tauchte mit ihrem Sohn bis zu dessen Verhaftung am 15. September 2009 unter – irgendwo in der Stadt Zürich. Am 20. September wurde die Mutter ausgeschafft. Daraufhin suchte ihr Sohn beim kantonalen Migrationsamt um eine Härtefallbewilligung nach.
Das Migrationsamt kam zum Schluss, Montana erfülle die Voraussetzung dafür nicht. Aus mehreren Gründen: Die Behörden wussten während über acht Jahren nicht, wo Montana wohnte. Zudem ortet das Migrationsamt bei Montana keine «besondere soziale Integration», die Rückkehr nach Kolumbien sei daher zumutbar. Negativ ins Gewicht fiel zudem, dass Montana mehrmals straffällig geworden ist. Die Jugendanwaltschaft bestrafte ihn im Herbst 2009 mit vierzehn Tagen Freiheitsentzug – unter anderem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Montana gilt als gut integriert
Auf Grund dieser Fakten wies das Migrationsamt das Gesuch ab – womit das Dossier auf dem Tisch der Härtefallkommission (HFK) landete. Das Fachgremium, vom Regierungsrat neu geschaffen und von bürgerlichen Politikern bekämpft, hat seit dem Beginn seiner Arbeit im November letzten Jahres vier Fälle behandelt. Drei davon hat die HFK wie das Migrationsamt abschlägig behandelt. Im vierten Fall, dem skizzierten, kommt sie nun zu einem anderen Befund: In ihrer Empfehlung teilt sie zwar die Einschätzung des Migrationsamts, wonach Montanas Delikte in ihrer Gesamtheit nicht mehr als leicht einzustufen seien. Trotzdem möchte sie dem mittlerweile 18-Jährigen eine zweite Chance geben, seines jugendlichen Alters wegen.
Aber auch deshalb, weil Montana erst zehn Jahre alt gewesen sei, als seine Mutter mit ihm untergetaucht sei – zu jung also, um das Vorgehen der Mutter ihm anzulasten.
Die Kommission sieht für Montana «reelle Chancen» auf einen Arbeitsplatz: Montana habe die Sek A abgeschlossen, er spreche Schweizer- und Hochdeutsch und sei gut integriert. Die Rückführung nach Kolumbien bezeichnet die HFK «nicht als die beste Lösung», weil die Lebensumstände der Mutter nicht bekannt seien. Die Kommission empfiehlt, mit Montana sei eine Migrationsvereinbarung abzuschliessen. Mit diesem neuen Instrument versucht der Kanton Zürich, Ausländer verstärkt in die Pflicht zu nehmen.
Hollenstein sieht keine Notlage
Urteilen HFK und das kantonale Migrationsamt wie im vorliegenden Fall gegenteilig, muss Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) den Stichentscheid fällen; so sieht es das Gesetz vor. Falls Hollenstein dem Härtefallgesuch zustimmt – und nur dann, gelangt es nach Bern zum Bundesamt für Migration, das definitiv über Ausweisung oder Aufnahme entscheidet.
Im Fall von Montana hat sich Hollenstein gegen die HFK gestellt. In seinem Entscheid, der dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, schreibt er, Montana erfülle den Anspruch an einen tadellosen Leumund «klar nicht». Zudem ruft Hollenstein in Erinnerung, dass nach Rechtsprechung des Bundesgerichts ein Härtefall nur «äusserst zurückhaltend» angenommen werde. Eine persönliche Notlage kann Hollenstein bei Montana nicht erkennen. Eine Rückkehr nach Kolumbien taxiert er als zumutbar, zumal seine Eltern dort wohnten. Zudem habe Montana bei seiner Anhörung ausgesagt, er wolle nach Kolumbien zurückkehren – was der 18-Jährige gegenüber dem TA jedoch bestreitet: «Ich will in Zürich bleiben.»
Entscheid löst Empörung aus
Sein Beschluss, so macht Hollenstein deutlich, ist nicht anfechtbar; Montanas Rechtsanwalt zweifelt dies jedoch an und wird beim Gesamtregierungsrat rekurrieren. Laut einer Sprecherin der Sicherheitsdirektion hat Hollenstein auf Grund der Akten sowie juristischer Beratung aus seinem Stab entschieden. Fachleute aus dem Migrationsamt seien darin nicht involviert gewesen. Hollensteins Entscheid löst beim Verein Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich Empörung aus. «Er desavouiert damit die Arbeit der HFK», sagt Leiterin Bea Schwager und weist darauf hin, dass die Kommission mit Präsident Harry Kalt (FDP) Vizepräsident Hans-Rudolf Fluri (SVP) unter bürgerlicher Führung steht. «Bei Montana handelt es sich um einen klassischen Härtefall.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.02.2010, 16:46 Uhr
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41 Kommentare
Dieser junge Mann muss die Konsequenzen für sein Handeln tragen. Ich danke Herrn Holenstein für seinen Mut. Sollen wir warten bis die Delikte immer schlimmer werden? Ich bin für klare Konsequenzen und Grenzen. Hilfe für die Menschen, die wirklich in Not sind. Ich als Schweizerin fühle mich manchmal schlichtweg verraten, wenn ich unsere Ausländerpolitik verfolge Unsere Werte müssen wir verteidigen Antworten
Waere es denn nicht moeglich, dem jungen Mann eine bewaehrungsfrist von 5 jahren zu gewaehren? Wenn er sich dann irgenwie eine kriminelle handlung zuschulden kommen wuerde, waere es "time out". Mit 10 jahren mit seiner mutter im "untergrund" zu leben, muss ja ein kind praegen. Sind die schweizer nicht humanitaerer ?? Give him a chance, and if he blows it, he is gone. Antworten
Ein Härtefall? Es ist wirklich erstaunlich, wie unglaublich naiv gewisse Leute doch sind ... ! Wenn einer (mehrmals und wiederholt) bewiesen hat, dass er nicht gewillt ist, sich an die Rechtsordnung im Gastland zu halten, so hat er dort ganz einfach nichts verloren ... ! Hans Hollenstein hat meines Erachtens richtig entschieden - und seine harte Linie sei zur Nachahmung wärmstens empfohlen ... !! Antworten
Habe ich das richtig gelesen? 14 Tage Freiheitsentzug – unter anderem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes... Für 14 Tage Freiheitsentzug muss ein Jugendlicher viel verbrochen haben, und so einem Jugendlichen will man noch Asylrecht geben? Ich versteh die Welt echt nicht mehr. Das soll mir doch einmal die Leiterin der HFK, Frau Schwager erklären. Antworten
Bin sprachlos, was koennen sich den Ilegale in der Schweiz alles erlauben. Hausfriedensbruch, Sachbeschaedigung, Drogen-Missbrauch, Diebstahl und so weiter und dass alles auf Kosten von uns Steuerzahler. Wie koennen nur Beamte und Amwaelte, die auch noch von uns bezahlt werden, solche Leute verteidigen. Kann ich nicht mehr normal denken, oder ist unser System total unbrauchbar? Nur so weiter !! Antworten
Damit sich eine ständige Migrationspolitik auch weiter entwickeln kann, wäre ev. an das Einbeziehen von Montanas persönlichem Umfeld zu denken. So in Form etwa einer verbindlichen Patenschaft. Leute mit einer Kindheits- und Jugendgeschichte wie M., zumal mit Sek A-Abschluss, würde ich eher zu den "Tüchtigen" zählen, die Anrecht auf eine 2. Chance haben. Aber jemand sollte dafür zur Pflicht stehen. Antworten
Ein klarer Fehlentscheid. Ich kenne die Verhältnisse in Kolumbien und diesen jungen Mann nach so vielen Jahren dorthin zurückzusenden ist menschlich nicht verantwortbar. Aber eben, die Schweizer Behörden sind kleinkariert und zeigen ein Manko an Wissen. Schade, aber es überrascht mich nicht... Antworten
Hans Hollenstein hat richtig entschieden. Wer über die vielen Jahre sich versteckt und Delikte begeht, missbraucht das Gastland Schweiz und hat keinen Respekt gegenüber deren Bürger. Die Empörenden möchte ich sehen, wenn ihre Gäste in der eigenen Wohnung sich so respektlos aufführen würden. Antworten
Bravo. Es ist nicht einzusehen, warum ein junger Kleinkrimineller seine Karriere hier fortsetzen soll. Und der Begriff "Sans-Papiers" ist genau gesehen nichts als ein französischer Euphemismus für "illegale Ausländer". Zumeist solche, die zuerst einmal die Mittel des Rechtsstatt ad limitum ausschöpfen und sich schliesslich um die Entscheide dieses Rechtsstaates foutieren und untertauchen. Antworten
Von der Härtefallregelung sollten anständige Menschen profitieren können und keine Kriminellen. Der Entscheid von Hollenstein ist daher richtig. Der Verein für Menschen, die illegal in der Schweiz sind, ist empört. Na und! Die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist es sicher nicht. Antworten
Ich finde den Entscheid von H. Hollenstein i.o. Man soll nicht nur immer von Grenzen setzen sprechen, sondern diese auch befolgen. Nur so werden sie eingehalten. Meineserachtens hat dieser Kolumbianer die Gastfreundschaft der Schweiz mehrmals missbraucht und verdient deshalb nicht eine zweite Chance. Mich wundert, dass die Jugendanwaltschaft im Herbst 2009 nicht bereits die Ausschaffung beantragt. Antworten
Wieso muss man überhaupt darüber diskutieren, ob ein Krimineller, der sich illegal in der Schweiz aufhält, ausgewiesen wird? Absurd. Wer einen solchen Kriminellen in der Schweiz behalten möchte, soll dafür selbst aufkommen und die Verantwortung tragen, quasi eine Patenschaft übernehmen. Wetten, dass sich damit alle Härtefälle in Luft auflösen würden? Antworten
wo kommen wir dahin, wenn jeder seinen Entscheid - auszureisen - anfechtet. Obwohl er immer wieder gegen das Gesetz verstossen hat und untergetaucht hier über Jahre gelebt hat. Warum gibt es immer noch Anwälte die gegen die Entscheide kämpfen?' Dieser Bursche ist noch jung und kann sehr gut seine Muttersprache sprechen, deshalb gibt es keien Frage, dieser Herr muss in seine Heimat zurückkehren.! Antworten
Gut integriert?! Na bei jemandem, der mehrfach straffällig wurde ist das sehr zweifelhaft. Aufenthaltsbewilligungen sind schliesslich keine reine Empfehlung, sondern auch an Voraussetzungen gebunden. Bloss dass jemand eine Jobchance hat, kann auch kein Grund sein. Sonst könnten wir sämtliche Migrationsgesetze gleich abschaffen. Wäre auch unfair gegenüber anständigen, legalen Migranten. Antworten
Also wer bereits im jugendlichen Alter von 18 Jahren "unter anderem wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes" (Zitat) gleich noch einem friedlichen Fan sein Ticket klaut - ganz zu schweigen von all den anderen Delikten bei denen er nicht erwischt wurde - hat die Geduld der Schweizer überstrapaziert. Was will der hier eigentlich, ausser delinquieren? Antworten
Eine zweite Chance? Dieser junge Mann braucht wohl eher einige Chancen mehr: Diebstahl, Sachbeschaedigung, Hausfriedensbruch, Verstoss gegen Betaeubungsmittelgesetz und illegaler Aufenthalt. Es sind die Sans-Papier Sympathisanten die die (heutzutage seltenen) echten Sans-Papiers desavouieren. Antworten
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass Juan J., als er in Polizeigewahrsam im Kasernengefängnis war, keinerlei Kontakte zu seiner Mutter D. haben durfte, die nur wenige Meter weit ebenfalls inhaftiert war. Als wir vor der Kaserne gegen die Ausschaffung protestierten, wurden wir von eifrigen Polizisten aus den Fenstern heraus fotografiert; der Polizist, der mit uns verhandelte, wurde zurückgepfiffen. Antworten
wären die Eltern in der Schweiz, und nur er würde aufgrund seiner Delikte ausgewiesen, würde von einem Härtefall (Trennung von den Eltern) gesprochen. Hollenstein entschied für Familienzusammenführung :-) Die Polizei hat schon ohne diesen Deliquenten genug zu tun, wir brauchen ihn einfach nicht; die Schweiz kann nicht alle Leute der Erde, unbesehen von ihrem Criminal Record, aufnehmen und betreuen Antworten
"Er desavouiert damit die Arbeit der HFK!" - Ja, hat nun Hollenstein den Stichentscheid, oder hat er ihn nicht? Ein solcher "desavouiert" immer eine Seite. Und wo, bitte sehr, soll denn der Härtefall liegen? Ein solcher besteht doch - bei Lichte besehen - darin, dass Montana ohne Eltern in der Schweiz bleiben musste, die ihn nie aufgenommen hat. Er darf für die erhaltene Ausbildung dankbar sein. Antworten
Es hat im Ausland mehr als ausreichend anständige und ehrliche Leute, die gerne in die Schweiz einwandern würden. Und selbst wenn wir Mühe hätten anständige Zuwanderer zu finden, dann wäre ich immer noch dagegen solche Delinquenten wie Montana bei uns aufzunehmen. Antworten
Es darf doch nicht wahr sein, dass man ernsthaft in Erwägung zieht, dass diese Vorgeschichte für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz berechtigt. 8 Jahre illegaler Aufenthalt in der Schweiz, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verstoss gegen Betäubungsmittelgesetz und Raub: Wünschen wir solche Personen als unsere zukünftigen Mitbürger? Bravo Herr Hollenstein. Antworten
Was hatte die Asylrekurskommission damit zu tun? Asylgründe für die Eltern sind längst hinfällig. Der verurteilte Sachbeschädiger und Drogendelinquent wird doch in Kolumbien in keiner Weise verfolgt. Er mag sich delinquierend in Multikulti-Jugendbanden integriert haben, aber nicht in der normalen schweizerischen Gesellschaft. - Hollenstein hat recht. Antworten
Kirchenbesetzungen, Sans Papiers in Europa und in der Schweiz sind keine Ausschaffungsgruende mehr. Die Schweiz mit 2 Milliarden Plus in der Rechnung 2009, kann Auslaender jetzt aufnehmen und unterbringen. Auch die Personen die aus Mazedonien mit Cars in Zuerich eintreffen, haben ein Recht hier zu bleiben. Es besteht eine Garantie auf Wohnsitz. Wir sind alle die gleichen Kinder auf dieser Welt. Antworten
Hier wurde von seiten der Kolumbianer von Anfang an vorsätzlich gehandelt. Man ist nicht " reingeschlittert ". Um Ticktes zu klauen, muss man nicht Ausländer sein aber hier ist es der Fall und deshalb muss der Schweizer sich rechtfertigen für eine Ausweisung. Schon sehr aufschlussreich. Das Gesetz dürfte klar sein -also soll es angewendet und nicht verwässert werden. Antworten
"Montana erfülle den Anspruch an einen tadellosen Leumund 'klar nicht'" Wie auch, wenn er die Hälfte seines Lebens illegal in der Schweiz lebte? Allein sein Aufenthalt macht ihn bereits strafbar. Wie soll man da einen talledosen Leumund besitzen? Aber Hauptsache, man glaubt, die Schweiz wieder sicherer gemacht zu haben. Antworten
Wo soll da ein Härtefall sein? Nur weil er vermutlich Schweizerdeutsch kann, ist er noch lange nicht integriert. Kein Schulabschluss keine Lehre und Straffällig -> und tschüss. Diesen Typen als Härtefall zu bezeichnen betrachte ich als einen Hohn auf die richtigen Härtefälle welche es auch wirklich gibt und ernst genommen werden sollen. Dies wird wohl eher ein harter Fall für Kolumbien. Antworten
Wie kann dann ein illegaler die Sek A abschliessen? Hat da jemand schon vor langer Zeit versagt? Logisch ist er integriert wenn er mehr als 10 Jahre nicht aufgefallen ist. Aber trotzdem ist er illegal und war immer illegal und wusste es. Somit sehe ich auch keinen Grund warum er nun bleiben kann. Härtefälle gibt und gab es schon immer und überall. Antworten





Christian Fluri
Schon interessant, wie sie diese Tatsachen zu verdrehen wissen, Herr Gasser. Die Schweiz hat Regeln und daran wird festgehalten und nicht versucht diese zu umgehen. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, was anscheinend nicht alle akzeptieren wollen. Einen Straftäter auszuweisen, der seinerseits Leute mit "Scheiss Schwiizer" beschimpft, ist alles andere als rassistisch. Kantonsschüler... Antworten