Zürich

Keine Gnade für Drogenkurier

Aktualisiert am 05.12.2011 33 Kommentare

Der Zürcher Kantonsrat hat heute Montag das Begnadigungsgesuch eines 43-jährigen Drogenkuriers abgelehnt. Der Regierungsrat hatte sich dafür ausgesprochen.

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Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag das Begnadigungsgesuch eines 43-jährigen Drogenkuriers abgelehnt.Der Zürcher war 2003 in Thailand mit 8500 Thaipillen verhaftet und danach zu 25 Jahren Haft verurteilt worden. Zur Verbüssung der Reststrafe befindet er sich seit 2009 in der Schweiz.

Mehrmals wurde das ursprüngliche Strafmass in Thailand auf letztlich knapp 20 Jahre reduziert. Davon hat der Mann über acht Jahre bereits abgesessen, über sechs in thailändischen Gefängnissen. Mindestens bis 2016 bleibt er nach dem heutigen Entscheid aber noch in Haft.

«Genügend abgeschreckt»

Die Haft in Thailand sei ausserordentlich hart gewesen, hielt der Regierungsrat fest, der die Begnadigung beantragte. Besonders das erste Jahr im thailändischen Gefängnis, als der Verurteilte in Fussketten gewesen sei, müsse nach unserem Verständnis als unmenschlich angesehen werden.

Es sei fraglich, welchen Zweck eine weitere Strafverbüssung in der Schweiz noch habe. Der Regierungsrat gehe davon aus, dass der Gesuchsteller aus seinen Fehlern gelernt habe und genügend abgeschreckt sei, sagte Justizkommissions-Präsident Hans Läubli (Grüne, Affoltern am Albis).

Staatsanwalt sprach sich für Begnadigung aus

Die Rückfallquote sei gering und die Chance für eine erfolgreiche Wiedereingliederung werde sich verschlechtern, wenn der Gesuchsteller noch jahrelang inhaftiert bleibe, fügte Justizdirektor Martin Graf an. Er erwähnte Kosten für den Strafvollzug von noch 300'000 Franken. Die Ablehnung des Gesuchs entbehre jeder politischen und gesellschaftlichen Logik.

Auch die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hatte sich für eine Begnadigung ausgesprochen. Ein vergleichbares Delikt in der Schweiz wäre mit nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft worden.

Keine lupenreine Vorgeschichte

Mit 97 zu 72 Stimmen lehnte der Kantonsrat das Gesuch ab. Der Mann habe das Risiko der langen Gefängnisstrafe gekannt, als er zum Zweck des Drogenhandels nach Thailand gereist sei, sagte Jacqueline Hofer (SVP, Dübendorf). Da er kurze Zeit mit einer Thailänderin verheiratet gewesen sei, müsse er von den Gepflogenheiten in dem Land gewusst haben.

Mit dem Ertrag aus dem Drogenhandel wollte der kurz zuvor arbeitslos gewordene Zürcher seine Schulden tilgen. Vorgehalten wurde dem Gesuchsteller seine nicht lupenreine Vorgeschichte. Er war in der Schweiz mehrfach wegen Verkehrsvergehen und einmal wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden.

«Schlechte Signalwirkung»

Wenn ein im Ausland wegen Schmuggelns harter Drogen Verurteilter später in der Schweiz begnadigt werde, habe dies eine «schlechte Signalwirkung». Es müsse befürchtet werden, dass Drittländer Schweizer Straftäter künftig zur Verbüssung der Reststrafe nicht mehr überstellen würden, wenn die Strafverbüssung in der Schweiz nicht gewährleistet sei.

Die Rechtssysteme anderer Länder seien zu respektieren, sagte Hans Wiesner (GLP, Bonstetten). Begnadigungen seien nur in «aussergewöhnlichen Fällen» gutzuheissen und um einen solchen handle es sich nicht.

Gemäss Leila Feit (FDP, Zürich) geht es nicht an, den Gesuchsteller gegenüber anderen im Ausland verurteilten Schweizer Straftätern zu privilegieren. Im vorliegenden Fall handle es nicht bloss um eine Dummheit, sondern um jemanden, der mit einer grossen Menge Drogen in Kauf genommen habe, das Leben vieler zu gefährden.

Von einem «skrupellosen Drogenhändler», der eine bedeutende Menge der «gefährlichsten Droge» in der Schweiz habe auf den Markt bringen wollen, sprach Hans Egli (EDU, Steinmaur).

«Akt der Menschlichkeit»

Unangenehme Konsequenzen seien aus einer Begnadigung nicht zu erwarten, versicherte Befürworterin Ursina Egli (SP, Stäfa). Die thailändischen Behörden hätten schriftlich erklärt, sie hätten keine Einwände gegen eine Begnadigung in der Schweiz.

Es gehe nicht darum, das Delikt zu verharmlosen. Aber der Mann habe genug gebüsst und es sei ein «Akt der Menschlichkeit», ihn zu begnadigen, sagte SP-Sprecher Davide Loss (Adliswil). Es handle sich nämlich durchaus um einen besonderen Einzelfall.

Im Gegensatz zum Grossteil seiner Fraktion plädierte Hans-Peter Portmann (FDP, Thalwil) für die Begnadigung. Es gehe darum, den Fall nach dem eigenen Rechtsverständnis zu beurteilen. Der Gesuchsteller «lebt in unserer Kultur und hat nach unseren Grundsätzen die Strafe verbüsst», sagte Portmann. (pia/sda)

Erstellt: 05.12.2011, 15:29 Uhr

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33 Kommentare

urs bilger

05.12.2011, 15:37 Uhr
Melden 29 Empfehlung

wenn jemand schon so ausgesprochen dämlich ist, in thailand (eigentlich egal in welchem land) mit drogen erwischt zu werden, kann die strafe nicht hart und lange genug sein. Antworten


Christoph Geiser

05.12.2011, 16:12 Uhr
Melden 25 Empfehlung

300 000 Franken für einen sinnlosen Strafvollzug, mit anschliessender, lebenslanger Betreuung und Therapie. Hoffentlich wird der 120, dann wirds so richtig teuer.
Nebenbei: Politiker nehmen mit ihrem Geplapper auch in Kauf, dass viele Menschen zu Schaden kommen.
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