Kindermädchen-Affäre: Rita Fuhrers Direktion muss Jahreslohn berappen
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 09.02.2010 7 Kommentare
Artikel zum Thema
- Kindermädchen-Affäre: Regierungsrat deckt Fuhrer
- Ledergerber zur Kindermädchen-Affäre
- Fuhrer: «Ich habe zu keiner Zeit widerrechtlich gehandelt»
- Die Regierungsrätin und die Schwarzarbeiterin
Stichworte
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Über Monate hinweg hatte sich die kantonale Volkswirtschaftsdirektion unter der Führung von Rita Fuhrer (SVP) um eine Bewilligung für die Haushaltshilfe von Matthias Hartmann bemüht. Der damalige künstlerische Direktor des Schauspielhauses beschäftigte sein Kindermädchen aus Bulgarien jedoch ohne rechtmässige Bewilligung. Für die zeitweise mit dem Dossier betraute juristische Sekretärin war das klar gegen das Gesetz. Deshalb kündigte sie fristlos.
Die Volkswirtschaftsdirektion von Rita Fuhrer (SVP) wollte diese Kündigung so nicht akzeptieren. Dagegen klagte die Frau und verlangte eine Abfindung in der Höhe von sieben bis elf Monatslöhnen.
Strafanzeige gegen Hartmann hat sich aufgedrängt
Am Dienstag wurde bekannt: Das Gericht heisst die Beschwerde der juristischen Sekretärin gut und verurteilt den Kanton zur Zahlung einer Abfindung in der Höhe von neuen Monatslöhnen. Hinzu kommen drei Monatslöhne als Entschädigung.
Wie teuer der Schuldspruch die Volkswirtschaftsdirektion zu stehen kommt ist nicht bekannt. Zum Jahreslohn der Juristin kommen alleine Gerichtskosten von über 4000 Franken hinzu.
Im Entscheid schreibt das Gericht: «Aufgrund der Kenntnisse hätte sich eine Strafanzeige gegen den Direktor des Schauspielhauses aufgedrängt.» Nicht ersichtlich sei, inwiefern von Amtsseite ein öffentliches Interesse verfolgt worden ist. Laut dem Gericht ist die Bedeutung des künstlerischen Direktors für das Kulturangebot im Kanton von dessen privater Stellung zu trennen. «Das geltende Recht würde ansonsten für bestimmte Personengruppen faktisch ausser Kraft gesetzt», so das Gericht. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.02.2010, 13:30 Uhr
Kommentar schreiben
7 Kommentare
...schon wieder ein Flop der SVP-Dame...und da wird wohl noch einiges kommen... vielleicht sollte man sich in ein paar Abendkursen mal etwas weiterbilden und weniger selbstherrlich auftreten...die Kosten sollten auf jeden Fall von der SVP übernommen werden und ganz sicher nicht vom Staat. Antworten


































