Knatsch um Nervous-Bar: Stadtpräsidentin droht Prozess
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 22.01.2010
Artikel zum Thema
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- Nervous-Bar-Betreiber entschuldigt sich bei Mauch
- Homosexuelle werfen Corine Mauch Schwulenfeindlichkeit vor
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Der Zwist zwischen der Stadt Zürich und den Ex-Betreibern der stillgelegten Nervous-Bar, Jens Gloor und Carlos Garotta, wird zum Fall für die Justiz. Die Anklagekammer des Obergerichts hat gestern Post von Gloors und Garottas Anwalt Bruno Steiner erhalten. Im Schreiben, das dem TA vorliegt, stellt Steiner den Antrag, es sei zu prüfen, ob eine Strafuntersuchung wegen versuchter Nötigung durchzuführen sei, dies gegen Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) sowie gegen Dominik Schaub, Mitarbeiter im Präsidialdepartement. Kommt das Obergericht zum Schluss, es sei ein Anfangsverdacht vorhanden, leitet es den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter; diese wird dann prüfen, ob sie eine Untersuchung eröffnet.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist eine Strafanzeige Schaubs gegen das homosexuelle Paar. Seit Monaten laufen die beiden Männer Sturm gegen Mauch und die Behörden, weil sie im November 2008 ihre Bar schliessen mussten, nachdem die Stadt in ihren Archiven eine Bewilligung für den Umbau der Bar verschlampt hatte. Gloor und Garotta hatten am 9. Dezember im Stadthaus ein Gespräch mit Schaub heimlich aufgezeichnet und auf der Website www.nervous.ch veröffentlicht. In der Aufnahme ist zu hören, wie Schaub Gloor den Zutritt zu Mauchs Büro verweigert. Vergangene Woche erhielt Gloor einen Brief von Mauch. Darin diktierte die Stadtpräsidentin höchstpersönlich die Bedingungen, unter denen Schaub seine Anzeige zurückzuziehen gedenke. Die Situation müsse sich «nachhaltig» beruhigen, zudem müsse Gloor die «abwertenden Äusserungen, Fotomontagen und Bilder» auf seiner Website entfernen.
10'000 Franken «Schweigegeld»
Anwalt Steiner sieht darin den Versuch, Gloor und Garotta einen Maulkorb zu verpassen, und zwar folgendermassen: Die Stadt stelle den Rückzug der Anzeige in Aussicht, sofern die Barbetreiber Ruhe gäben. Darin sieht Steiner den Versuch einer Nötigung, weil «der Rückzug eines Strafantrages von der Regelung einer damit nicht zusammenhängenden Streitsache abhängig gemacht wird». Die «verhüllten Drohungen» wirken laut Steiner deshalb nachdrücklich, weil sie «mit der Autorität der Stadtpräsidentin» vorgetragen werden. Schaub sei nur ein Untergebener, der tue, was seine Herrin verlange. Steiner führt weiter aus, die Stadt Zürich sei offensichtlich bemüht, die Schliessung der Bar «unter allen Umständen vom Tisch zu wischen». Gezeigt habe sich dies bereits im September, als sie Gloor und Garotta 10'000 Franken und die Übernahme der aufgelaufenen Anwaltskosten angeboten habe – «quasi als Schweigegeld».
Das Präsidialdepartement äussert sich zum Fall nicht, da ihm Steiners Schreiben nicht vorliegt. Offen ist, wer Steiner bezahlt. Gloor und Garotta bezeichnen sich als finanziell ruiniert. Keinen Kommentar dazu gibt es von PfZ-Politikerin Susi Gut, die Steiner den Barbetreibern vermittelt hat.
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Erstellt: 22.01.2010, 04:00 Uhr





