Zürich
Krach um Zürichs schönstes Schloss
Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 02.09.2010 22 Kommentare
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Der Hausherr des Hürlimann«Schlösschens» in der Enge wird einmal mehr zurückgebunden. Das Verwaltungsgericht verbietet dem Eigentümer Edgar Schwyn, sein herrschaftliches Anwesen nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Richter haben seine Beschwerde als «unbegründet» abgewiesen. Schwyn wird nun das Bundesgericht anrufen.
Die gesamte Anlage steht seit 2007 unter Denkmalschutz. Mit diesem Verdikt wollte sich der Schlossbesitzer nie abfinden. Er empfindet noch heute die Unterschutzstellung als «materielle Enteignung». Und er rekurrierte dagegen mehrmals erfolglos. Zuletzt beim Verwaltungsgericht. Doch die Richter lassen einen grossen Neubau im historischen Garten nicht zu – lediglich ein kleineres Projekt hat die Stadt dem Eigentümer zugestanden, wie aus dem jüngsten Entscheid hervorgeht. Obendrein wird darin auch der Beschluss der Vorinstanzen bestätigt, dass sich auf feuerpolizeilichen Befehl höchstens 15 Personen gleichzeitig im Haus aufhalten dürfen. Damit durchkreuzt das Gericht Schwyns Pläne, das Schloss für zusätzliche Veranstaltungen zu nutzen. Im Keller wollte er eine Disco sowie ein Tessinergrotto und eine Raucherlounge einrichten. Darüber hinaus waren im Erdgeschoss und im ersten Stock Räume für Events geplant.
Open House am 11. September
Mittlerweile liess Schwyn Brandschutztüren, einen Notausgang im Keller sowie eine «topmoderne» Rauchmeldeanlage einbauen. Er habe dafür von der Feuerpolizei keine Bewilligung zum Verbinden mit der Feuerwehr erhalten, sagt Schwyn, weil er in dieser Sache in ein laufendes Rekursverfahren verwickelt sei. Er fühlt sich schikaniert. Nun lädt er am übernächsten Samstag Bevölkerung und Medien zu einem Tag der offenen Tür in die Villa ein, «um der Öffentlichkeit zu zeigen, was das Haus alles bietet und in welchem Masse die Behörden Entfaltung und Nutzung blockieren».
Die 30-Zimmer-Villa am Sihlberg zählt zu den prunkvollsten Bauten Zürichs. Türme wie bei einem Schloss, Stuckschnörkel an der Decke und Sandsteinskulpturen an der Fassade zeichnen das Haus aus. Albert Heinrich Hürlimann, der Patron der Brauerei Hürlimann, liess das Stadtschloss 1897 errichten. Sein Glanz verblasste im Laufe der Jahrzehnte. 1975 dachte man laut über den Abbruch nach. Hernach war die SteinerSchule dort eingemietet, später nutzten Wohngemeinschaften das Haus.
«Musicstar»-Villa
Es dauerte sehr lange, bis die Erben Hürlimanns einen Käufer fanden. Architekt Schwyn erwarb das Grundstück Ende Januar 2005 für 7,5 Millionen Franken – «halb geschenkt», wie er damals sagte. Nach dem Kauf steckte der neue Besitzer nach eigenen Angaben «ein Vermögen» in die Renovation. 2006 zog er mit seiner Familie dort ein. Später rügte ihn die Baurekurskommission, weil er die Liegenschaft Schritt für Schritt erneuern liess, ohne auf die Schutzwürdigkeit Rücksicht zu nehmen. Selbst als die Stadt einen Baustopp verhängte, habe er sich «eigenmächtig» über baupolizeiliche und denkmalpflegerische Auflagen hinweggesetzt.
Nun muss das Bundesgericht den Zwist um Zürichs schönstes Schloss beilegen, das einst als Herberge für die Kandidaten der Castingshow «Musicstar» oder als Schauplatz einer grossen Feier zum russischen Neujahr in die Schlagzeilen kam. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.09.2010, 14:39 Uhr
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22 Kommentare
Richtigstellung Juni 2006 hat Edgar Schwyn ein Baugesuch für 12 Kleinwohnungen im Schloss Sihlberg eingereicht, welches vom Bauamt sistiert wurde; Das Bauamt bevorzugt eine Nutzung als Geschäftshaus! Oktober 2009 wurde ein entsprechendes Umnutzungsgesuch beim Bauamt eingereicht: Bis heute keine Stellungnahme dazu, da Schloss Sihlberg sich in einem laufenden Verfahren befindet! Dezember 2008 wurde von der Feuerpolizei eine 15 Personen Beschränkung für das 1750m2 grosse Schloss verfügt; sämtliche Brandschutzexpertisen und -Vorschlägen wurden zurückgewiesen wegen dem "laufenden Verfahren"!!! Die Feuerpolizei verweigerte die Aufschaltung der neu installierte Brandmeldeanlage zur Feuerwehr! welch eine Schizophrenie! Weiteres auf www.prolex.ch. Schloss Sihlberg lässt grüssen Antworten
Samstag 11.9.2010 1500h-2200h TAG DER OFFENE TÜR auf Schloss Sihlberg Selbstverständlich muss man Schloss Sihlberg mit eigenen Augen gesehen haben, um den offensichtlichen "blödsinn", welche nun ebenfalls das Verwaltungsgericht unterstützt, geniessen zu können. Einen offenen Disput tut von nöten, und an diesem Tag der offenen Tür können wir das bei Musik, Essen und Trank gemütlich und mit vielen Leidensgenossen ausgiebig tun. An Gesprächsstof wird es uns wahrlich nicht fehlen. Übrigens gibt es detaillierte Infos und Fotos auf www.prolex.ch. Antworten
@Fredy Zürcher> Immer wieder diese Floskel der Allgemeinheit, welche höher gewichtet werden soll. Dies ist auch bei Fussballplätzen etc. so. Ihnen müsste mal so etwas passieren - und dann..? Die Beamten sollen sich schämen, und nicht erstaunt sein, wenn sich die Bürger gegen sie richten. Solches Tun ist absurd und eine Frechheit gegenüber dem Besitzer. Antworten
Herr Schwyn hat sich seine Probleme (mit der Stadt Zürich) selbst eingebrockt. Durch sein schnelles und teilweise eigenmächtige Vorgehen hat er es sich mit den Baubehörden verscherzt. Vorgängige Abklärungen mit dem Bauamt hätten ihm so manchen nachträglichen Ärger ersparen können. Mit der Denkmalpflege lässt sich durchaus verhandeln und je nach Situation auch Kompromisse erziehlen. Antworten
Ein schönes Haus, es hat den Denkmalschutz verdient. Leider haben gierige Geschäftsleute schon viel zuviele schöne Villen abgerissen und mit wüsten Betonklötzen ersetzt. Siehe Zerstörung der Villa Seeburg an der Zollikerstrasse 60 durch Kulturpanausen, die nur das schnelle Geld vor Augen hatten. Antworten
Der sog. Heimatschutz treibt manchmal etwas abstruse Blüten, statt innovativ in die Zukunft bremsen wo es geht! Alte, vergammelte Fabrikgebäude müssen stehenbleiben, ja keine Solaranlagen aufs Dach,altes, "schützenenswertes" Bauerhaus (eine Flüchtlingsfamilie dürfte wegen menschenunwürdigem Wohnen nicht drin wohnen),etc. Wer ZAHLT, befielt! Also, Heimatschutz=Steuerzahler, gib Geld oder schweig! Antworten
Das einzig bedenkliche hier sind die Kommentare! Gianin May mit seiner Sprengungsidee gehört verboten! Das Haus ist Schutzwürdig basta! Die Interessen der Allgemeinheit sind höher zu gewichten als das Interesse eines Einzelnen. Zudem wars ein Schnäppchen, da kann man halt nicht machen was man will, das gitl auch für Architekten! Sorry! Antworten
Das geht ja gar nicht! Wenn etwas meins ist, bestimme ich auch darüber.. Basta! Wohne selbst in einem geschützten Haus, bei welchem mein Vermieter nicht mal die Fassade renovieren und besser isolieren darf. Dafür heizen wir im Winter das halbe Dorf... Zudem ist die Fassade schmutzig und sieht nicht sonderlich attraktiv aus. Wenn der Heimatschutz was bestimmen will sollen sie die Häuser kaufen! Antworten
Er soll das Ding doch in die Luft jagen. Die unter Denkmalschutzstellung ist kein Übertrag von Besitz und Eigentum. Es ist mir ziemlich unverständlich, wie der Staat privaten Besitz einfach "übernehmen" kann, wenn dann müsste er einen angemessenen Betrag/Jahr zahlen, denn der Besitzer und Eigentümer wird enorm eingeschränkt. Andernfalls soll es der Staat kaufen zu üblichen Preisen oder ruhig sein Antworten
Unverständlich, typisch und traurig. Hätte doch die Stadt im Jahr 2005 dieses Haus gekauft, statt jetzt den Eigentümer dieses Grundstückes und Hauses mit Vorschriften, Auflagen, etc. zu bombadieren. Taurig, dass wir in unserem Land keine besseren Ideen oder wichtigeres zu tun hätten, als initiativen und kreativen Menschen Steine in den Weg zu legen. Antworten
Absurdität der Bürokratie: Eine Liegenschaft, die offensichtlich (!) für mehr als 15 Personen gebaut wurde, darf nicht entsprechend genutzt werden. Derselbe Staat aber, der die Nutzung verbietet, verbietet ebenfalls bauliche Änderungen, die eine Nutzung in Übereinstimmung mit den bürokratischen Vorschriften ermöglichen würden... Nur weil der Eigentümer heute ein böser Kapitalist ist... Antworten
Unverständlich, typisch und traurig. Hätte doch die Stadt im Jahr 2005 dieses Haus gekauft, statt jetzt den Eigentümer dieses Grundstückes und Hauses mit Vorschriften, Auflagen, etc. zu bombadieren. Taurig, dass wir in unserem Land keine besseren Ideen oder wichtigeres zu tun hätten, als initiativen und kreativen Menschen Steine in den Weg zu legen. Antworten
Offenbar sind auch die zürcherischen Denkmalschützer so engstirnig wie an andern Orten. Der Eigentümer darf zahlen aber nichts bestimmen. Dass auch noch die Besucherzahl auf 15 beschränkt wird ist der Gipfel. Der Eigentümer kann sicher nicht einmal alle Verwandten und Bekannten gleichzeitig einladen. Antworten
Eigenartig. Als die Steiner-Schule noch dort eingemietet war, befanden sich sicherlich auch mehr als 15 Personen gleichzeitig im Gebäude. Diese Zahl scheint mir schon ein wenig lächerlich, wenn man sich vorstellt, wie viele Personen allein schon in eine mittlere Wohnung passen. Antworten




Edgar Schwyn
Das Statthalteramt hat entschieden, dass die Veranstaltungen auf Schloss Sihlberg rechtens waren und die Repressalien der Feuerpolizei auf falschen Annahmen basiert! Die Verfügung der Feuerpolizei Schloss Sihlberg auf 15 Personen zu beschränken ist Amtsmissbrauch und die Verweigerung des Bauamtes auf Baugesuche von Edgar Schwyn einzutreten widerrechtlich. Ein öffentlicher Disput ist angesagt! Antworten