Krach um Zürichs schönstes Schloss

Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 02.09.2010 22 Kommentare

In der Villa Sihlberg, wo einst «Musicstar»-Kandidaten einquartiert waren, dürfen keine Partys steigen. Das bestätigt das Verwaltungsgericht. Der Besitzer fühlt sich schikaniert.

1/8 Pompös: Die Villa Sihlberg, Sitz der Brauerfamilie Hürlimann.
Sophie Stieger

Streit um Villa Sihlberg

   

Der Hausherr des Hürlimann«Schlösschens» in der Enge wird einmal mehr zurückgebunden. Das Verwaltungsgericht verbietet dem Eigentümer Edgar Schwyn, sein herrschaftliches Anwesen nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Richter haben seine Beschwerde als «unbegründet» abgewiesen. Schwyn wird nun das Bundesgericht anrufen.

Die gesamte Anlage steht seit 2007 unter Denkmalschutz. Mit diesem Verdikt wollte sich der Schlossbesitzer nie abfinden. Er empfindet noch heute die Unterschutzstellung als «materielle Enteignung». Und er rekurrierte dagegen mehrmals erfolglos. Zuletzt beim Verwaltungsgericht. Doch die Richter lassen einen grossen Neubau im historischen Garten nicht zu – lediglich ein kleineres Projekt hat die Stadt dem Eigentümer zugestanden, wie aus dem jüngsten Entscheid hervorgeht. Obendrein wird darin auch der Beschluss der Vorinstanzen bestätigt, dass sich auf feuerpolizeilichen Befehl höchstens 15 Personen gleichzeitig im Haus aufhalten dürfen. Damit durchkreuzt das Gericht Schwyns Pläne, das Schloss für zusätzliche Veranstaltungen zu nutzen. Im Keller wollte er eine Disco sowie ein Tessinergrotto und eine Raucherlounge einrichten. Darüber hinaus waren im Erdgeschoss und im ersten Stock Räume für Events geplant.

Open House am 11. September

Mittlerweile liess Schwyn Brandschutztüren, einen Notausgang im Keller sowie eine «topmoderne» Rauchmeldeanlage einbauen. Er habe dafür von der Feuerpolizei keine Bewilligung zum Verbinden mit der Feuerwehr erhalten, sagt Schwyn, weil er in dieser Sache in ein laufendes Rekursverfahren verwickelt sei. Er fühlt sich schikaniert. Nun lädt er am übernächsten Samstag Bevölkerung und Medien zu einem Tag der offenen Tür in die Villa ein, «um der Öffentlichkeit zu zeigen, was das Haus alles bietet und in welchem Masse die Behörden Entfaltung und Nutzung blockieren».

Die 30-Zimmer-Villa am Sihlberg zählt zu den prunkvollsten Bauten Zürichs. Türme wie bei einem Schloss, Stuckschnörkel an der Decke und Sandsteinskulpturen an der Fassade zeichnen das Haus aus. Albert Heinrich Hürlimann, der Patron der Brauerei Hürlimann, liess das Stadtschloss 1897 errichten. Sein Glanz verblasste im Laufe der Jahrzehnte. 1975 dachte man laut über den Abbruch nach. Hernach war die SteinerSchule dort eingemietet, später nutzten Wohngemeinschaften das Haus.

«Musicstar»-Villa

Es dauerte sehr lange, bis die Erben Hürlimanns einen Käufer fanden. Architekt Schwyn erwarb das Grundstück Ende Januar 2005 für 7,5 Millionen Franken – «halb geschenkt», wie er damals sagte. Nach dem Kauf steckte der neue Besitzer nach eigenen Angaben «ein Vermögen» in die Renovation. 2006 zog er mit seiner Familie dort ein. Später rügte ihn die Baurekurskommission, weil er die Liegenschaft Schritt für Schritt erneuern liess, ohne auf die Schutzwürdigkeit Rücksicht zu nehmen. Selbst als die Stadt einen Baustopp verhängte, habe er sich «eigenmächtig» über baupolizeiliche und denkmalpflegerische Auflagen hinweggesetzt.

Nun muss das Bundesgericht den Zwist um Zürichs schönstes Schloss beilegen, das einst als Herberge für die Kandidaten der Castingshow «Musicstar» oder als Schauplatz einer grossen Feier zum russischen Neujahr in die Schlagzeilen kam. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 02.09.2010, 14:39 Uhr

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22 Kommentare

Freddy Zürcher

02.09.2010, 16:12 Uhr
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Das einzig bedenkliche hier sind die Kommentare! Gianin May mit seiner Sprengungsidee gehört verboten! Das Haus ist Schutzwürdig basta! Die Interessen der Allgemeinheit sind höher zu gewichten als das Interesse eines Einzelnen. Zudem wars ein Schnäppchen, da kann man halt nicht machen was man will, das gitl auch für Architekten! Sorry! Antworten


Stefan J. Schmid

02.09.2010, 14:59 Uhr
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Absurdität der Bürokratie: Eine Liegenschaft, die offensichtlich (!) für mehr als 15 Personen gebaut wurde, darf nicht entsprechend genutzt werden. Derselbe Staat aber, der die Nutzung verbietet, verbietet ebenfalls bauliche Änderungen, die eine Nutzung in Übereinstimmung mit den bürokratischen Vorschriften ermöglichen würden... Nur weil der Eigentümer heute ein böser Kapitalist ist... Antworten



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