Kresimir Stanic verunfallte mit 1,9 Promille

Aktualisiert am 16.01.2009

Der junge FCZ-Stürmer Kresimir Stanic hatte grosse Mengen Vodka Red Bull intus, als er mit seinem Auto in einen Findling knallte. Die nun vorliegende Anklageschrift wirft ihm vor, Todesopfer in Kauf genommen zu haben.

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Am 16. September verunfallte der FCZ-Stürmer Kresimir Stanic auf der Hirschwiesenstrasse in Zürich.
Bild: Markus Heinzer

   
Nachwuchsstürmer beim FCZ: Kresimir Stanic hatte bis zu seinem Unfall eine glanzvolle Karriere vor sich. (Bild: key)

Nachwuchsstürmer beim FCZ: Kresimir Stanic hatte bis zu seinem Unfall eine glanzvolle Karriere vor sich. (Bild: key)

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Als Kresimir Stanic am 16. September 2006 in einen Findling knallte, hatte er 1,9 Promille Alkohol im Blut. Laut der nun vorliegenden Anklageschrift nahm der Sportler damals in Volketswil an einem Geburtstagsfest teil. Obwohl er im Sinn gehabt habe, nachher mit seinem Auto nach Hause zu fahren, habe er «eine sehr grosse Menge Vodka Red Bull» und obendrein möglicherweise Bier getrunken, heisst es in der Anklageschrift.

Sechs Metallpfosten niedergemäht

Betrunken setzte er sich um etwa 2 Uhr morgens hinters Steuer. Dass er in Dübendorf ZH auf ein Trottoir geriet und dort sechs Metallpfosten der Kettenabschrankung niedermähte, merkte er in seinem Zustand gar nicht, sondern fuhr unbeirrt weiter auf die Autobahn A1, schreibt Boll. Nach dem Schöneichtunnel bog Stanic in Richtung Westtangente ab. In einer Rechstskurve verlor er laut Anklageschrift bei mindestens Tempo 110 die Herrschaft über sein Auto - erlaubt sind an dieser Stelle 60 km/h. Das Fahrzeug prallte in einen Findling auf dem Mittelstreifen, drehte sich um die eigene Achse, überschlug sich und blieb schliesslich auf der eigenen Fahrbahnhälfte stehen. Stanic verunfallte ausgangs des Schöneichtunnels auf der Hirschwiesenstrasse. Anstatt der erlaubten 60 km/h war Stanic mit mindestens 110 km/h unterwegs, als sich sein Auto überschlug.

Am 11. Februar vor Gericht

Staatsanwalt Jürg Boll beantragt Schuldsprüche für vorsätzliche und fahrlässige grobe Verletzung der Verkehrsregeln sowie vorsätzliches Fahren in fahrunfähigem Zustand, wie er in seiner Anklageschrift schreibt. Der Staatsanwalt, der die Anklageschrift verfasste, wirft Stanic vor, durch seinen Geschwindigkeitsexzess das extrem gesteigerte Risiko eines Unfalls mit Todesopfern oder Schwerverletzten in Kauf genommen zu haben. Den Antrag zum Strafmass wird er vor Gericht stellen.

Der heute knapp 24-jährige Angeklagte muss am 11. Feburar vor dem Bezirksgericht erscheinen, wie die Gerichtskanzlei am Freitag eine Meldung von «NZZ online» bestätigte. Aufgrund einer schweren Verletzung, die er sich bei dem Unfall zugezogen hat, kann Stanic seither nicht mehr als Profi-Fussballer spielen. Dieser Umstand könnte strafmindernd ins Gewicht fallen. (fsc/sda)

Erstellt: 16.01.2009, 16:25 Uhr

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