Kritik an der langen U-Haft für Randalierer
Von Liliane Minor. Aktualisiert am 28.09.2011 278 Kommentare
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Seit elf Tagen sitzt der Sohn von Peter Hofer* in Haft, ebenso wie 13 andere junge Männer. Ihnen wird vorgeworfen, an den Krawallen am Central und am Hauptbahnhof teilgenommen zu haben; sie werden unter anderem des Landfriedensbruchs beschuldigt. Darunter versteht man die Teilnahme an einer «Zusammenrottung», die Gewalttaten begeht. Strafbar macht sich auch, wer bloss mitläuft, selbst aber keine Gewalt ausübt. In Haft sind die jungen Männer, weil die Staatsanwaltschaft Absprachen mit Zeugen befürchtet.
Das hält Vater Hofer für eine Ausrede: «Ich vermute, man hat die Falschen erwischt, und die packt man nun möglichst hart an, um zu zeigen, dass man etwas macht.» Er ist nach Gesprächen mit Kollegen «ziemlich sicher», dass sich sein 18-jähriger Sohn nicht direkt an den Ausschreitungen beteiligt hatte. Hofers sind nicht die einzigen Eltern, die so denken. Franz Scherrer*, Vater eines 20-Jährigen, wirft der Staatsanwaltschaft vor, die jungen Männer aus politischen Gründen in Haft zu behalten: «Ich verstehe nicht, welche Art von Absprachen die Staatsanwaltschaft befürchtet. Es gibt doch Videoaufnahmen.»
Höchststrafe drei Jahre
Die Anwälte der Inhaftierten sehen das ähnlich. Stephan Bernard kritisiert, die Staatsanwaltschaft habe zu wenig genau dargelegt, weshalb die Untersuchungshaft nötig sei. Ein anderer Anwalt, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, findet die Dauer der Untersuchungshaft unangemessen: «Meinem Mandanten wird nur Landfriedensbruch vorgeworfen.» Die befragten Anwälte gehen davon aus, dass es der Staatsanwalt um Abschreckung gehe – das aber sei nicht der Sinn der Untersuchungshaft.
Staatsanwalt Daniel Kloiber weist die Vorwürfe zurück. «Landfriedensbruch ist keine Kleinigkeit – immerhin ist die Höchststrafe dafür drei Jahre, also gleich viel wie für Körperverletzung. Dazu kommt bei mehreren Inhaftierten der dringende Verdacht auf Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie massive Sachbeschädigung. Letzteres kann sogar mit fünf Jahren bestraft werden.» Kloiber hält die Untersuchungshaft für notwendig, weil die Inhaftierten nicht geständig seien und dringender Tatverdacht bestehe. Von einer politischen Motivation will er nichts wissen – das sei als Haftgrund gar nicht zulässig. Sechs Haftrichter hätten jeden einzelnen Antrag auf Untersuchungshaft geprüft.
Kloiber hält fest, dass jeder Inhaftierte die Möglichkeit habe, ein Haftentlassungsgesuch zu stellen. Das hat keiner der befragten Anwälte für seine Mandanten getan. Weil es aussichtslos sei, sagen diese.
* Namen geändert (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 28.09.2011, 06:57 Uhr
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278 Kommentare
Lieber Papa - nachdem Du Dich wohl die letzten Jahre nicht mehr um Deinen Sprössling gekümmert hast, ist es zwar nachvollziehbar, dass Dein Sprössling ein Unschuldslamm ist, wie es im Buche steht. Aber, die Staatsanwaltschaft hat wohl dringliche Gründe anzunehmen, dass dieser (B)Engel zusammen mit seinen hirnamputierten Kollegen einen Draufgemacht hat und nun die Konsequenzen tragen muss... Antworten


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