Kritik an neuen Mietern fürs Seefeldquartier
Begehrte Wohnlage: Die Liegenschaft an der Dufourstrasse 36 im Seefeld. (Bild: Google Maps)
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Zwei städtische Liegenschaften im Seefeld-Quartier sollen an das Zürcher Opernhaus vermietet werden. Dies hat der Zürcher Stadtrat vergangene Woche beschlossen. Für die 18 Altbauwohnungen an der Dufourstrasse 36 / Kreuzstrasse 11 soll ein unkündbarer Mietvertrag bis 2020 mit zwei Optionen auf Verlängerung um je 10 Jahre abgeschlossen werden.
SP-Gemeinderätin Jacqueline Badran wehrt sich gegen dieses Vorhaben, schreibt die NZZ am Freitag (Artikel online nicht verfügbar). In einem Postulat habe sie den Stadtrat dazu aufgefordert, die Wohnungen nach der geplanten Renovation auf dem üblichen Weg zu vermieten. Gemäss Badran sei es Aufgabe der kantonalen Liegenschaftenverwaltung (Kantag), dem Opernhaus Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Diese besitze bereits Häuser im Seefeld.
Gegenleistung Vorkaufsrecht
Sollte der Stadtrat die Wohnungen dennoch ans Opernhaus vermieten, dann fordert Badran im Gegenzug von der Kantag, sich kooperativ zu zeigen und ein Vorkaufsrecht auf ihre Liegenschaften in der Stadt zuzusichern – und das zu einem moderaten Preis.
Arno Roggo, Direktor der Stadtzürcher Liegenschaftenverwaltung, hält gegenüber der NZZ fest, dass der Kanton selbst keine geeigneten Liegenschaften besitze und sich im betreffenden Geviert bereits jetzt Werkstätten und Büros des Opernhauses befinden. Zudem würden durch das neue Arrangement Wohnungen an der Mühlebachstrasse frei. Dort habe das Theater für Regisseure und Bühnenbildner, die nur für eine Inszenierung nach Zürich kämen, ein paar Wohnungen gemietet. (tif)
Erstellt: 03.06.2011, 08:15 Uhr





