Ledergerber zur Kindermädchen-Affäre

Lange hat er geschwiegen. Doch gestern hat sich Elmar Ledergerber im «SonntagsBlick» doch noch zur Kindermädchen-Affäre geäussert.

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Der damalige SP-Stadtpräsident hatte Regierungsrätin Rita Fuhrer (SVP) vor drei Jahren darum gebeten, sich in Bern um eine Arbeitsbewilligung für die bulgarische Nanny von Schauspielhausdirektor Matthias Hartmann zu bemühen. Und Fuhrer tat ihm den Gefallen – trotz Verdachts auf Schwarzarbeit. «Jeder in diesem Land darf der Regierung einen Bittbrief schreiben», sagt Ledergerber nun. Als Arbeitgeber sei es nichts als loyal, Mitarbeitenden nach Möglichkeit zu helfen. Dabei sei es nicht um Sonderrechte für Gutbetuchte gegangen. «Jede gute Unternehmung unterstützt ihre Leute, die sie aus dem Ausland rekrutiert. Dies zu skandalisieren, finde ich verfehlt», sagte der 65-Jährige im Interview. Er habe Hartmann auch keine Arbeitsbewilligung für sein Kindermädchen versprochen, um ihn nach Zürich zu locken. (pak)

Erstellt: 28.06.2009, 22:44 Uhr

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13 Kommentare

Hans-Christian Müller

29.06.2009, 20:08 Uhr
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@Remy Wyssmann und Hans Müller: Es gibt keinen Unterschied. Die Bitte ist ja abgeschlagen worden. So weit so gut: Keine Affäre Hartmann, keine Affäre Ledergerber und keine Affäre Fuhrer; aber eine Affäre Migrationsamt, das weder die Sache zu behandeln noch mit linientreuen Mitarbeitern umzugehen wusste. Aber solches wissen ja auch die vielen Blogger nicht, die Frau Fuhrer sinnlos begeifert haben. Antworten


Jens Gloor

29.06.2009, 16:15 Uhr
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Es braucht Gesetzesrevisionen für ein dynamischeres Schweizer Recht - unsere z.T. 'hochveralteten Gesetze' wurden jahrzehntelang nie aktuellen Gegebenheiten angepasst und verursachen der Administration nun durch ihre ureigene Unangepasstheit immense Umtriebe und Kosten. Wir leben zwar in einer globalisierten Schweiz - unsere Gesetze jedoch ignorieren dies. Gnesa ist schon mal weg - Gratulation! Antworten


Ruedi Stutz

29.06.2009, 13:27 Uhr
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Auch ich habe im Jahre 2005 einen Bittbrief wegen einem russsischen Fahrer an die Regierung geschrieben. Ich musste eine Arbeitsbewillung haben. Mir wurde erlaubt diesen Angestellten fuer einige Zeit in der Schweiz zu beschaeftigen. Jedermann hat dieses Recht. Also man muss halt den Regiegerenden nur schreiben, wenn man ein pers. Problem hat. Antworten


Ruedi Lais

29.06.2009, 11:58 Uhr
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Das Relevante sind doch nicht die Bittschriften. Jede Person darf für jeden Anderen bei einer Behörde ein gutes Wort einlagen. Irritierend ist die Kündigung einer Mitarbeiterin des Migrationsamtes wegen dauernder Druckversuche von "Oben". Dem muss nachgegangen werden, bevor "Skandal" geschrieen wird. Antworten


Eugen Fischer

29.06.2009, 11:56 Uhr
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Schwarzarbeit ist in der Schweiz viel verbreitet, denn es geschieht auch bei ausländichen AkademikerInnen. Wenn Persnen weit unter dem tafiflichen Lohn Arbeiten, und dies auch noch von vielen Fachabteilungen offen übersehen werden, nur weil es unüblich sei in der Schweiz die Gesetze zu kontrollieren. Wenn wunderts, wenn von Schwarzarbeit gesprochen wird, dies deutet doch auf Nachtwächterstaat hin. Antworten


Müller Elisabeth

29.06.2009, 11:49 Uhr
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Hätte die Schweiz wirklich Schaden genommen wenn man diesem Kindermädchen eine Arbeitsbewilligung erteilt hätte? Es gibt doch Situationen wo man ein bisschen Menschenverstand und Toleranz entgegenbringen sollte. Im Vordergrund hätte doch vorallem das Wohl der Kinder von Hartmann stehen müssen. Dass sich Herr Ledergerber dafür eingesetzt hat finde ich ganz ok. Antworten


David Meili

29.06.2009, 11:49 Uhr
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Den Titel "Kindermädchen-Affäre" sollte man überdenken. Was kann das "Kindermädchen" mit einem bulgarischen Pass dafür, dass sie als junge Frau und Wanderarbeiterin in den Strudel der Abrechnungen der stadtzürcherischen SP-Politik gekommen ist. Antworten


Markus Weilenmann

29.06.2009, 10:51 Uhr
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Ledergerber hat recht, die Skandalisierung des Vorgangs ist der eigentliche Skandal! Sie wäre nur berechtigt gewesen, wenn es um das Kindermädchen von Elmar Ledergerber oder Rita Fuhrer gegangen wäre. Dann hätte man zu Recht über Vetternwirtschaft lamentieren können. Aber so? Interessant ist doch vielmehr der Interessenkonflikt zwischen Standortförderung und Mirgrationspolitik. Antworten


Christoph Keller

29.06.2009, 10:21 Uhr
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Das Amt für Migration hat ja alle Bitten abgelehnt. Also wo ist das Problem. Jeder darf einen Bittbrief schreiben, wenn er die Antwort nicht scheut. Antworten


Hans Müller

29.06.2009, 08:52 Uhr
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So funktioniert eben Korruption. Von Hartmann zu Ledergerber, von Ledergerber zu Regierungsrätin Rita Fuhrer - und schon funktioniert es in Bern. So läuft es täglich. Und das Fussvolk ärgert sich Antworten


Erich Stutz

29.06.2009, 08:39 Uhr
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Alles immer in guter absicht so,so, und wo?, sind wir angelangt, das wir je länger je mehr zur bananen republik verkommen, dass die bestehenden gesetze so treist umgangen werden. Und wehe der kleine bürger erlaubt sich dies auch!!!! Antworten


Michel Hartmann

29.06.2009, 08:38 Uhr
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herr ledergerber wusste genau, dass die angelegenheit mit seinem bittschreiben zur chefsache würde. er hat seine hohe politische funktion aus taktischen gründen eingesetzt. so wie ich ihn einschätze, war er sich seiner sache sicher. aber schlimmer finde ich die rolle von frau fuhrer, bekannt als hardlinerin in gleichgelagerten angelegenheiten. im volksmund sagt man dem 'säuhäfeli säudeckeli'. Antworten


Rémy Wyssmann

29.06.2009, 08:05 Uhr
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Der Unterschied ist nur, dass jedem Normalbürger die Bitte mit Hinweis auf irgendwelche Gesetzesartikel abgeschlagen worden wäre. Da ist eine Diktatur ehrlicher, dort wird wenigstens nicht versucht, das Ganze mit irgendwelchen billigen Ausreden zu rechtfertigen. Auf jeden Fall ist das Vertrauen in diesen Staat einmal mehr erschüttert. Zum Glück gibt es noch die Zeitungen als Kontrollinstanz. Antworten



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