Zürich

Lesendem Chauffeur droht hohe Busse

Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 15.07.2011 53 Kommentare

Die VBZ würden den Busfahrer, der während der Fahrt beim Lesen erwischt wurde, gerne bestrafen. Doch dieser kommt bisher ungeschoren davon.

SMS während der Fahrt: Fahrerin der Linie 744. (Bild: Screenshot: TeleZüri)

Lesen während der Fahrt: Chauffeur der Linie 72. (Bild: Screenshot: TeleZüri)

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Das Vergehen des Busfahrers, der auf der Linie 72 zwischen Milchbuck und Bucheggplatz SMS gelesen und in einem Büchlein geblättert hat, wiegt schwer. Dem fehlbaren Chauffeur droht nicht nur die Entlassung, sondern auch eine Busse von bis zu 10'000 Franken. Wenn eine konkrete Gefährdung besteht, liegt laut Stadtrichter Basil Müller sogar ein Vergehen vor. «Dafür kann man eine Freiheitsstrafe aussprechen.»

Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Der unbekannte Busfahrer kommt bisher ungeschoren davon: Zwar wurde sein Vergehen nicht nur beobachtet, sondern sogar gefilmt. Anstatt über den Dienstweg gelangte das Beweisvideo aber über TeleZüri zu den VBZ. Der Sender, der wie Tagesanzeiger.ch zu Tamedia gehört, weigert sich, genauere Angaben zum Hintergrund des Videos zu machen. Den VBZ sind deshalb die Hände gebunden. «Wir hätten gerne konkrete Angaben zum Fall gemacht», sagt Sprecher Andreas Uhl, «aber wir wissen ja nicht mehr darüber.» Quellenschutz lässt Uhl nicht als Argument gelten, schliesslich habe der Passagier nichts zu fürchten.

«Fristlos entlassen»

Normalerweise gelangen Berichte über Verfehlungen über das ZVV-Contactcenter zu den VBZ. Reklamationen werden laut Uhl «sehr ernst» genommen. «Es gibt keinen solchen Fall, bei dem wir keine Konsequenzen ergreifen.»

Der Chauffeur hatte aber auch Glück, dass er nicht von einem Vorgesetzten beobachtet wurde. «Wenn ich einen unserer Fahrer beim Lesen erwischen würde, würde ich ihn fristlos entlassen», sagt Björn van Aken von der Limmatbus AG. Die Beweislage sei dann sehr klar – klarer als bei einer Beschwerde eines Passagiers. Auch ein Video lasse Fragen offen, es könne dabei zu Verwechslungen kommen.

Keine Solidarität der Gewerkschaft

Nicht einmal die Gewerkschaft VPOD hat Verständnis für das Verhalten des Buschauffeurs auf der Linie 72. «Toleranz wäre in einem solchen Fall fehl am Platz», sagt Mediensprecher Balthasar Glättli. Das Strassenverkehrsgesetz gelte für alle. Der VPOD setze sich für genügend Pausen ein, in denen gelesen oder SMS geschrieben werden können, erklärt Glättli. «Aber wir kämpfen nicht für Leute, die während der Fahrt telefonieren.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 15.07.2011, 12:24 Uhr

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53 Kommentare

Klaus Stebler

15.07.2011, 10:17 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Na toll, Dauerbespitzelung auf Schritt und Tritt, jeder ein kleiner Hobbypolizist. Für den Big-Brother Alptraum braucht es offenbar kein autoritäres System, das geht auch basisdemokratisch! Antworten


Rolf Heinzmann

15.07.2011, 10:39 Uhr
Melden 38 Empfehlung

Der bünzlige möchtegern-Polizist, der die Szene gefilmt hat ist das Tausendmal grössere Übel für unsere Gesellschaft als die lesende Chauffeuse. Antworten



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