Letzigrund wird zur Sperrzone für Biertrinker
Von Franziska Kohler. Aktualisiert am 25.01.2012 51 Kommentare
Karte der «Sperrzone»
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Beim ersten Zürcher Derby der Rückrunde werden im und um das Letzigrundstadion die Zapfhähne abgedreht – zumindest jene, die Getränke mit mehr als 3 Volumenprozent Alkohol enthalten. Wie das Polizeidepartement der Stadt Zürich heute bekannt gab, herrschen am 12. Februar Einschränkungen sowohl für den Alkoholausschank als auch für den Verkauf.
Ein solches Verbot hatte die Zürcher Polizei 2007 bereits einmal erlassen – dies, obwohl damals die gesetzliche Grundlage noch nicht vorhanden gewesen war. Das Polizeidepartement wurde daraufhin vom Statthalter zurückgepfiffen, das Verbot 2009 wieder aufgehoben.
«Die Fangewalt ging spürbar zurück»
Die Polizei wollte sich mit diesem Verdikt nicht abfinden. Dies vor allem nach den guten Erfahrungen, die sie mit den Bestimmungen bis dahin gemacht hatte: «Die Fangewalt ist während der zwei Jahre, in denen der Ausschank rund ums Stadion reglementiert worden war, spürbar zurückgegangen», sagt Reto Casanova, Sprecher des Zürcher Polizeidepartements. Es sei deshalb klar gewesen, dass eine Gesetzesänderung angestrebt werden müsse.
Mit der neuen allgemeinen Polizeiverordnung, die seit dem 1. Januar in Kraft ist, konnte diese Gesetzeslücke geschlossen werden. Darin enthalten ist ein Passus, der das Alkoholverbot rund ums Fussballstadion explizit ermöglicht. Am 12. Februar bringt die Polizei die Regelung also erstmals mit der entsprechenden gesetzlichen Rückendeckung zur Anwendung – in der Hoffnung, ähnlich wüste Szenen wie beim letzten Derby im vergangenen Oktober zu verhindern.
«Bier bereits bestellt»
Die betroffenen Gastrobetriebe rund um das Letzigrundstadion können dem Verbot wenig abgewinnen: «Ich habe das Bier für das Derby bereits bestellt», sagt zum Beispiel Reto Muhmenthaler, Geschäftsführer des Restaurants Schlachthof an der Herdernstrasse 59. Als Unternehmer sei er natürlich gar nicht begeistert, «als Privatperson habe ich allerdings Verständnis». Schliesslich gehe es auch um den Schutz von Familien mit Kindern.
Ob es Einsprachen gegen das Alkoholverbot geben wird, bleibt laut Reto Casanova von der Stadtpolizei abzuwarten. «Falls es dazu kommt, haben sie allerdings keine aufschiebende Wirkung.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.01.2012, 14:04 Uhr
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51 Kommentare
Ich würde gern mal wissen, ob das Verbot auch für den Wein- und Champagnerausschank in den VIP Lounges gilt. Und das Problem wird ohnehin von der Stadt (Lauber und Co.) aufgebauscht. Bei jedem Skirennen und Schwingerfest wird mehr gesoffen. Aber Hauptsache man hat wieder etwas Echo in den Medien und tut so, als ob es ein wichtiges Problem wäre. Antworten
Ist schon lustig und gleichzeitg aber traurig; alle Kommentarschreiber sagen in etwa dasselbe. Nur die Verantwortlichen sehen es nicht so. Es ist schon bedenklich, dass Leute welche keine Ahnung haben solch wichtige Entscheide treffen (natürlich im Namen der Sicherheit). Die Leute werden das Bier mitnehmen und vor dem Spiel noch mehr trinken quasi auf Vorrat! Alkoholverbot bringt nichts! Antworten

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