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Luxus-Ausnüchterungszelle: Eine Kartonwand für 950 Franken

Ab Freitag könnte das Besäufnis in der Stadt Zürich teurer werden: Dann landen Betrunkene nicht mehr im Notfall, sondern in einer der zwölf Zellen der Zentralen Ausnüchterungsstelle ZAS.

1/10 Betrunkene im Ausgang: Wenn nötig wird die Sanität zusammen mit Sicherheitspersonal eingesetzt.
Stapo/Szene gestellt

   

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Ab 12. März 2010, 22 Uhr, stehen sie bereit: Drei Sicherheitsleute, davon eine Frau, und zwei medizinisch geschulte Fachkräfte warten von da an Wochenende für Wochenende in den Räumen der Hauptwache Urania darauf, dass die Stadtpolizei mit einem blauen Kastenwagen vorfährt, einen gefesselten Betrunkenen in den Lift schiebt und ihn nach oben verfrachtet. Dort werden sie den Klienten mit dem Metalldetektor auf Waffen überprüfen, ihm Gürtel, Schuhe und Schlüssel abnehmen und ihn in einem seperaten Raum medizinisch überprüfen.

Betrunkene, die keine Spitalpflege brauchen, können ihren Rausch dann in einer der zwölf Zellen ausschlafen, die zur neugeschaffenen Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) gehören. Diese wurde heute von den abtretenden Stadträten Robert Neukomm und Esther Maurer vorgestellt. Ziel der ZAS sei es, Berauschte, die sich und andere gefährden, in Gewahrsam zu nehmen und medizinisch überwacht auszunüchtern.

Verursacherprinzip bei Ausnüchterung

Nicht selten, so Polizeivorsteherin Maurer, sorgen betrunkene Randalierer nämlich in der Notaufnahme der Spitäler für Probleme. Mit der neuen ZAS sei stets Sicherheitspersonal zur Stelle und die Klienten könnten keinen Schaden anrichten. Ausserdem würden die Spitäler und die Regionalwachen, wo straffällige Betrunkene bisher ausgenüchtert wurden, entlastet.

Die Kosten, welche der Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle verursacht, will die Stadt stärker auf die Verursacher überwälzen. 950 Franken kostet die Nacht in der ZAS. Das entspricht einem Deluxe-Doppelzimmer im Spa Wing des Dolder Grand, bei dem allerdings keine medizinische Betreuung inbegriffen ist. Billiger kommen Klienten weg, die rasch von ihren Eltern abgeholt werden. Die sogenannte Kurzzeit-Pauschale (bis 3 Stunden) beträgt 600 Franken.

Dass nicht mehr die Krankenkasse für den Notfall-Aufenthalt aufkommt, sondern die Betrunkenen die Übernachtung in der Ausnüchterungszelle selbst berappen müssen, sei «auch vom erzieherischen Aspekt her richtig», sagte Gesundheitsvorsteher Neukomm.

Erste Ausnüchterungsstelle der Schweiz

Auch wenn die Zellen wie geplant von 600 Personen pro Jahr belegt werden, ist der Betrieb der ZAS nicht kostendeckend. «Wir gehen von einem Defizit von 350'000 Franken pro Jahr aus», erklärte Beat A. Käch, der das Projekt geleitet hatte. «Für die Schweiz ist das eine einzigartige Institution», bemerkte er. Erfahrungswerte würden deshalb noch fehlen. In diesem Jahr wird der auf ein Jahr befristete Pilotbetrieb deshalb evaluiert.

Ziel sei es, das bestehende VRZ (Vermittlungs- und Rückführungszentrum) mit der Zentralen Ausnüchterungsstelle zusammenzulegen. «Dafür suchen wir eine ebenerdige Halle, die etwa 1500 bis 2000 Quadratmeter gross ist», sagte Käch. Da jede Zelle einen eigenen Brandschutzabschnitt darstellen müsse, sei dieser Bau aber nicht billig zu haben.

Vorerst befindet sich die provisorische ZAS deshalb in bestehenden Zellen der Stapo-Hauptwache Urania. Sie wurden mit Kameras versehen, über die der Gesundheitszustand der Insassen jederzeit überwacht werden kann. Neben einer Pritsche befindet sich in den Zellen lediglich noch eine Chromstahl-Schüssel, die mit einem Karton-Wändchen vor dem wachsamen Auge der Kamera geschützt ist. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 09.03.2010, 11:21 Uhr

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33 Kommentare

Daniel Andreoli

10.03.2010, 20:24 Uhr
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Ist besoffen sein verboten, dass man eingeknastet wird? In welchem Gesetz steht das? «auch vom erzieherischen Aspekt her richtig» Ach so ist das, die Stadt will uns Erwachsene zur Abstinenz erziehen. Schon ist ein weiterer Schritt in Richtung "Kindermädchen-Staat" gemacht worden. Wo soll das alles enden? Antworten


Hans Meier

10.03.2010, 16:42 Uhr
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Herr Aregger lesen sie zuerst den Text. Oben links anfangen, unten rechts aufhören. Niemand will jemanden von seiner Alkoholkrankheit heilen. Man will Leute wegsperren, die sich im Suff nicht benehmen können. Es werden nicht einfach betrunkene eingesammelt, sondern nur diejenigen, welche stören. Antworten


Philipp Aregger

10.03.2010, 10:52 Uhr
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Okay, meine Rechnerei (s. unten) war vielleicht naiv. Aber glaubt denn jemand ernsthaft, dass die überteuerten Ausnüchterungszellen die Alkoholkranken heilt? Bei 300'000 Abhängigen und jährlich 3500 Alkoholtoten (schweizweit)? Ist es nicht so, dass hier einfach willkürliche 600 Trinker, die zufälligerweise polizeilich aufgegriffen werden, finanziell ruiniert werden? Soll man Suchtkranke abstrafen? Antworten


Andrew Mc Kinsley

10.03.2010, 10:44 Uhr
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Wirst du nicht auf der Strasse als Betrunkener ausgeraubt, dann läufst du Gefahr von der Polizei zwangsinhaftiert zu werden. Dass viele Kommentatoren die Zwangsabzocke begrüsst, das lässt erahnen wie verlumpt die Gesellschaft ist. Hauptsache die Kohle stimmt, egal ob darüber hinaus abgezockt wird. Die schöne, neue Welt von Zürich City. Antworten


Gerhard Engler

09.03.2010, 23:00 Uhr
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An alle Softies: Im Artikel steht deutlich, dass diese Zellen für "Randalierer" und "straffällige Betrunkene" gedacht sind. Ich bini der Meinung, dass man von Straffälligen durchaus 950.- einkassieren soll. Ich bin froh, wenn die Polizei betrunkene Randalierer von der Strasse wegverfrachtet, so dass ich auch abends gefahrlos durch die Stadt gehen kann. Antworten


Urs Ammann

09.03.2010, 22:43 Uhr
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ja, und wer noch nie betrunken war... der werfe den ersten STEIN! Es ging im Artikel vergessen, das für die Ambulanz ins Spital oder jetzt ZAS noch Fr. 500.-- verrechnet werden! Zur Beruhigung. Die Krankenkassen zahlen solche Eskapaden nicht. Aber immerhin, jetzt haben Zürcher Spitäler ein Aergernis weniger. Antworten


Aldo Bertozzi

09.03.2010, 22:35 Uhr
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Verursacherprinzip erst bei Ausnüchterung? "Alkoholabgabeverbot § 25. (GGG) Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Betrunkene,.....ist verboten" Gemäss § 25 (GGG) müssten auch die Wirte die sich nicht an den § 25 halten für die verursachten Kosten aufkommen und bei gehäuften Fällen ihnen das Patent entzogen werden. die Gesetzlichen Grundlagen sind schon seit Jahrzehnten vorhand Antworten


Jean Weiss

09.03.2010, 21:19 Uhr
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Find ich gut. Jetzt weiss jeder was Sache ist und könnte sich zurückhalten! Wenns denn doch sein muss, dann müssen die "Kunden" oder deren Vormundschaft geradestehen, und nicht der Steuerzahler! 950 Franken kommen zusammen wegen Gebäude, Reinigung, ärztliche Bewachung, Transport, Sicherheitspersonal... Antworten


Renato Kempter

09.03.2010, 19:55 Uhr
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@Aregger: Schon überlegt, dass am Montag, Dienstag und Mittwoch weniger über den Durst drinken, als an einem Freitag und Samstag? 600 heisst nicht, dass pro Nacht 2 dort schlafen, sondern am Wochenende vielleicht mal 12 und am Montag keiner. Ernsthaft mal nachdenken, bevor einfach losgeschrien wird... Antworten


Rudi Meier

09.03.2010, 19:23 Uhr
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Meine Interessen fuer die Schweiz sind intakt, auch wenn ich derzeit weit weg der Heimat mein Leben friste. Ich moechte all jenen, die zur Umsetzung dieser Idee beigetragen haben, gratulieren. Ja, man soll sie zahlen lassen. Der erzieherische Effekt wird bestimmt nicht ausbleiben. Bravo, Zuerich auf dem richtigen Weg. Antworten


Balduin Meier

09.03.2010, 19:17 Uhr
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@Philipp Aregger: "Wochenende für Wochenende" steht da, also wohl an etwas über 100 Tagen im Jahr. Erst lesen, dann motzen. Antworten


Roman Racine

09.03.2010, 19:17 Uhr
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Philipp Aregger: Besoffene fallen nicht regelmässig übers Jahr an, sondern gehäuft an Freitagen und Samstagen, sowie zu bestimmten Festen. Entsprechend müssen die Kapazitäten dimensioniert sein. Antworten


Peter Troxler

09.03.2010, 19:14 Uhr
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@Philipp Aregger: ist halt auch nur die polizei und kein hotel; und mit den geplanten 570k umsatz werden sie, @david nescho, keine ärzte zahlen können. aber vielleicht sorgt die zürcher ärztekammer dafür, dass unter den betrunkenen regelmässig ärzte sind, die können sich die übernachtung auch leisten ... Antworten


Jüge Diener

09.03.2010, 18:03 Uhr
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@david nescho: Wenn man deinen Kommentar liest, müsste man meinen du seist ein Kandidat für diese Einrichtung. Keine Angst, Leute die dort reinkommen, sind so besoffen das sie sich kaum Gedanken übers langsame Atmen machen.Und im Notfall ist ja der Notfall auch noch da, also haut rein und bezahlt diese Kabinen. Antworten


Marcchione Luigi

09.03.2010, 17:26 Uhr
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Ich würde die "Klienten" am Morgen auch die Zelle putzen lassen. Das spart Kosten beim Putzpersonal und wirkt erzieherisch. Antworten


Yen Zotto

09.03.2010, 17:17 Uhr
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@Philipp Aregger: danke für die Rechenübung. Aber glauben Sie, dass die Betrunkenen sich absprechen werden, so dass jeden Tag genau gleich viele abgeliefert werden? Antworten


Yuri Zainfeld

09.03.2010, 16:18 Uhr
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Also ein weiterer Schritt im Vormarsch der Sittenpolizei in Zürich. Darum liebes Partyvolk aufgepasst: nicht mehr trinken und nur noch auf leisen Sohlen durch Zürich schleichen! Sonst werdet ihr mit eisernen Handschuhen in die Erziehungsanstalt gesteckt! Antworten


Andreas Steiger

09.03.2010, 16:17 Uhr
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Philipp Aregger: Unter der Woche dürfte so eine Ausnüchterungszelle kaum zur Anwendung kommen, sondern vor allem am Wochenende. Wenn man mit 100 Tagen pro Jahr rechnet, an denen wirklich etwas los ist, kommt man auf eine durchschnittliche Belegung von etwa 50%, und etwas Spielraum kann wohl auch nicht schaden. Antworten


david nescho

09.03.2010, 15:57 Uhr
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Hans Lauber hat recht: richtig abkassieren bei den Besoffenen, und nicht ein "Alibidefizit" machen. Àrzte sind anscheinend keine da, sondern "medizinisch geschulte Fachkräfte", sind das Securitas mit Nothelferkurs und Rot-Blau-Stift, die Atmung und Puls protokollieren? Hoffen wir, dass kein Besoffener auf die Idee kommt, ganz langsam zu atmen, sonst müsste er doch noch ins Spital verlegt werden. Antworten


Roman Racine

09.03.2010, 15:54 Uhr
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Edi Kuster: Fünf Mitarbeiter, die immer bezahlt werden müssen, jemand, der am Morgen die von den Besoffenen angerichtete Sauerei wegputzen muss, die Räumlichkeiten, Verwaltungsaufwand usw. Wieso sollte der Staat die Kosten tragen? Die Leute sollen froh sein, dass der Staat zu ihnen schaut, wenn dies schon ihre eigenen Saufkumpane nicht tun. Antworten


Hans Müller

09.03.2010, 15:43 Uhr
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Die Zellen gleich noch rosa streichen. Die Forschung hat herausgefunden, dass dann Aggressionen fast nicht mehr möglich sind (das habe ich aus dem Tagesanzeiger-Magazin!) Antworten


Philipp Aregger

09.03.2010, 15:32 Uhr
Melden 1 Empfehlung

12 Zellen mit einer Gesamtkapazität von 4380 Übernachtungen/Jahr? Aber die Polizei rechnet nur mit 600 jährlichen Fällen, also weniger als zwei pro Nacht? Mittlere Auslastung gerade mal 14 Prozent? Während nichts desto trotz die grosse Mehrheit der Besoffenen unbehelligt bleibt? Darf man das einen Verhältnisblödsinn nennen? Lässt sich die Hochrüstung der Polizei überhaupt noch stoppen? Antworten


Jan Maurer

09.03.2010, 15:17 Uhr
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Das ist schon in ordnung. Wer seine Grenzen nicht kennt, muss halt bezahlen. Es wird niemand dazu gezweungen, bis zur besinnungslosigkeit zu saufen. Die folgen sollen ruhig ein wenig weh tun. Antworten


Markus Steiff

09.03.2010, 15:16 Uhr
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Entweder gibt's einen Haufen Kommentare, dass die Justiz zu lasch sei (z.B. Prügler von München), wenn die Polizei aber wie hier die Kosten mal auf die Verursacher überwälzt und diese eine saftige Rechnung bekommen, ist's aber auch wieder nicht recht... Antworten


Manuel Schaub

09.03.2010, 14:45 Uhr
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@Tom: So ein Blödsinn. Wie wenn die Polizei auch nur einen Rappen davon sehen würde. Mir ists völlig Egal, was die Betroffenen Zaheln müssen, wer sich so betrinkt, hat die Konsequenzen zu tragen. Persönlich, nicht via Krankenkasse zur Last der Allgemeinheit. Antworten


Ernst Bolliger

09.03.2010, 14:43 Uhr
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Wie lange dürfen wohl diese Zellen betrieben werden ? Ich höre schon die Menschenrechtler ...... Antworten


Josef Schwarz

09.03.2010, 14:33 Uhr
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90% der "Kunden" dieser Institution werden sowieso solche sein, welche sich diese Fr 950 nicht leisten können. Mit anderen Worten, der Steuerzahler zahlt für dieses zusätzliche "Sozialwerk". Antworten


Ueli Hoch

09.03.2010, 14:12 Uhr
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@Tom Kuhn. Bisher wurden Stockbesoffene ins Spital eingeliefert und bezahlt hat dann die Allgemeinheit via Krankenkasse, findest das etwa fair??? Wer sich bis zum Umfallen besäuft ist selber schuld und soll den Schaden bitte sehr auch selber bezahlen!! Antworten


Edi Kuster

09.03.2010, 14:05 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Mich würde schon interessieren, wie die Stadt auf CHF 950 pro Nacht kommt. Werden jetzt neu in der ganzen Stadt nach soviel Betrunken gesucht, bis das Projekt kostenneutral wird? Antworten


Marc Sailer

09.03.2010, 14:02 Uhr
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In Hamburg gibt es schon seit X-Jahren, die ZAB (Zentralambulanz für Betrunkene), mit professioneller Erfahrung des oben beschriebenen Projektes. Mal so als Tip für die Zürcher: Fragt doch mal da nach wie die Erfahrungen sind, so könnt ihr nicht nur für euer "Pilotprojekt" lernen, sondern profitiert gleich noch von ca. 30 Jahren Erfahrung und spart nebenbei sogar noch Geld für die Auswertung..... Antworten


Tom Kuhn

09.03.2010, 13:51 Uhr
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Langsam wird deutlich, dass die Polizei nur noch auf das Geld aus ist. Wer entscheidet die Inhaftierung in der Luxus-Ausnüchterungszelle? Wie viel beträgt der effektive Personal- inkl. Materialaufwand? Da ist ein Gefängnis ja noch deutlich billiger. Das kann doch nicht sein, dass betrunkene für eine Übernachtung das zehnfache eines normalen Hotelzimmers bezahlen müssen? Die Polizei dein Freund!!?? Antworten


Thomas Zaugg

09.03.2010, 13:45 Uhr
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"Billiger kommen Klienten weg, die rasch von ihren Eltern abgeholt werden." -> Dumm nur wenn ich als Sohn meinen Vater dort abholen muss. Geht das das denn auch andersrum, oder müssen Leute die keine Eltern mehr haben automatisch die ganze Nacht bleiben? :-) Antworten


hans lauber

09.03.2010, 13:37 Uhr
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und wieso können denn nicht alle kosten auf die verursacher überwälzt werden? bei einem defizit von 350'000 und einer "besucherzahl" von 600 kostet dann die übernachtung einfach 1'550 statt 950 franken. Antworten



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