Machens die Bündner besser?
Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 10.10.2011 18 Kommentare
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Die Baugesetzrevision von Silvaplana
Im Februar 2010 haben die Stimmberechtigten von Silvaplana die Baugesetzrevision deutlich angenommen, in der diese Zweitwohnungssteuer festgelegt wurde. Die Bündner Regierung hat die Revision im März dieses Jahres genehmigt. Noch ist das neue Gesetz nicht in Kraft, weil ein Verfahren vor Verwaltungsgericht hängig ist.
Die Steuererträge sind zweckbestimmt. Gerechnet wird mit 1500 bis 3000 Franken pro Jahr und Wohnung. Die Erträge fliessen in die lokale Hotel- und Gewerbeförderung sowie in den Bau von Erstwohnungen.
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Verschlossene Fensterläden und leer stehende Häuser an bester Lage – ein Bild, das in Zürich immer häufiger zu sehen ist. Gemäss einem Bericht des «Tages-Anzeigers» wurde bereits im Jahr 2000 jede 20. Wohnung als Zweitwohnsitz genutzt. Tendenz steigend.
Berggemeinden kennen dieses Phänomen schon lange. So beträgt der Bestand an Zweitwohnungen in einigen Tourismusdestinationen im Kanton Graubünden bis zu 75 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes. In Silvaplana hat man Gegenmassnahmen ergriffen: Es ist die erste Gemeinde der Schweiz, die Lenkungsabgaben in Form einer jährlich wiederkehrenden Steuer zur Eindämmung von sogenannten «kalten Betten» erheben will.
Konkret beträgt der Steuersatz zwei Promille des Vermögenssteuerwertes der Zweitwohnung. Nicht steuerpflichtig sind «touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen», also Wohnungen, die temporär untervermietet werden. Zudem kann eine Steuerreduktion erwirkt werden, wenn man nachweisen kann, dass die Zweitwohnung in der Hauptsaisonzeit touristisch genutzt wurde. Die Bevölkerung von Silvaplana erhofft sich dadurch eine höhere Wohnungsauslastung.
Mit höherem Eigenmietwert gegen kalte Betten
Könnte das Besteuerungssystem aus Silvaplana auch in Zürich angewendet werden? Niklaus Scherr, AL-Gemeinderat und Vorstandsmitglied des Stadtzürcher Mieterinnen- und Mieterverbandes, winkt ab. «Die Regelung ist für Zürich kaum eine Option. In Silvaplana würden die touristischen Nutzungen zu geplanten Ferienzeiten stattfinden. Hier gibt es keine Hochsaison.»
Für Scherr gibt es zwei Instrumente, um kalte Betten in Zürich zu vermeiden: Über den Wohnanteil eines Gebiets und über den Eigenmietwert einer Wohnung. «Der Wohnanteilsplan sieht vor, dass auf einem festgelegten Siedlungsgebiet ein bestimmter Anteil als Wohnraum genutzt wird», erklärt Scherr. «Heute werden selbst Hotelnutzungen dem Wohnanteil in einem Gebiet angerechnet. Wenn es hier nicht bald gesetzliche Präzisierungen gibt, dann kann das zu Missbrauch führen.»
Auch der Eigenmietwert liegt gemäss Scherr noch zu tief. Unter Eigenmietwert versteht man den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft oder Wohnung. Er wird dem Eigentümer zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. «Um Eigentümer nicht zu stark zu belasten, wird er deutlich unter dem marktüblichen Mietwert angerechnet. In der Regel bewegt er sich zwischen 60 und 70 Prozent des regulären Mietzinses», so Scherr. «Wenn dieser Eigenmietwert auf 100 Prozent erhöht würde, würden Zweitwohnungen unattraktiv.»
Zürich lässt sich nicht mit einem Ferienort vergleichen
Für Roger Liebi, Präsident SVP Stadt Zürich, ist das System Silvaplana ebenfalls keine gangbare Methode, um in Zürich kalte Betten zu vermeiden. «Die dortige Situation lässt sich nicht mit jener hier in Zürich vergleichen», sagt er auf Anfrage. «Silvaplana ist ein Ferienort, in dem Zweitwohnungen zum Teil nur zwei bis sechs Wochen pro Jahr genutzt werden. Da sehe ich diese Massnahme ein. Aber ich glaube nicht, dass die Wohnungen hier in Zürich so lange leer bleiben – zumindest nicht Tausende.»
Er sei zudem grundsätzlich dagegen, dass jemand dazu gezwungen wird, Eigentum zu vermieten. Auch von einer zusätzlichen Besteuerung hält er nichts. «Man müsste hierzu eruieren können, wie oft jemand in einer Wohnung ist», so Liebi.
Stadtrat muss im Januar 2012 Vorlage präsentieren
Dem Zürcher Stadtrat ist das Problem der Zweitwohnungen bekannt. «Das Thema ist schon lange auf dem Tisch», betont Niklaus Scherr. Bereits im Januar 2010 hat der Gesamtgemeinderat eine Motion überwiesen, in der gefordert wird, dass Zweitwohnungen, Business-Appartements und touristische Beherbungsflächen wie Hotels nicht der Wohnanteilsfläche angerechnet werden. «Im Januar 2012 muss der Stadtrat eine Vorlage dazu präsentieren», so Scherr.
Wichtig sei auch eine genaue Definition darüber, was als Zweitwohnung bezeichnet werden kann, sowie eine Kontrolle über die effektive Anzahl der Zweitwohnsitze in Zürich. «Das ist bisher kaum möglich, da es keine Erhebungen gibt», weiss Scherr. «Im kommenden Jahr werden die Daten der Gebäudezählung von Ende 2010 vorliegen. Dann sieht man, welche Wohnungen dauerhaft belegt waren. Die Differenz zu den leer stehenden Wohnungen gibt dann Auskunft darüber, wie hoch der Zweitwohnungsanteil in einem Gebiet ungefähr ist. Zweitwohnsitze bleiben aber eine statistische Grauzone.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 10.10.2011, 15:37 Uhr
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18 Kommentare
Jetzt, wo die Bauern ihr Land teuer verkauft haben, das ganze Bauland verbaut ist und damit kein (italienisches?) Geld mehr fliesst, suchen sie wohl nach neuen Möglichkeiten der Bewirtschaftung.
Davon abgesehen finde ich die Idee super, allerdings ist dieser Umgang mit einem selbstgeschaffenen Problem schon ein bisschen heuchlerisch.
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