Zürich

Merkblatt für Prostituierte

Aktualisiert am 30.11.2009

Strassenprostituierte von Zürich werden ab 1. Dezember 2009 per Broschüre darüber informiert, was in der Stadt erlaubt ist und was nicht.

Erlaubt ist, was nicht stört: Prostituierte werden in einer Broschüre über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt.

Erlaubt ist, was nicht stört: Prostituierte werden in einer Broschüre über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. (Bild: Keystone)

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Die neu Info-Broschüre wird den Frauen von Mitarbeitenden der Stadtpolizei sowie von verschiedenen städtischen und privaten Organisationen abgegeben. Das kleine Büchlein ist in zehn Sprachen verfasst und soll dazu beitragen, Immissionen für die Wohnbevölkerung zu vermindern und die Sicherheit und Gesundheit der Prostituierten zu erhöhen. Es enthält aber auch Informationen über die Rechte und Pflichten der sich prostituierenden Menschen. In einem beiliegenden Stadtplan sind soziale und medizinische Hilfsstellen sowie die Polizeiposten aufgeführt und die geltenden Strichzonen eingezeichnet.

Die Broschüre ist eine Gemeinschaftsproduktion der Stadtpolizei Zürich und mehrerer staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen. Laut einer Medienmitteilung des Zürcher Polizeidepartementes wurde diese Information wegen des starken Zustroms von Prostituierten – namentlich aus dem osteuropäischen Raum – notwendig. Es habe sich gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Vorschriften oft nicht bekannt sind oder missachtet werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Als Folge davon haben sich rechtswidrige Verhaltensweisen eingebürgert, die zunehmend zu einer Belastung für die betroffene Quartierbevölkerung wurden. (tif)

Erstellt: 30.11.2009, 14:20 Uhr

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