Mit TV-Spots gegen Tramunfälle
Aktualisiert am 01.12.2011 2 Kommentare
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Rund 90 Prozent aller Unfälle mit Trams sind gemäss der Stadtpolizei Zürich auf Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen (Tagesanzeiger.ch/Newsnet berichtete). Die Polizei lanciert nun eine Kampagne, um künftige Unfälle zu verhindern.
Die Kampagne führt die Stadtpolizei gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben Zürich (VBZ) und der Dienstabteilung Verkehr des Stadtzürcher Polizeidepartementes (DAV) durch, wie die Organisationen heute Donnerstag mitteilten. Sie startet mit TV-Spots. Darin werde gezeigt, dass ein Tram nach einer Vollbremsung rund drei Mal mehr Weg zurücklegen müsse als ein Auto. Schon bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h stehe ein Tramzug mit einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen erst nach zehn Metern still, ein Auto bei trockener Fahrbahn dagegen nach 3 Metern.
Jährlich komme es in der Stadt Zürich im Schnitt zu 120 Tramunfällen. Häufige Ursachen seien Unaufmerksamkeit, Missachten des Tramvortrittes oder Ablenkung. Die VBZ, die DAV und die Stadtpolizei weisen darauf hin, dass ein Tram selbst auf einem Fussgängerstreifen vortrittsberechtigt sei. Wer Tramgleise überquere, solle zuerst nach links und rechts blicken und sich dadurch vergewissern, dass kein Tram nahe. (pia/sda)
Erstellt: 01.12.2011, 10:59 Uhr
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2 Kommentare
Jede Kampagne ist sicher gut gemeint, aber es wird auch wieder nichts nützen. Es wird ausführlich über Zwischenfälle berichtet und die Leute nehmen's zur Kenntnis und kurze Zeit später machen sie die gleichen Fehler wie die Personen die in einen Unfall verwickelt sind. Natürlich sind immer die anderen schuld. Darum gilt wie schon früher: Zuerst schauen und dann fahren oder gehen. So einfach wär's. Antworten
"Wer Tramgleise überquere, solle zuerst nach links und rechts blicken und sich dadurch vergewissern, dass kein Tram nahe". Bedenklich wenn man Erwachsenen Menschen das kleine 1 x 1 noch beibringen muss. Manchmal frage ich wirklich, wie erwachsen manche Erwachsenen wirklich sind. Und nun noch ein kleiner Tipp. Das Gleiche gilt auch vor dem Überqueren einer Strasse. Antworten

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