Zürich

Mörgeli verlangt 156'000 Franken von der Uni Zürich

Aktualisiert am 11.11.2012

Wenn Christoph Mörgeli nicht wieder als Medizinhistoriker an der Universität Zürich arbeiten darf, fordert er von der Universität 156'000 Franken.

Sieht seine wissenschaftliche wie auch politische Karriere beschädigt: Christoph Mörgeli im Medizinhistorischen Museum. (Archivbild TA)

Sieht seine wissenschaftliche wie auch politische Karriere beschädigt: Christoph Mörgeli im Medizinhistorischen Museum. (Archivbild TA)

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Christoph Mörgelis Anwalt Manfred Küng bestätigt eine Meldung der Zeitung «Sonntag». Demnach fordert Mörgeli von der Universität Zürich, wieder angestellt zu werden – oder andernfalls eine Abfindung von 156'000 Franken. Im Rekurs an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen begründet Küng die finanzielle Forderung damit, dass Mörgelis berufliche Karriere durch die Kündigung zerstört und seine wissenschaftliche wie auch politische Karriere beschädigt werde.

Daher sei eine Abfindung auf das Maximum von 14 Monatslöhnen festzusetzen, gemäss den Entschädigungen für eine missbräuchliche Kündigung nach Obligationenrecht. Dies entspricht 109'200 Franken. Ausserdem fordert Küng für seinen Mandanten eine Entschädigung in Höhe von sechs Monatslöhnen oder 46'800 Franken.

Auch Beschwerde beim Verwaltungsgericht hängig

Küng hatte in Mörgelis Namen auch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Mörgeli war im September von der Universität Zürich entlassen worden. Als Gründe führt die Universität ungenügende Leistungen und illoyales Verhalten an. Mörgeli sieht sich jedoch als Opfer eines politischen Komplotts. (mw/sda)

Erstellt: 11.11.2012, 14:06 Uhr

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