Zürich
Mörgeli verlangt 156'000 Franken von der Uni Zürich
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Christoph Mörgelis Anwalt Manfred Küng bestätigt eine Meldung der Zeitung «Sonntag». Demnach fordert Mörgeli von der Universität Zürich, wieder angestellt zu werden – oder andernfalls eine Abfindung von 156'000 Franken. Im Rekurs an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen begründet Küng die finanzielle Forderung damit, dass Mörgelis berufliche Karriere durch die Kündigung zerstört und seine wissenschaftliche wie auch politische Karriere beschädigt werde.
Daher sei eine Abfindung auf das Maximum von 14 Monatslöhnen festzusetzen, gemäss den Entschädigungen für eine missbräuchliche Kündigung nach Obligationenrecht. Dies entspricht 109'200 Franken. Ausserdem fordert Küng für seinen Mandanten eine Entschädigung in Höhe von sechs Monatslöhnen oder 46'800 Franken.
Auch Beschwerde beim Verwaltungsgericht hängig
Küng hatte in Mörgelis Namen auch eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Mörgeli war im September von der Universität Zürich entlassen worden. Als Gründe führt die Universität ungenügende Leistungen und illoyales Verhalten an. Mörgeli sieht sich jedoch als Opfer eines politischen Komplotts. (mw/sda)
Erstellt: 11.11.2012, 14:06 Uhr
























