Zürich

Iwan Städler
Reporter Tages-Anzeiger


Mörgelis Anwalt will notfalls bis nach Strassburg gehen

Aktualisiert am 09.11.2012 132 Kommentare

Um Christoph Mörgeli zurück ins Museum zu bringen, setzt sein Anwalt auch auf fremde Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Rekurriert gegen seine Entlassung von der Universität Zürich: Christoph Mörgerli verlässt am 17. September 2012 das Bundeshaus.

Rekurriert gegen seine Entlassung von der Universität Zürich: Christoph Mörgerli verlässt am 17. September 2012 das Bundeshaus.

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Die Entlassung von SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli durch die Uni Zürich wird vorderhand nicht politisch untersucht. Dies hat die kantonsrätliche Aufsichtskommission gestern entschieden. Sie will erst die juristischen Verfahren und die Ermittlungen wegen einer allfälligen Amtsgeheimnisverletzung abwarten. Das kann dauern. Mörgelis Anwalt, der Solothurner SVP-Kantonsrat Manfred Küng, hat nämlich gleich zwei Rekurse eingereicht:

  • Im ersten ficht er Mörgelis Entlassung an sich bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen an.
  • Mit einem zweiten Rekurs, der bisher nicht bekannt war, wendet sich Küng ans Zürcher Verwaltungsgericht. Es geht um ein Ausstandsbegehren gegen Unirektor Andreas Fischer, das Küng am 27. September eingereicht hat – also nachdem Fischer Mörgelis Entlassung vor den Medien angekündigt hatte, aber noch vor der offiziellen Kündigung, die wegen Einräumens des rechtlichen Gehörs erst am 28. September erfolgen konnte.

Aeppli wollte nicht in den Ausstand

Regierungsrätin Regine Aeppli hatte dieses Ausstandsbegehren als Präsidentin des Universitätsrats umgehend abgelehnt. Zu Unrecht, moniert nun Küng. Der Rektor sei beim Erlass der definitiven Entlassung nicht mehr unbefangen gewesen, weil er sich an der Medienkonferenz bereits festgelegt habe. Den entsprechenden Rekurs gegen Aepplis Entscheid konnte Küng direkt beim Verwaltungsgericht einreichen. Denn die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen ist vom Universitätsrat gewählt und kann daher nicht über dessen Präsidentin richten.

Küngs Hoffnung: «Heisst das Verwaltungsgericht den Rekurs gut, hätte der Rektor in Ausstand treten müssen – womit keine Kündigung zustande gekommen ist und Christoph Mörgeli wieder an seinem Pult sitzt.» Dann bräuchte der Anwalt den Rekurs gegen die eigentliche Entlassung nicht mehr. Er hat daher bei der Rekurskommission ein Sistierungsgesuch gestellt, das von dieser gutgeheissen worden ist.

Wie bei diskriminierten Frauen

Sollte Mörgeli hingegen vor Verwaltungsgericht unterliegen, würde der erste Rekurs wieder aufgenommen. Auch hier will Küng aufs Ganze gehen. Er möchte nicht nur zusätzliche Monatslöhne erstreiten, sondern er fordert eine Weiterführung des Anstellungsverhältnisses. Seine Argumentation: Laut Gesetz müsse weiterbeschäftigt werden, wer wegen Geschlechterdiskriminierung zu Unrecht entlassen worden sei. Artikel 14 der Menschenrechtskonvention gewichte aber die politische Diskriminierung gleich wie jene wegen des Geschlechts. Also dürfe auch Christoph Mörgeli bleiben. «Das gibt einen Fall für Strassburg», prognostiziert Küng.

Bei einem Nein der Rekurskommission wären aber auch bei diesem Begehren erst das Zürcher Verwaltungsgericht und das Bundesgericht am Zug. So lange will der Präsident der parlamentarischen Aufsichtskommission, Hans-Peter Portmann (FDP), nicht warten. Bereits nach dem Verwaltungsgericht werde man über eine allfällige politische Untersuchung entscheiden. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.11.2012, 08:25 Uhr

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132 Kommentare

Petra Wyss

09.11.2012, 08:16 Uhr
Melden 566 Empfehlung 70

Typisch SVP. Immer wehren sie sich gegen den Einfluss des Auslands auf die Schweiz, reden von Fremdbestimmung und Einmischung in unser Schweizer Rechtssystem.
Aber wenn es einem SVPler nützt, akzeptiert man nicht nur ein ausländisches Gericht (Strassburg), nein - man will dort sogar Klage erheben, weil man die Schweizer Gerichte nicht akzeptiert.
Antworten


Kurt Schmid

09.11.2012, 08:19 Uhr
Melden 545 Empfehlung 65

Wie erbärmlich, ist es nicht gerade die SVP die sich gegen fremde Richter wehrt und nun soll die Causa Mörgeli in Strassburg entschieden werden. Gegen alle austeilen ohne Skrupel, wenn es einem selber trifft ist die Dünnhäutigkeit nicht zu übertreffen Antworten



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