Mutter wude gebüsst, weil sie dem Vater die Kinder nicht gab

Eine Mutter wird bestraft, weil sie dem Vater ihrer Kinder das Besuchsrecht verweigerte. Mittlerweile hat er die Kinder nach Argentinien entführt.

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Seit mehr als vier Monaten hat die 34-jährige Polin ihre 9-jährige Tochter und ihren 6-jährigen Sohn nicht mehr gesehen: Ihr Ehemann hat die Kinder in seine Heimat, nach Argentinien, entführt. Alle Versuche, die Kinder rückführen zu lassen, scheiterten. Trotzdem stand die Mutter gestern vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Dietikon und wurde mit 700 Franken Busse bestraft – weil sie ihrem Mann im Frühling 2007 dreimal das Besuchsrecht verweigert hat.

Dass der Argentinier seine Ehefrau deswegen anzeigte, hat offenbar System. Zwischen dem Paar tobt ein erbitterter Trennungskrieg. Sein erklärtes Ziel: Das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Alle paar Monate traf man sich vor Gericht, siebenmal unterlag er beim Versuch, die Obhut zu erlangen. Mit der Zeit griff er zu immer radikaleren Mitteln, um seine Frau zu diskreditieren, die er als psychisch krank und «Wolf im Schafspelz» bezeichnete.

Er entzog ihr die Kinder auch

Im April 2007 verweigerte die sichtlich verzweifelte Mutter ihrem Mann erstmals das Besuchsrecht. Sie erklärte das so: «Ich hatte Angst, dass er mich schlägt oder schubst oder vor den Kindern beleidigt. Und dass er die Kinder nicht zurückbringt.» Unzählige Male sei sie bei den Behörden gewesen, wegen Tätlichkeiten und weil er die Kinder regelmässig zu spät zurückbrachte oder zu sich nahm, wenn er gar kein Besuchsrecht hatte. Erfolglos.

Im Frühjahr 2007 eskalierte die Situation. Nach Drohungen und Angriffen sprach die Polizei im Mai ein Kontaktverbot gegen ihn aus. Und trotzdem begleiteten ihn zwei Polizisten noch am Abend nach der Einvernahme zu ihr, damit er die Kinder zu sich holen konnte, weil jener Tag sein Besuchstag war. Da weigerte sie sich, ihm die Kinder mitzugeben. Zwei Tage später, als er erneut bei ihr klingelte, um die Kinder abzuholen, öffnete sie die Türe nicht.

Wäre es nach der Staatsanwaltschaft gegangen, wäre die Frau wegen mehrfachen «Entziehens von Unmündigen» – so heisst der Straftatbestand – mit 30 Tagessätzen zu 100 Franken sowie einer Busse von 500 Franken bestraft worden. Die Verteidigerin forderte Freispruch. Ihre Mandantin sei irrtümlich der Ansicht gewesen, sie habe ihm das Besuchsrecht verweigern dürfen. Zudem sei sie durch die Entführung bereits genug gestraft.

Dem Richter fiel es nicht leicht, zu erklären, warum er die Frau trotzdem schuldig sprach. Zwar sei es ungleich schlimmer, was der Mann getan habe – trotzdem habe auch die Frau eine Straftat begangen. Die Angeklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie einer Entführung habe vorbeugen wollen: «In den Akten aus dem Jahr 2007 war nie die Rede von einer akuten Gefahr für die Kinder.» Weil sie aber in schwerer Bedrängnis gehandelt habe, komme sie mit einer Busse davon.

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Erstellt: 25.11.2008, 22:50 Uhr

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13 Kommentare

René Keller

01.12.2008, 07:28 Uhr
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Würde das Dietikoner Gericht und Behörden nach einem ähnlichen Modell arbeiten wie in D-Cochem www.ak-cochem.de , was sehr wohl möglich ist - auch in der Schweiz - dann würde es den Kindern und beiden Eltern und ihren Sozialverbänden besser gehen. Leider haben es die Dietikoner Behörden und Gerichte bisher verpasst diese andere Art der Konfliktösung zu lernen. mfg - R. Keller, Familienmediator Antworten


Gene Amdahl

01.12.2008, 00:29 Uhr
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Auch ich kämpfe seit langem mit dem JS und Bezirksgericht Dielsdorf. Liebe Elternteile, Grosseltern meldet euch bei www.mannschafft.ch oder www.vev.ch . Wehrt euch zum Wohle der Kinder. Kindeswohl kommt vor Mutterwohl! Antworten


Kurt Normann

28.11.2008, 14:47 Uhr
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In der Schweiz entführten 2007 in 74% der Fälle die Mütter die gemeinsamen Kinder klar um ein mehrfaches öfter als die Väter. Die Besuchsverweigerung durch die Mütter war auch 2007 mit 86% der Fälle noch deutlicher und wieder erschreckend hoch! Dieser Fall ist also die absolute Ausnahme! (Hoffe, dieser Kommentar wird veröffentlicht!!!) Antworten


Stephan Lichtin

27.11.2008, 06:08 Uhr
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@Carla Netsch Sie schreiben: Die Mutter hielt sich... an die behördlichen Vorgaben. In diesem Artikel habe ich aber lesen, dass die Mutter verurteilt wurde, weil sie dem Vater das Besuchsrecht verweigerte. Zwei Polizisten waren sogar Zeugen! Und richtig ist: Es geht NICHT um Väter- oder Mütterrechte, sondern um die KINDERRECHTE, welche von den Schweizer Behörden meist systematisch verletzt werden. Antworten


Carla Netsch

26.11.2008, 18:32 Uhr
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Die Diskussion geht am Fall vorbei - es geht nicht um Männer- oder Frauenrechte. Die Mutter trennte sich vom Vater, weil er sowohl ihr als auch das Wohl der Kinder gefährdete. Er bedrohte und drangsalierte sie danach wiederholt und die Behörde schritt nicht ein. Die Mutter hielt sich, soweit es ihr möglich war, an die behördlichen Vorgaben. Jetzt sind die Kinder entführt. Zum Wohle der Kinder?! Antworten


g. c.

26.11.2008, 18:32 Uhr
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Die Mutter hat von Anfang der Trennung sich stets kooperativ gezeigt, weil es für die Kinder wichtig war. Er hat diese nicht zurückgebracht oder die Mutter vor den Augen der Kinder tätlich angegriffen. Die Behörden haben nichts unternommen. Recht und Gerechtigkeit liegen manchmal weit auseinander. Und was machen die Behörden wegen der entführten Kinder? Nichts. Nichts. Nichts. Antworten


Stephan Lichtin

26.11.2008, 16:03 Uhr
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@Luisa Sangiorgio Nach den Informationen in diesem Artikel war für NIEMANDEN voraussehbar, dass dieser Vater seine Kinder entführen wird. Und die plötzliche Behauptung vor Gericht, sie hätte Angst gehabt, dass er die Kinder nicht zurückbringt, ist ja gar nicht glaubwürdig, da in den ganzen Akten nie eine derartige Sorge zum Ausdruck gekommen ist. Aber im Nachhinein ist man ja immer schlauer... Antworten


Luisa Sangiorgio

26.11.2008, 12:22 Uhr
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es ist eine Katastrophe, wie das Gesetzt in Notsituationen eisern eingehalten und bei groben Vergehen gelockert wird.. Raser, die töten, bekommen 2 Jahre Freiheitsstrafe, und eine Frau, die um die Sicherheit ihrer Kinder fürchten muss (begründet, wie man leider sieht!) wird bestraft. Dieser Vater hätte nie Besuchsrecht erhalten dürfen.. Antworten


Kurt Lehmann

26.11.2008, 12:12 Uhr
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Als betroffener Vater in ähnlicher Situation könnte man fast etwas erleichtert sein zu sehen, dass es doch zu einer Verurteilung kommen kann. Weil gemeinhin der berechtigte Eindruck besteht, dass erteilte, aber nicht befolgte Besuchsrechtsregelungen straflos bleiben. Dieser Fall scheint mir leider der Vätersache kaum dienlich angesichts des Entführungsaspektes durch den Vater ins Ausland. Antworten


Oliver Hunziker

26.11.2008, 10:19 Uhr
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Wir begrüssen sehr, dass ein Gericht Besuchsverweigerungen ahndet, dennoch hinterlässt diese Geschichte einen schalen Nachgeschmack. Uns wäre es viel lieber, die Gerichte würden in all den unzähligen Fällen aktiv werden, in denen Mütter aus weit niedrigeren Gründen das Besuchsrecht torpedieren und von Behörden dabei aktiv unterstützt werden. Beispiele liefern wir bei Bedarf gerne nach. www.vev.ch Antworten


Max Bosshard

26.11.2008, 10:05 Uhr
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Endlich tut der Staat seine Pflicht!!! Rechtskräftige Urteile gelten für alle, auch für Mütter, die ihre Kinder gegen ihren Vater instrumentalisieren und auch für sexistische Staatsanwälte. Dieses Beispiel zeigt gut: Wer anderen eine Grube gräbt, fällt früher oder später selbst hinein. @B. Chollet: wende dich an mannschafft.ch, dein Fall riecht nach Amtspflichtverletzung und Rechtsverweigerung. Antworten


andi matata

26.11.2008, 01:35 Uhr
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Ich glaube ich wiederhole mich, es sitzen zu viele unfähige und möchtegerns am falschen Platz. In diesem Fall gibt es die schlichte und einfache Regel; " zu Wohle des Kindes ". Es ist das Problem der ERWACHSENEN zu lösen, Kinder sind die Leid tragenden. Mehr denken/ reden auf-und abklähren, erst dann handeln, dann aus Ueberzeugung. Das Kind ist keine Ware, das Wohl des Kindes ist massgebend. Antworten


Bertrand Chollet

25.11.2008, 23:12 Uhr
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Meine Ex-Frau vereitelt den Kindern und mir das Besuchsrecht seit 2 Jahren ohne Grund. Mit einer Strafanzeige habe ich versucht, den Kindern und mir zum Recht zu verhelfen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige jedoch zurückgewiesen, mit dem Hinweis das Besuchsrecht auf dem Zivilweg einzuzklagen. So ein Zivilverfahren dauert meistens 2 bis 3 Jahre. Das ist die Realität. Antworten



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