Zürich

«Nach drei Stunden stehen sie wieder am Sihlquai»

Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 21.04.2011 29 Kommentare

Prostituierte profitieren von der neuen Eidgenössischen Strafprozessordnung. Sie schreibt vor, dass die Polizei Verdächtige früher laufen lassen muss als bisher, wenn sie vorläufig verhaftete wurden.

Stumpfe Waffen: Fehlbare Prostituierte stehen schneller wieder an ihrem Platz.

Stumpfe Waffen: Fehlbare Prostituierte stehen schneller wieder an ihrem Platz.
Bild: Felix Schindler

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Strassenstrich am Zürcher Sihlquai

Strassenstrich am Zürcher Sihlquai
Die Prostituierten am Zürcher Sihlquai arbeiten unter übelsten Bedingungen.

«Aus 29 mach 1»

In Zeiten internationaler Kriminalität haben kantonale Regelungen ausgedient. Ab 1. Januar 2011 gilt deshalb schweizweit eine einheitliche Strafprozessordnung. Damit wird das Rechtssystem in mehreren Kantonen auf den Kopf gestellt. Unter anderem verschwinden die Untersuchungsrichter - und die letzten Geschworenengerichte.

«Aus 29 mach 1» heisst der Bericht der Expertenkommission, welcher der neuen Strafprozessordnung (StPO) zu Grunde liegt. Das heisst: Nicht weniger als 26 kantonale Strafverfahrensgesetze und 3 des Bundes werden zusammengelegt. (sda)

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Wenn eine Person, die eine Übertretung begangen hat, auf frischer Tat ertappt wird, kann sie von der Polizei vorübergehend festgenommen werden. Eine Bedingung muss allerdings erfüllt sein: Sie lässt sich nicht identifizieren, wohnt nicht in der Schweiz oder würde sofort weitere Übertretungen begehen. Die Strassenprostituierten am Sihlquai erfüllen oft gleich mehrere dieser Kriterien. Immer wieder verhaften Stadtpolizisten Frauen, die sie ohne Bewilligung auf dem Strassenstrich antrifft.

Neu ist die Frist, in der über das Schicksal der Verhafteten entschieden werden muss. Die Eidgenössische Strafprozessordnung spricht von drei Stunden. Dann muss ein Polizeioffizier über eine Verlängerung entscheiden, oder aber die Person wird freigelassen.

Zürcher wollte andere Lösung

Strafrechtler Niklaus Schmid hatte sich in seinem Vorentwurf für eine neue Strafprozessordnung auf eidgenössischer Ebene noch an das Zürcher Modell angelehnt. Der ehemalige Zürcher Staatsanwalt und emeritierte Professor wollte in seinem Vorschlag eine Frist von sechs Stunden festsetzen. Nach dieser sollten Personen, die wegen einer Übertretung nur vorübergehend festgenommen werden, wieder frei sein – wie es in Zürich üblich war.

Die Sechs-Stunden-Frist überstand auch das Vernehmlassungsverfahren. Als der Bundesrat den Gesetzesentwurf noch einmal überarbeitet hatte und ans Parlament weiterreichte, war nur noch von drei Stunden die Rede. Im National- und Ständerat wurde über jeden einzelnen Artikel der Strafprozessordnung diskutiert – nicht aber über Art. 219, Abs. 5, wo die Entlassungsfrist bei vorübergehenden Festnahmen geregelt ist.

Prostituierte wissen von neuer Frist

Seit dem 1. Januar 2011 gilt nun in der gesamten Schweiz die neue Eidgenössische Strafprozessordnung. Und diese hat einen Einfluss auf die Polizeiarbeit. Mitarbeiter der Zürcher Stadtpolizei beklagen sich, dass damit eine der Waffen zur Bekämpfung des Strassenstrichs stumpfer geworden ist.

«Die Prostituierten wissen natürlich, dass es nun nur noch drei Stunden geht», erklärt ein Polizist gegenüber Tagesanzeiger.ch. Im Roma-Milieu spreche sich solches schnell herum, so der Beamte. «Die schauen nun auf dem Posten dauernd auf die Uhr. Nach drei Stunden stehen sie wieder am Sihlquai.»

Kleine Hürde

Der Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder kann über die Gründe des Bundesrats, der die Entlassungsfrist halbiert hat, nur mutmassen. Weder ist Mitverfasser eines Kommentars zur neuen StPO. «Die Frist wurde wohl aus Gründen der Verhältnismässigkeit reduziert.» Ein Polizeioffizier könne die vorläufige Festnahme in begründeten Fällen verlängern, deshalb sei die verkürzte Frist «eigentlich eine kleine Hürde».

Für eine Bilanz, inwiefern die neue StPO die Polizeiarbeit am Sihlquai behindert, ist es laut Stapo-Medienchef Marco Cortesi noch zu früh. Die Anzahl der vorläufigen Festnahmen wegen Übertretungen sei gering. Nur einige wenige Male pro Nacht würden vorübergehende Festnahmen angeordnet, erklärt Cortesi. «Aber es ist klar, dass dieses Instrument ein Stück weit seinen Schrecken verliert.»

Gesetz hat Schwächen

Aus Polizeikreisen wurde schon verschiedentlich Kritik an der neuen StPO laut. Einen Aufschrei gab es Ende 2010, als bekannt wurde, dass Polizisten nicht mehr zu Präventivzwecken verdeckt in Online-Chats nach mutmasslichen Tätern fahnden dürfen. Diese Möglichkeit hatte die alte Zürcher Strafprozessordnung noch offen gelassen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 21.04.2011, 15:30 Uhr

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29 Kommentare

Christoph Geiser

21.04.2011, 16:00 Uhr
Melden 48 Empfehlung

Es stellt sich je länger je mehr die dringende Frage, wie weit das organisierte Verbrechen bereits Einfluss auf die Politik und die Justiz nimmt. Gegen eine eidg. Bestimmung wäre ja nichts einzuwenden, aber nur 3 Stunden sind extrem lächerlich. Geradezu eine Einladung. Antworten


Max Kuhn

21.04.2011, 15:34 Uhr
Melden 44 Empfehlung

Lächerlich.
Bei harmlosen Delikten oder einfach aus Lust und Laune verhaftet die Polizei ja auch gerne mal unschuldige Leute und kommt ungestraft davon.
Hier gäbe es wirklich Arbeit und plötzlich hält man sich dann doch an die Regeln, aber natürlich nicht bei Ottonormalbürger
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