«Nervous Bar»: Stadtrat lehnt Forderungen ab

Aktualisiert am 12.03.2010

Der Zürcher Stadtrat hat zu den Vorwürfen der ehemaligen Betreiber der «Nervous Bar» Stellung genommen. Er will das Rechtsverfahren so rasch wie möglich abschliessen.

Können ihre Forderungen vor den Richter bringen: Die ehemaligen Betreiber der «Nervous Bar».

Können ihre Forderungen vor den Richter bringen: Die ehemaligen Betreiber der «Nervous Bar».

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Die Stadt Zürich weigert sich, den ehemaligen Betreibern der «Nervous»-Bar Schadenersatz in der Höhe von 550'000 Franken zu bezahlen. Die Betreiber sind nach Ansicht des Stadtrats zu einem gewissen Grad selber schuld, dass die Bar geschlossen wurde.

Die Barbetreiber Jens Gloor und Carlos Garotta hätten die Möglichkeit gehabt, ihre Bar ohne Unterbruch weiter zu betreiben, wenn sie ein Gesuch um nachträgliche Bewilligung des aktuellen Bauzustandes eingereicht hätten, schreibt die Stadt in einer Mitteilung vom Freitag.

Dies hätten sie aber unterlassen, obwohl man sie auf die Möglichkeit hingewiesen habe. Aus Sicht des Stadtrates sind die juristischen Voraussetzungen für eine Schadenersatzzahlung somit nicht gegeben.

Den Barbetreibern stehe es nun offen, die 550'000 Franken auf dem ordentlichen Rechtsweg einzufordern. Die Stadt setze alles daran, dass dieses Rechtsverfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werde - nicht zuletzt, um die im Raum stehenden Anschuldigungen zu klären.

«Die Stadt lügt»

Ob die Barbetreiber ihre Forderung nun beim Bezirksgericht einfordern, ist noch unklar. Man müsse dies zuerst mit dem Anwalt besprechen, sagte Gloor auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er sei von der Stadt Zürich aber zutiefst enttäuscht.

«Ausserdem lügt die Stadt», sagte er. Er und sein Partner Garotta hätten das Gesuch um nachträgliche Bewilligung ja einreichen wollen und deswegen im November 2008 auch die Kreisarchitektin kontaktiert. Die Stadt habe die «Nervous»-Bar dann aber dicht gemacht, bevor die Einreichungs-Frist abgelaufen sei.

Die beiden ehemaligen Barbetreiber laufen seit Monaten Sturm gegen die Stadt Zürich und Stadtpräsidentin Corine Mauch, weil diese ihrer Ansicht nach ihre Existenz zerstört haben. Die Zürcher Schwulen-Bar wurde im November 2008 geschlossen, weil die Behörden eine bereits vorliegende Baubewilligung für einen Umbau verlegt hatten.

Nötigungsverfahren gegen Mauch

Als Entschädigung bot die Stadt den Barbetreibern 10'000 Franken, was die Barbetreiber aber als «Schweigegeld» bezeichneten und strikte ablehnten.

Gegen die Stadtpräsidentin läuft wegen der «Nervous»-Bar ein Strafverfahren wegen Nötigung. Mauch soll den Männern den Rückzug einer Anzeige in Aussicht gestellt haben, sofern die beiden ihren Feldzug gegen die Zürcher Behörden aufgeben, das heisst, die Fotomontagen und abwertenden Äusserungen gegen Mauchs Person von der «Nervous»-Bar-Website nehmen.

Die Anzeige hatte ein Mitarbeiter Mauchs erstattet, weil die Barbetreiber ein Streitgespräch mit ihm aufgezeichnet und auf Youtube gestellt hatten. (tif/sda)

Erstellt: 12.03.2010, 12:34 Uhr

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