Neue Verbote in Zürich: Weniger Autowaschen und Grillieren
Von Peter Aeschlimann und Stefan Hohler. Aktualisiert am 14.01.2010 51 Kommentare
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Die geltende Polizeiverordnung der Stadt Zürich ist mehr als 30 Jahre alt. Sie widerspricht in gewissen Punkten übergeordneter Rechtsprechung, beinhaltet veraltete Bestimmungen, überholte Normen und weist Lücken auf. Dass es eine neue Verordnung braucht, ist deshalb unbestritten. Der Vorschlag des Stadtrats sieht unter anderem folgende Neuerungen vor:
Alkoholfreie Zonen. Sie schaffen die gesetzliche Grundlage, um vor Risikospielen den Alkoholverkauf um Stadien einzuschränken. Bereits in der Vergangenheit hatte Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) ein Alkoholverbot rund um die Stadien verfügt — allerdings allein gestützt auf die polizeiliche Generalklausel über die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.
Am 24. Mai 2007 beim Fussballderby FCZ gegen GC erteilte das Polizeidepartement den Restaurants und Bars rund um das Hardturmstadion ein Ausschankverbot. Zwei der betroffenen Wirte erhoben Rekurs und bekamen nach einem längeren juristischen Geplänkel Ende März 2009 von Statthalter Bruno Graf Recht. Alkoholfreie Zonen sollen aber nicht nur bei Risikospielen möglich sein, sondern auch als Handhabe für ein Verbot von sogenannten Botellones (öffentliche Saufgelage) dienen. Denn im neuen Artikel heisst es, dass auch der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichem Grund von der Polizei zeitlich und örtlich befristet eingeschränkt oder verboten werden kann.
Lärmschutz. Auf lauten Baustellen soll neu eine Ruhezeit von 12 bis 14 Uhr gelten. Bisher war dort Mittagspause von 12 bis 13 Uhr.
Grillverbot. In Parkanlagen darf nur noch an den dafür vorgesehenen Plätzen grilliert werden. So will die Stadt Brandlöcher im Rasen verhindern, die Einweggrills verursachen.
Fütterungsverbot. Der Stadtrat kann das Füttern von wild lebenden Tieren verbieten – als Reaktion auf die Vogelgrippe etwa, oder um die Vermehrung von Stadtfüchsen zu verhindern.
Autowaschverbot. Das Reinigen und Reparieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund wird verboten.
Vandalismus. Neu müssen Übeltäter nicht nur eine Busse bezahlen, sondern auch für die Instandstellungskosten aufkommen.
Feuerwerk. Neben Verboten gibt es auch Lockerungen: Neu dürfen in der Silvesternacht Kracher und Raketen privat und ohne Bewilligung abgefeuert werden. Bisher war das offiziell nur am 1. August erlaubt.
Was gehört Ihrer Ansicht nach verboten und welche Verbote sind unnötig? Schreiben Sie uns Ihre Meinung zu den neuen Verboten in der Kommentarfunktion unten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.01.2010, 11:57 Uhr
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51 Kommentare
Kein Autowaschen und -reparieren auf öffentlichem Grund. Wenn ich also in der Stadt Zürich eine Autopanne habe und mir selbst helfen will, dann muss ich in Zukunft noch mit einer Busse rechnen? Geht's eigentlich noch? Da hatte wohl die Lobby der Garagisten und der Waschstrassenbesitzer die Finger im Spiel! Antworten


































