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«Nie über die Vergewaltigung hinweggekommen»

Mägi B. wurde vor 20 Jahren brutal vergewaltigt. Daran war die damals 39-Jährige psychisch zerbrochen. Sie litt bis zum Tod im April an den Folgen.

Mägi B. im Jahre 1984 oder 1985 (l.): Eine hübsche junge Frau. Das Bild in der Mitte zeigt sie am Tiefpunkt ihres Lebens im Jahr 2007, gezeichnet von Alkohol. Die 60-Jährige (r.) kurz vor ihrem Tod im April dieses Jahres, als es ihr wieder besser ging.

Mägi B. im Jahre 1984 oder 1985 (l.): Eine hübsche junge Frau. Das Bild in der Mitte zeigt sie am Tiefpunkt ihres Lebens im Jahr 2007, gezeichnet von Alkohol. Die 60-Jährige (r.) kurz vor ihrem Tod im April dieses Jahres, als es ihr wieder besser ging.
Bild: zvg

«Schwere Misshandlung einer Frau im Milieu», titelte die NZZ, und der TA schrieb von einem Fall, wie er fast nie vor Gericht kommt. Im Januar 1990 wurde Mägi B., eine starke Alkoholikerin, die auch im Milieu verkehrte, in einem Zürcher Sexsalon zu äusserst brutalen, sadomasochistischen Handlungen gezwungen, an deren Folgen sie fast gestorben wäre.

«Die Täter waren ein Jahr nach der Misshandlung wieder auf freiem Fuss, das Leben meiner Frau war zerstört», sagt B. S. Der 59-jährige ehemalige Einkäufer von Befestigungstechnik und heutige IV-Rentner aus Wiedikon will nun ein Buch über das Schicksal seiner am 25. April dieses Jahres plötzlich verstorbenen Frau schreiben. «Damit man erfährt, was so eine geschädigte Frau alles durchmachen musste», wie er dem «Tages Anzeiger» sagt. Die Medien würden fast täglich über Gewaltdelikte schreiben. Wie es aber den Opfern später erging, würde man fast nie erfahren. Deshalb sei er an die Medien gelangt.

Fast Brustwarze abgebissen

Mägi B. wurde von ihrer Mutter bereits mit zwei Jahren weggeben und wuchs in Heimen und Pflegefamilien auf. Sie lernte keinen Beruf, arbeitete im Service und als Coiffeuse und war schon in jungen Jahren alkohol- und medikamentensüchtig sowie von der Fürsorge abhängig. «Aber sie war nie auf dem Strich», wie B. S. betont. Am 2. Januar 1990 traf sie – wieder einmal stark betrunken – im damaligen Restaurant Schönau direkt neben der Bäckeranlage den «schönen Martin». Dieser im Milieu bekannte Mann war mit zwei Prostituierten zusammen. In der Hoffnung, eine Übernachtung zu finden, ging sie mit den drei Personen in den auf sadomasochistische Praktiken spezialisierten Sexsalon in Wiedikon. Was nun folgte, war eine Tortur, an der sie fast gestorben wäre. Die 39-Jährige wurden gegen ihren Willen ausgezogen, gefesselt, gepeitscht und zu diversen sexuellen Handlungen gezwungen und schwer verletzt. Zum Schluss wurde ihr noch gewaltsam Wodka eingeflösst. Ohne Notfalloperation am folgenden Tag wäre die Frau an den Folgen eines zwei Zentimeter langen Darmrisses gestorben. Daneben wurde ihr fast die Brustwarze abgebissen und weitere Verletzungen zugefügt.

Der «schöne Martin» und die Haupttäterin, seine Ex-Frau, wurden später vom Obergericht zu Zuchthausstrafe von 24 und 26 Monaten verurteilt. Die zweite Prostituierte, eine zur Tatzeit noch nicht 20 Jahre alte «Sklavin» erhielt eine Strafe von 18 Monaten. Der vierte Täter, das Gericht vermutete einen Freier, der die «Abrichtung einer Sklavin» miterleben wollte und dafür bezahlte, blieb unerkannt und konnte bis heute nie identifiziert werden.

Gemäss B. S., der mit Mägi B. seit 2001 zusammen war und sie im letzten Jahr heiratete, sei seine Frau über diese Tortur nie mehr hinweggekommen. Es folgten eine Reihe von Abstürzen sowie Einweisungen in psychiatrische Kliniken und monatelange Aufenthalte. Mit den Alkoholexzessen hörte die Frau wegen der epileptischen Anfälle erst vor vier Jahren auf. 2007 folgte ein Suizidversuch im Triemlispital. Sie konnte noch im letzten Moment daran gehindert werden, sich aus dem Balkon zu stürzen. Erst in den letzten Jahren habe Mägi B. wieder etwas Lebensmut geschöpft, sagt B. S. und zeigt zum Beweis ein Foto von diesem Jahr: «Aber die brutale Vergewaltigung hat sie zeitlebens beschäftigt.» Sie sei noch Jahre später von Albträumen geplagt worden und habe fast pausenlos darüber gesprochen – «bis ich es nicht mehr hören konnte.» Damit habe Mägi die furchtbaren Erlebnisse zu verarbeiten versucht.

«Eine Superbeziehung»

Die neunjährige Beziehung des Paares wurde am 25. April abrupt beendet. An diesem Sonntag brach die 60-Jährige auf dem Balkon der Wohnung plötzlich zusammen. B. S. alarmierte die Sanität. Der Notfallarzt konnte aber nach einer halben Stunde Reanimationsbemühungen nur noch den Tod der Frau feststellen. Als Todesursache wird eine Herzrhythmusstörung vermutet.

Was B. S. bleibt, ist die Erinnerung an eine «Superbeziehung» – trotz der schweren Vergangenheit seiner Frau. Mit der geplanten Biografie über seine Frau will er nun den Tod seiner geliebten Mägi verarbeiten. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.07.2010, 22:07 Uhr

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10 Kommentare

Georg Stamm

02.08.2010, 17:47 Uhr
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@Janine Sutter: Der Täter war sogar nach 1 (!) Jahr wieder auf freiem Fuss. Das blanke Hohn wird noch blanker. Wahrscheinlich hat er im Gefängnis niemanden vergewaltigt, deshalb 1/2 Strafe geschenkt. Eine einfach lächerliche Rechtssprechung. Antworten


Bruno Schweda

31.07.2010, 16:25 Uhr
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Sehr geehrter Herr Hohler ich muss Ihnen ein grosses Kompliment machen. Der Artikel entsprich komplett den Tatsachen und wurde von Ihnen Ihnen super verfasst. Ich hoffe Sie haben schöne und Erholsame Ferien Freundliche Grüsse B.Schweda Antworten


Elisabeth Brunner

31.07.2010, 15:30 Uhr
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Dieser Fall zeigt wieder einmal klar und deutlich, dass z. Bsp. Eigentumsdelikte nach dem Schweiz. Strafrecht, härter bestraft werden, als gravierende Körper-Verletzungen begangen an einer Frau. Antworten


Hans Lips

31.07.2010, 15:28 Uhr
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Da kommen mir zwei Dinge in den Sinn: 1. 4001 Vergewaltigungen in der Schweiz 1997-2007.Dunkelziffer unbekannt.(Bundesamt für Polizei,Bern) 2. Die milden Urteile bei (Gruppen-)vergewaltigungen. Ueber die häufigste Herkunft der Täter darf man nichts sagen, sonst wird zensiert. Antworten


Beatrice Schellenberg

31.07.2010, 14:49 Uhr
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Wie erbärmlich! Ging es um einen int. bekannten Vergewaltiger da waren die "Schreiberlinge" schnell zur Stelle um ihre Meinungen :..es war doch so lange her... kund zu tun und anhand der CH-Einspruchslosigkeit der nicht autorisierten Aktion von BR-E.W.S den GESTÄNDIGEN Vergewaltiger R.P. frei zu lassen, ist es nur noch peinlich und beschämend wie abgestumpft die Schweizer Bevölkerung geworden ist. Antworten


markus roth

31.07.2010, 13:16 Uhr
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jede form von gewalt führt zu traumatisierungen die schädigend auf die entwicklung und das leben der betroffenen wirken, bei einen mehr, bei andern weniger. Gut das der Tagi das thema aufgreift. Unter den stichworten: sexuelle gewalt, nötigung, missbrauch, inzest, etc. lässt sich in den bibliotheken viel literatur finden für interessierte. Antworten


Kurt Hauser

31.07.2010, 11:58 Uhr
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Leider ist es so in unserer Gesellschaft, die Täter werden psychologisch betreut etc. und die Opfer sind mest sich selbst überlassen. Antworten


Heinz Tanner

31.07.2010, 09:35 Uhr
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Es würde ja gegen die Menschenrechte verstossen, wenn solche Täter auf Ewig versorgt würden. Ob's um Prügel, Vergewaltigung oder andere Gewaltverbrechen geht: Menschenrechte gelten nur für Täter. Ohne Abschreckung wird es immer wieder Opfer geben; für die gelten die Menschenrechte offenbar nicht! Antworten


Tim Hasler

31.07.2010, 08:43 Uhr
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einfach tragisch und schlimm! darum: gewaltverbrechen gehören weitaus härter bestraft! hanfbauern will man jahrelang wegsperren, obwohl sie niemandem leid zugefügt haben, ganz im gegenteil. aber gewaltverbrecher landen viel zu schnell immer wieder in der freiheit, während ihre opfer ein leben lang gezeichnet sind. Antworten


Janine Sutter

31.07.2010, 08:15 Uhr
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ich bin schockiert und muss einmal mehr feststellen dass die opfer einfach auf der strecke bleiben. die täter versucht man so rasch als möglich wieder ins "normale" leben zu integrieren. dass ein täter nach einer solchen tat innert zwei jahren wieder auf freiem fuss ist, ist einfach blanker hohn. das opfer hat in den meisten fällen lebenslänglich.... Antworten



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