Pädophiler soll verwahrt bleiben
Von Stefan Hohler und Thomas Hasler. Aktualisiert am 02.08.2010 13 Kommentare
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Der Verwahrte
Beat Meier war Gründer einer Beratungsstelle für Pädophile
Beat Meier hatte nie einen Hehl aus seiner Pädophilie gemacht. Vor Obergericht bezeichnete er sich vor zwei Jahren noch als pädophil veranlagt, pädosexuell sei er hingegen nicht. Mit dieser Argumentation konnte er aber nie ein Gericht überzeugen. «Kinderliebe ohne Sex» propagierte er schon in den 80er-Jahren. Er gründete eine Beratungsstelle für sexuelle Randgruppen und bot zweifelhafte «Übersättigungstherapien» an. Dabei hätte Pädosexualität durch Kinderpornokonsum bis zum angeblichen Überdruss bekämpft werden sollen. Die Jahre im Gefängnis nutzte der 1946 Geborene zur Niederschrift einer 1250 Seiten langen Biografie. Er sei von einem Onkel gequält worden, schrieb Meier. Er wurde in Heime abgeschoben, war Verdingbub und wurde selber missbraucht. Wegen Missbrauchs von zwei Stiefsöhnen wurde er verurteilt und verwahrt. Weitere von ihm zugegebene Missbrauchsfälle sind verjährt.
Das Verfahren
Die Fachkommission kann nicht abschliessend entscheiden
Die Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern wurde nach dem Fall Hauert (der Häftling tötete 1993 auf Hafturlaub eine Pfadiführerin) geschaffen. Das Gremium beurteilt Lockerungsgesuche von gemeingefährlichen Häftlingen aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Appenzell, Glarus und Graubünden. Bei den Gesuchen geht es sich um begleitete und unbegleitete Urlaube, die Überführung in den offenen Vollzug, in ein Wohnheim oder in ein Arbeitsexternat sowie um bedingte Entlassungen. Die Fachkommission tagt in Viererbesetzung, wobei je ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Psychiatrie und des Strafvollzugs dabei ist. Den Vorsitz führt eine Oberrichterin. Das Gremium hat beratende Funktion, seine Empfehlungen sind für die kantonalen Behörden nicht bindend. Im letzten Jahr hat die Fachkommission 69 Lockerungsgesuche behandelt. Dabei unterstützte sie 45, gab 15 ablehnende Empfehlungen und befürwortete 7 Gesuche teilweise. In 2 Fällen gab die Kommission keine Empfehlung ab, weil die Unterlagen mangelhaft waren oder das Gesuch zurückgezogen wurde.
Stichworte
Soll der verwahrte und bekennende Pädophile Beat Meier in eine offene Strafanstalt verlegt werden, oder muss er weiterhin in der Strafanstalt Pöschwies bleiben? Mit dieser Frage muss sich das Amt für Justizvollzug befassen. Der heute 64-Jährige sitzt seit 1993 in Haft. Weil er seine zwischen sieben und dreizehn Jahre alten Stiefsöhne sexuell missbraucht hatte, war er im Jahre 2003 verwahrt worden. Im April dieses Jahres bestätigte das Obergericht die Verwahrung, obwohl der renommierte Gerichtspsychiater Martin Kiesewetter eine ambulante Therapie empfohlen hatte – und zwar «als Begleitung einer Lebensführung, in der der Entschluss, auf jegliche Art pädosexuellen Handelns zu verzichten, tagtäglich real auf die Probe gestellt wird».
Obergericht will kein Risiko
Auf diese Empfehlung wollte sich das Obergericht aus Sicherheitsgründen aber nicht einlassen: Würde sich der Verwahrte nämlich der Therapie verweigern oder würde diese aus anderen Gründen scheitern, hätte das Gericht keine Möglichkeit mehr, ihn wieder ins Gefängnis zurückzuschicken. Denn Meier hat seine Strafe von 4? Jahren längst verbüsst. Das Obergericht wies aber auf eine andere Möglichkeit hin: Das Amt für Justizvollzug könnte Meier bedingt entlassen und ihm die Weisung erteilen, sich einer ambulanten Therapie zu unterziehen. Missachtet er die Weisung oder droht ernsthaft die Gefahr weiterer Delikte, könnte die Rückversetzung in die Verwahrung angeordnet werden.
Das Amt für Justizvollzug hat den Fall – wie es vorgeschrieben ist – nun der Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern zur Beurteilung vorgelegt. Dabei geht es laut dem Verteidiger von Beat Meier um die Verlegung seines Mandanten in die offene Strafanstalt Saxerriet im Kanton St. Gallen und um durch Privatpersonen begleitete Urlaube. Die Fachkommission lehnte das Gesuch vor kurzem aber ab. Vollzugslockerungen seien nicht verantwortbar. Die Gefahr, dass Meier wieder Kontakt zu Kindern suche, sei «deutlich bis hoch» ausgeprägt. Zudem sei auch von einer erheblichen Fluchtgefahr auszugehen. Mit ihrer Stellungnahme setzte sich die Fachkommission teilweise über die Einschätzungen des psychiatrischen Gutachters und der Strafanstalt Pöschwies hinweg.
Der Verteidiger von Beat Meier kann diesen Entscheid nicht verstehen: «Sowohl das Gericht, die Spezialisten der Vollzugsbehörde, die Strafanstalt als auch der Gerichtspsychiater haben sich für eine Hafterleichterung ausgesprochen.» Die Stellungnahme der Fachkommission sei demgegenüber in mehrfacher Hinsicht willkürlich und aktenwidrig. Insbesondere weiche sie von der Beurteilung des psychiatrischen Gutachters ab, ohne dafür «wirklich gewichtige, zuverlässig begründete Tatsachen oder Indizien» vorzubringen, wie es das Bundesgericht verlange. Die Fachkommission, kritisiert der Anwalt, würde faktisch über eine Verwahrung entscheiden, obwohl die vier Mitglieder im Gegensatz zum Gericht, Psychiater, zur Vollzugsbehörde und Gefängnisleitung den Häftling nur von den Akten her kennen und ihn nicht persönlich angehört haben.
Es braucht «gute Gründe»
Wird das Amt für Justizvollzug trotz negativer Empfehlungen der Fachkommission eine Haftlockerung gewähren? Kerstin Koch vom Rechtsdienst des Amts will sich dazu nicht konkret äussern, der Fall werde demnächst entschieden. Grundsätzlich geht das Amt bei Verwahrungstätern nach dem Sechs-Augen-Prinzip vor. Das heisst, bei der Entscheidung sind neben dem Leiter des Bewährungsund Vollzugsdienstes noch zwei weitere Mitarbeiter dieser Stelle involviert. Es brauche aber schon gute Gründe, um den Empfehlungen der Fachkommission nicht zu folgen – ähnlich wie bei einem Gutachten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 02.08.2010, 10:47 Uhr
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13 Kommentare
@Loosli, wenn man über diesen Verwahrten mehr wissen möchte, sollte man das Buch "Grünkram" lesen. Seine erste Niederschrift "ach du liebe Sünde" ist auch sehr aufschlussreich. Das Obergericht und die Fachkommission haben die Gesuche begründet abgelehnt, somit sollte Ihre Frage beantwortet sein. Antworten





