Panne bei Internetfahndung
Von Felix Schindler. Aktualisiert am 18.11.2011 58 Kommentare
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Die Stadtpolizei sucht Personen, die Angaben zu den abgebildeten Männern machen können: 044 411 71 17, event@stp.stzh.ch.
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Vier Tage sind vergangen, seit die Stadtpolizei Zürich Bilder von 15 Personen veröffentlicht hat, die an den Central-Krawallen im September gewütet haben sollen. Seither haben sich laut Angaben der Stadtpolizei elf Verdächtigte gestellt oder wurden aufgrund von Hinweisen von Dritten identifiziert. Vier Verdächtigte werden noch immer gesucht.
Bei der aktuellen Fahndung kam es allerdings zu einem Zwischenfall: Am ersten Tag wurden die identifizierten Personen zwar von der Fahndungsseite der Stadtpolizei entfernt, aber sie verblieben auf den städtischen Servern und waren so für versierte Computernutzer und Suchmaschinen während Stunden zugänglich. Aus diesem Vorfall zieht Polizeivorsteher Daniel Leupi nun die Konsequenzen.
Ich glaube nicht, dass das die Erfolgsaussichten der Methode schmälert
Künftig werden die Verdächtigten zuerst für einige Tage verpixelt ins Netz gestellt, bevor sie für jeden erkennbar veröffentlicht werden. Dies teilte das Polizeidepartement am Donnerstag mit. Das gibt den Gesuchten die Möglichkeit, sich selbst zu stellen, wenn sie sich erkennen – oder aber Einsprache zu erheben, wenn sie glauben, zu Unrecht am Pranger zu stehen. Die Fotos der Personen, die während dieser Phase nicht identifiziert wurden, gehen anschliessend unverpixelt ins Netz.
Wie bisher sucht die Polizei nur öffentlich nach Personen, wenn sie von der Staatsanwaltschaft dazu beauftragt wurde. Zudem wird die Publikation der Bilder einige Tage zuvor angekündigt. Das führte laut Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei Zürich, bisher nur ein einziges Mal dazu, dass sich ein Gesuchter gestellt hat. Wird ein Verdächtigter identifiziert, verschwinden seine Fotos von der Internetseite der Stadtpolizei. Das geschieht auch bei Tätern, die nicht ermittelt werden können, allerdings erst nach einigen Wochen
Gibt die neue Polizeipraxis dem Täter nicht die Möglichkeit, sich abzusetzen, wenn er sich auf einem Fahndungsbild erkennt? Cortesi will mit einem Urteil dazu abwarten, bis das Vorgehen erprobt wurde: «Bisher glaube ich nicht, dass das die Erfolgsaussichten der Methode schmälert.»
Öffentlichkeitsfahndung war letztes Jahr noch nicht möglich
Bereits im Juli suchte die Stadtpolizei auf diese Weise nach zwölf Chaoten, die an der Nachdemo am 1. Mai gewütet haben. Zu wüsten Krawallen kam es auch 11. Mai im Letzigrundstadion; im August schliesslich veröffentlichte die Stadtpolizei Bilder von 16 Männern, die bei Straftaten gefilmt wurden. Nur wenige Tage nach den Fahndungen hatte die Polizei jeweils mindestens die Hälfte der Gesuchten identifiziert. Bei allen drei Fahndungen gingen der Justiz so 28 von 43 mutmasslichen Randalierern ins Netz. Rund die Hälfte davon stellte sich selbst.
Im vergangenen Jahr wäre das noch nicht möglich gewesen. Damals waren Öffentlichkeitsfahndungen nur bei Verbrechen zulässig. Dies traf etwa 2009 zu, als die Kantonspolizei Thurgau im Internet nach den drei «grinsenden Schlägern» fahndete. Diese hatten am Bahnhof Kreuzlingen vor laufender Überwachungskamera zwei junge Männer grundlos spitalreif geprügelt.
Den meisten der Verdächtigten der drei vergangenen Fahndungen wird jedoch Landfriedensbruch vorgeworfen – kein Verbrechen, sondern ein Vergehen. Seit Anfang Jahr ist jedoch die neue Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft, die diese Methode auch bei Vergehen zulässt.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.11.2011, 16:51 Uhr
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58 Kommentare
Kanns geben. Daran ist aber weder die Polizei noch irgend eine Praxis schuld sondern jene die sich derart dumm benehmen so dass sie überhaupt auf die Fahndungsseite kommen. Zu beklagen haben sich auch hier nicht die Täter sondern der Steuerzahler der den ganzen Fahndungsaufwand aus seiner eigenen Tasch zu bezahlen hat. Man sollte dafür sogen dass die Täter wenn möglich alle Kosten zu tragen haben. Antworten


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